RS OGH 1984/11/20 9Os169/84

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Veröffentlicht am 20.11.1984
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Norm

FinStrG §13
FinStrG §35 Abs1
ZollG §46 Abs4 lita

Rechtssatz

Kriterium für die Abgrenzung des vollendeten Schmuggels vom versuchten ist die Vereitelung der Zollbehandlung, somit die Beendigung der Zollabfertigung; für eine Person, die den "Grünkanal" (eines Flughafens) durchschritten hat, ist keine weitere Zollbehandlung vorgesehen und die Abfertigung beendet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0083551

Dokumentnummer

JJR_19841120_OGH0002_0090OS00169_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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