Norm: DSt §25 Abs1DSt §77 Abs3StPO §37
Rechtssatz: Im Fall gemeinsamer Verfahrensführung infolge (hier: objektiver) Konnexität (§ 37 StPO iVm § 77 Abs 3 DSt) hat sich eine Delegierungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs auf das gesamte Verfahren zu beziehen, zumal eine Verfahrenstrennung nur dem Disziplinarrat zukommt. Entscheidungstexte 23 Ns 2/19z Entscheidungstext OGH 28.08.2019 ... mehr lesen...
Norm: StPO §249 Abs1StPO §281 Abs1 Z3StPO §427DSt §35DSt §77 Abs3
Rechtssatz: Prozessordnungskonforme Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 3 iVm § 427 StPO (hier: iVm § 35 und § 77 Abs 3 DSt) bedarf jedenfalls der Behauptung, dass die Verhandlung zu Unrecht in Abwesenheit durchgeführt wurde. Entscheidungstexte 24 Ds 1/19k Entscheidungstext OGH 26.06.2019 24 Ds 1/... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z5aStPO §468 Abs1DSt §49DSt §77 Abs3
Rechtssatz: Eine Tatsachenrüge (Z 5a) kann in Verfahren, in denen eine Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld vorgesehen ist, nicht erhoben werden. Entscheidungstexte 24 Ds 1/18h Entscheidungstext OGH 30.01.2019 24 Ds 1/18h Beisatz: Hier: Anwaltliches Disziplinarverfahren. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StPO §89 Abs2bStPO §353 Z2StPO §357 Abs2DSt §77 Abs1DSt §77 Abs3
Rechtssatz: Das Wiederaufnahmeverfahren ist auf Grundlage und im Rahmen des jeweiligen Wiederaufnahmeantrags amtswegig zu führen. Dies bedeutet, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Verfahrensgegenstand festgelegt wird, dessen Rahmen auch im Beschwerdeverfahren nicht überschritten werden darf. Entscheidungstexte 21 Ds 1... mehr lesen...
Norm: DSt §48 Abs1DSt §77 Abs3StPO §88 Abs4
Rechtssatz: Zwar ist eine Beschwerde nach dem DSt binnen vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei jenem Disziplinarrat einzubringen, der sie gefällt hat (§ 48 Abs 1 DSt), sie gilt jedoch auch dann als rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist beim Rechtsmittelgericht eingebracht wurde (§ 77 Abs 3 DSt iVm § 88 Abs 4 StPO). Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Markus C***** und Gerald A***** (dieser als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) jeweils (richtig:) des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben von 27. Jänner 2003 bis 13. Dezember 2006 in Murau und Bruck an der Mur (I.) Markus C***** als Rechtspfleger in Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen der Bezirksgerichte Murau, Bruck an der Mur und Leoben, sohin als Beamter (§ 74 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: Vorweg ist festzuhalten, dass Mohamed M***** im ersten Rechtsgang mit aufgrund der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 27. August 2008, AZ 13 Os 83/08t, insoweit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Geschworenengericht vom 12. März 2008, GZ 443 Hv 1/08h-288, des Verbrechens der Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs oder des Obersten Gerichtshofs nach... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3StPO §58 Abs3StPO §81 Abs1StPO §83 Abs2StPO §89 Abs2 B
Rechtssatz: Wegen Fehlens entsprechender Bestimmungen im Disziplinarstatut sind die Regelungen der §§ 58 Abs 3 zweiter und dritter Satz, 81 Abs 1, 83 Abs 2 erster Satz, und 89 Abs 2 zweiter Satz StPO sinngemäß anzuwenden (§ 77 Abs 3 DSt), sodass ein Disziplinarbeschuldigter zwar mehrere Verteidiger bevollmächtigen kann, Zustellungen an ihn aber als bewirkt gelten, sob... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3StPO §285 Abs1
Rechtssatz: Der Disziplinarbeschuldigte, der seine Berufung (auch) auf eine behauptete Nichtigkeit des Disziplinarerkenntnisses stützt, hat die behaupteten Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 285 (1) StPO in Verbindung mit § 77 Abs 3 DSt 1990 einzeln und bestimmt zu bezeichnen. Entscheidungstexte 11 Bkd 4/08 Entscheidungstext OGH 09.02.2009 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3DSt 1990 allgStPO §276StPO §226 Abs4
Rechtssatz: Der - weder im Disziplinarstatut noch in der subsidiär sinngemäß anzuwendenden Strafprozessordnung (§ 77 Abs 3 DSt) vorgesehene - Unterbrechungsbeschluss stellt sich der Sache nach als Beschluss auf Vertagung der Disziplinarverhandlung auf unbestimmte Zeit (hier: bis zum Vorliegen der bezughabenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs [§ 15 StPO]) im Sinne des § 276 StP... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3GebAG §22 Abs1
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut enthält keine eigene Bestimmung über die Zuerkennung von Zeugengebühren. Diese sind ausschließlich im Gebührenanspruchsgesetz 1975 (GebAG) enthalten. Da dieses auch im Strafverfahren Anwendung findet und somit die Strafprozessordnung insoweit ergänzt, wird es auch von der Verweisungsnorm des § 77 Abs 3 DSt erfasst. Die gebotene analoge Anwendung des Gebührenanspruchsgesetze... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - im zweiten Rechtsgang ergangenen - angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Beschwerdeführers und einen Freispruch des Zweitangeklagten Djamel H***** enthält, wurde Hamsa Jabr Mohammad A***** (zu I./) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und (zu II./) der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem - im zweiten Re... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §48 Abs1DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Eine Anmeldung des Rechtsmittels sieht das Disziplinarstatut ebenso wenig vor, wie eine verkürzte Entscheidungsausfertigung im Sinne der §§ 458 Abs 2, 488 Z 7 StPO. Die Bestimmungen der §§ 466 Abs 1 iVm 489 Abs 1 StPO haben im Disziplinarverfahren keine sinngemäße Anwendung zu finden. Entscheidungstexte 7 Bkd 9/05 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §37DSt 1990 §77 Abs3StPO §252 Abs1StPO §252 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 252 Abs 1 und Abs 4 StPO sowie des § 281 Abs 1 Z 3 StPO sind nach § 77 Abs 3 DSt - trotz für den Disziplinarbeschuldigten vorhandener Gelegenheit zur Stellungnahme zum Disziplinarvorwurf (§ 35 DSt) - auf das Disziplinarverfahren sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 10 Bkd 4/05 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs1StPO §281 Abs3DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Stützen sich Sachverhaltsfeststellungen primär auf unter Verstoß gegen § 252 Abs 1 StPO verlesene Zeugenaussagen, ist gemäß § 281 Abs 3 StPO nicht unzweifelhaft erkennbar, dass die Formverletzung auf die Entscheidung keinen dem Disziplinarbeschuldigten nachteiligen Einfluss üben konnte. Entscheidungstexte 10 Bkd 4/05 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde Dipl. Ing. Christian Wilhelm F***** (I) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB und (II) des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Schwaz, Innsbruck und anderen Orten (I) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, sowie i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christoph Josef F***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christoph Josef F***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 10. Oktober 2002 in Feldkirchen dadurch, dass er Ingeborg H***** gegen ihren Willen und Widerstand die Hose und Unterhose abstreifte, ihr mit Gewalt die Oberschenkel auseinanderdrü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält - wurde Reinhard H***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG, Christian B***** der Finanzvergehen nach §§ 33 Abs 1 und Abs 2 lit a, 11 FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält - wurde Reinhard H***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Manuela M***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB (A) sowie Georg M***** und Sabine W***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB (als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB; B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Manuela M***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach Paragraph 156, Absatz eins und Absatz 2, StGB (A) sowie Georg M***** und Sabine W*****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Josef W***** des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 12 dritter Fall, 15, 146, 147 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Josef W***** des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 12 dritter Fall, 15, 146, 147 Abs 2 StGB (römisch II) schuldig erkannt. Darnach hat er dazu beigetragen, dass die Verantwortlichen der in der ARGE S 7 vertretenen Baugesellschaften, Franz G*****, ... mehr lesen...
Norm: StPO §281DSt §77 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 StPO sind voneinander wesensmäßig verschieden und daher gesondert auszuführen, wobei unter Beibehaltung dieser klaren Trennung deutlich und bestimmt jene Punkte zu bezeichnen sind, durch die sich der Nichtigkeitswerber für beschwert erachtet. Der in der Beschwerdeschrift zu jedem Nichtigkeitsgrund verwendete Einleitungssatz "Die Vorbringen zu den anderen Nichtigkeits... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Franz K*****, Dr. Franz S***** und Ingrid W***** von der wider sie erhobenen Anklage, es hätten in Wien I. Franz K***** und Dr. Franz S***** in der Zeit von September 1994 bis 4. Mai 1995 mit dem Vorsatz, Franz K*****, Dr. Franz S***** und die Franz K***** GmbH unrechtmäßig zu bereichern, den Geschäftsführer der H***** S***** P***** Seniorenheim GmbH (im Folgenden kurz: S***** GmbH) Gustav B***** sowie die Gesellschafter Dr. Walter ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3StPO §263
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 263 StPO über die zur Verfolgung einer erst in der Hauptverhandlung hervorgekommenen anderen Tat notwendigen Erklärungen des Staatsanwaltes sind im anwaltlichen Disziplinarverfahren nicht (auch nicht sinngemäß) anwendbar, weil sie auf dem die Strafprozessordnung beherrschenden Anklageprinzip beruhen, während im Disziplinarverfahren die Inquisitionsmaxime gilt, dem Kammeranwalt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf W***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 erster Fall SGG [teils] als Beteiligter nach § 12 dritter Fall SGG (I.) sowie des teilweise in der Entwicklungsphase des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Vergehens nach § 16 Abs 1 zweiter, vierter und fünfter Fall SGG (II.) schuldig erkannt und zu einer teilbedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf W***** des Verbrechens nach Paragraph 12, ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: § 68 Abs 2 zweiter Satz StPO ist mit den Grundsätzen und Eigenheiten des Disziplinarverfahrens vereinbar und daher gemäß § 77 Abs 3 DSt auch in Disziplinarverfahren sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 16 Bkd 5/95 Entscheidungstext OGH 30.06.1997 16 Bkd 5/95 9 Bkd 5/97 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §33 Abs2DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Hatte der Disziplinarbeschuldigte anläßlich der vorausgegangenen Verhandlungen zwei weitere Mitglieder des Disziplinarrates unter Berufung auf die Bestimmung des § 33 Abs 2 DSt abgelehnt, so indiziert der fehlende Widerspruch in der wegen geänderter Senatszusammensetzung neu durchgeführten Verhandlung zwingend den stillschweigenden Verzicht auf die ursprüngliche Ablehnung eines weiteren Anwal... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §33 Abs2DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: Die Beteiligung eines an sich ausgeschlossenen (Anwalts-)Richters macht ein Erkenntnis in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§ 77 Abs 3 DSt) nur unter der Prämisse einer sofortigen Geltendmachung dieses Umstandes nichtig. Entscheidungstexte 7 Bkd 4/96 Entscheidungstext OGH 17.02.1997 7 Bkd 4/96 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §26DSt 1990 §77 Abs3
Rechtssatz: § 26 DSt legt fest, in welchen Fällen Mitglieder des Disziplinarrates ausgeschlossen sind. Eine Bestimmung, die der des § 68 Abs 2 zweiter Satz entspricht, ist dort nicht enthalten. Gemäß § 77 Abs 3 DSt sind zwar die Bestimmungen der Strafprozeßordnung im Disziplinarverfahren auch insoweit sinngemäß anzuwenden, als sich aus diesem Bundesgesetz nichts änderes ergibt und die Anwendung der Bestimmun... mehr lesen...