Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Alfred R***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Februar 2003 im Raum München mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Franz B***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorspiegelung, ein rückzahlungsfähiger und -williger Darlehensnehmer zu sein, zur Gewährung eines Darlehens von 50.000 Euro, somit zu einer Handlun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ing. Michael Sch***** und Dr. Bruno B***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 15 Abs 1, 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 StGB schuldig erkannt. Danach haben Ing. Michael Sch***** und Dr. Bruno B***** im November 2003 in Waidhofen an der Ybbs im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter mit dem Vorsatz, sich bzw einen Dritten durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Rudolf S***** durch Übermittlung eine... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Für die Fassung eines Einleitungsbeschlusses oder aber eines Ablassungsbeschlusses kommt es nicht darauf an, ob von dritter Seite, uns sei es auch von einem Strafgericht, zunächst der Verdacht einer disziplinären Verfehlung geäußert wurde, sondern darauf, ob im Zeitpunkt der Entscheidung des Disziplinarrates ein solcher Verdacht nach der Aktenlage besteht oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29DSt 1872 §29a
Rechtssatz: Gemäß § 29 a DSt 1872 kann ein Rücklegungsbeschluß nur dann gefaßt werden, wenn sich schon nach dem Inhalt der Anzeige ergibt, daß weder eine Berufspflichtenverletzung noch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes vorliegt. Ist dies nicht der Fall, so ist es Aufgabe der im § 29 DSt 1872 vorgesehenen Erhebungen, auf Grund des vorliegenden bzw beigeschafften Tatsachenmaterials zu prüfen, o... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Nicht jeder Verdacht einer disziplinären Handlung muss zu einem Einleitungsbeschluss führen. Der Disziplinarrat hat vielmehr zu prüfen, ob der Beschuldigte eines disziplinären Verhaltens genügend, dh derart verdächtigt ist, dass er (mit einiger Wahrscheinlichkeit) eines solchen auch überwiesen werden kann. Entscheidungstexte Bkd 18/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Der Disziplinarrat hat sich mit Ermittlungsverfahren nach § 29 DSt auf die Prüfung des vorliegenden Tatsachenmaterials in der Richtung zu beschränken, ob ein begründeter Verdacht vorliegt, daß der in Untersuchung gezogene Rechtsanwalt ein Disziplinarvergehen begangen habe. Die Feststellung hingegen, ob er ein solches Vergehen - dessen er hinreichend verdächtigt ist - tatsächlich gesetzt hat, kann erst auf Grund ei... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Der Disziplinarrat hat bei der Entscheidung, ob Grund zur Disziplinarbehandlung des Disziplinarbeschuldigten besteht, keine Beweiswürdigung vorzunehmen, da diese grundsätzlich einem erkennenden Senat vorbehalten ist. Entscheidungstexte Bkd 72/80 Entscheidungstext OGH 12.01.1981 Bkd 72/80 Bkd 42/87 En... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung durch ein inländisches Gericht zu einer Strafe verurteilt wurde, hat der Disziplinarrat nach § 29 DSt 1872 vorzugehen. Es ist ein Disziplinarvergehen einzuleiten oder ein bereits eingeleitetes und gemäß § 16 Abs 2 DSt 1872 unterbrochenes, fortzusetzen. Entscheidungstexte Bkd 14/75 Entscheid... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Es kann einem Untersuchungskommissär daraus kein disziplinärer Vorwurf gemacht werden, wenn er sich nicht für befangen erklärt hat, weil er als Parteienvertreter einen Prozess gegen den Beschuldigten zu vertreten hat, in dessen Disziplinarverfahren er Untersuchungskommissär ist. Entscheidungstexte Bkd 49/67 Entscheidungstext OGH 19.02.1968 Bkd 49/67 Ver... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Der Beschuldigte kann nicht in seiner Berufung gegen das Erkenntnis die Nichtigkeit des Einleitungsbeschlusses und des diesem vorangegangenen Verfahrens geltend machen. - Das wesentliche ist, daß der Beschuldigte vor Fällung des Erkenntnisses zu Worte kam und ihm Gelegenheit geboten wurde, seine Stellungnahme vorzutragen. Es ergibt sich aber aus dem Disziplinarstatut keineswegs, daß der Untersuchungskommissär zur ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29FinStrG §34 Abs1
Rechtssatz: Der Disziplinarrat ist an ein verurteilendes Erkenntnis des Strafgerichtes insoweit gebunden, daß er annehmen muß, daß die Beschuldigten die Tathandlungen gesetzt haben. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen § 34 Abs 1 FinStrG bestehen ausreichende Verdachtsmomente für das Vorliegen eines auch disziplinär zu ahndenden Verhaltens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Einvernahme des Beschuldigten vor Fassung des Einleitungsbeschlusses im DSt nicht vorgesehen. Entscheidungstexte Ds 14/21 Entscheidungstext OGH 12.01.1922 Ds 14/21 Veröff: SSt II/5 Bkd 5/59 Entscheidungstext OGH 09.04.1959 Bkd 5/59 Veröff: AnwBl 1959,91 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29DSt 1872 §30
Rechtssatz: Wenn auch nur Zweifel bestehen, ob die wider einen Rechtsanwalt erhobenen Vorwürfe geeignet wären, seine disziplinäre Verantwortung zu begründen, ist es allein Aufgabe des erkennenden Senates, in mündlicher Verhandlung unter Erörterung sämtlicher Anschuldigungspunkte und nach Anhörung der Verantwortung des Beschuldigten eine Entscheidung zu fällen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Das Disziplinarstatut enthält keine Bestimmung in der Richtung, daß der Anzeiger von den einzelnen Ergebnissen der Vorerhebungen in Kenntnis gesetzt werden müßte oder ein Recht darauf hätte, daß die von ihm geführten Zeugen unbedingt vom Untersuchungskommissär einvernommen werden müßten. Entscheidungstexte Ds 80/55 Entscheidungstext OGH 01.12.1955 Ds ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Es ist nicht Sinn und Zweck des im § 29 DSt vorgesehenen Ermittlungsverfahrens, über die Frage der Schuld und Unschuld eines Beschuldigten abschließend zu erkennen. Aufgabe dieses Ermittlungsverfahrens kann es vielmehr nur sein, zu prüfen, ob gegen einen Beschuldigten Verdachtsmomente für die Begehung eines Disziplinarvergehens vorliegen und ob diese ausreichen, um gegen ihn ein Disziplinarverfahren einzuleiten. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29DSt 1872 §33DSt 1872 §39
Rechtssatz: Sind mehrere Anschuldigungen gegen einen Rechtsanwalt Gegenstand eines Disziplinarverfahrens, dann erscheint eine gemeinsame Erörterung schon im Hinblick darauf, daß die Bestimmung des § 265 StPO im Disziplinarverfahren nicht gilt, erforderlich. Entscheidungstexte Ds 16/23 Entscheidungstext OGH 05.07.1923 Ds 16/23 Ähnlich; ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29DSt 1872 §29a
Rechtssatz: Wenn der Präsident des Disziplinarrates ein Mitglied desselben als Untersuchungskommissär bestellt hat, kommt die Anwendung des § 29 a DSt 1872 nicht mehr in Betracht. Entscheidungstexte Ds 56/54 Entscheidungstext OGH 25.11.1954 Ds 56/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29DSt 1872 §37DSt 1872 §50aPresseG §45
Rechtssatz: Zur Entschlagung von der Zeugenaussage im Sinne des § 45 PresseG. Entscheidungstexte Ds 25/54 Entscheidungstext OGH 08.04.1954 Ds 25/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0055717 Dokumentnummer JJR_19540408_OGH0002... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29DSt 1872 §39
Rechtssatz: Die Grundsätze der StPO betreffend die Anklage und das Festhalten daran gelangen in einem Disziplinarverfahren nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte Ds 13/54 Entscheidungstext OGH 25.03.1954 Ds 13/54 Bkd 70/81 Entscheidungstext OGH 13.12.1982 Bkd 70/81 Vgl auch; Beisatz: Es gilt... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29
Rechtssatz: Dem Kammeranwalte steht das Recht der Beschwerde gegen einen Einleitungsbeschluß auch dann nicht zu, wenn dieser den Sachverhalt nicht richtig erfaßt. Entscheidungstexte Ds 76/29 Entscheidungstext OGH 14.11.1929 Ds 76/29 Veröff: SSt IX/102 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929... mehr lesen...