Norm
DSt 1872 §29Rechtssatz
Für die Fassung eines Einleitungsbeschlusses oder aber eines Ablassungsbeschlusses kommt es nicht darauf an, ob von dritter Seite, uns sei es auch von einem Strafgericht, zunächst der Verdacht einer disziplinären Verfehlung geäußert wurde, sondern darauf, ob im Zeitpunkt der Entscheidung des Disziplinarrates ein solcher Verdacht nach der Aktenlage besteht oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0055652Dokumentnummer
JJR_19901029_OGH0002_000BKD00099_8900000_001