Norm
DSt 1872 §29Rechtssatz
Wenn auch nur Zweifel bestehen, ob die wider einen Rechtsanwalt erhobenen Vorwürfe geeignet wären, seine disziplinäre Verantwortung zu begründen, ist es allein Aufgabe des erkennenden Senates, in mündlicher Verhandlung unter Erörterung sämtlicher Anschuldigungspunkte und nach Anhörung der Verantwortung des Beschuldigten eine Entscheidung zu fällen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0055622Dokumentnummer
JJR_19581120_OGH0002_000BKD00055_5800000_001