Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Linz-Urfahr. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer (im Folgenden: OÖ RAK) vom 9. Mai 2011 wurde der Beschwerdeführer der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt, weil er einen ihm mittels RSa-Rückschein zug... mehr lesen...
Index: 27 RECHTSPFLEGE27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16RAO §9
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Zustellung eines Bescheides und Ausfolgung von Fremdgeld nicht an seinen Mandanten sondern an eine nicht vertrauenswürdige Person
Rechtssatz: Keine Verletzung im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Graz. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 9. Dezember 2002 wurde er der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und über ihn die Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises verhängt, weil er seiner Mandantin das Abgehen von einer Pauschalhonorarvereinbarung angedroht habe. Mit rechtskräftigem Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Diszi... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art7DSt 1990 §16, §41, §66
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVerhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegenAndrohung des Abgehens von einer Pauschalhonorarvereinbarunggegenüber der Mandantin und Festsetzung der Kosten desDisziplinarverfahrens; keine verfassungsrechtlich bedenklicheErmessensausübung bei der Kostenfestsetzung;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 5. Februar 2003 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens der Untreue gemäß §153 Abs1 und 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 18. Februar 2004 wurde die Strafe auf drei Jahre unbedingt herabgesetzt. 1.2. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 15. Fe... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK 7. ZP Art4DSt 1990 §16RAO §9 ffRL-BA 1977 §9b, §43StGB §31, §40, §153
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung der Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste der
Rechtsanwälte über den Beschwerdeführer nach rechtskräftiger
strafrechtlicher Verurteilung wegen des Verbrechens der Untreue bei
der treu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 16. Oktober 2000 wurde der Berufung des Kammeranwaltes gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien Folge gegeben und das Erkenntnis des Disziplinarrates, mit dem der Beschwerdeführer vom Vorwurf eines Disziplinarvergehens freigesprochen wurde, aufgehoben. Der Beschwerdeführer wurde für schuldig erkannt,... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs2EMRK 7. ZP Art2DSt 1990 §16RL-BA 1977 §8
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
versuchter Beeinflussung einer Zeugin; keine Bedenken gegen das
Strafausmaß
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen §8 RL-BA 197... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Beschluß des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 18. September 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes und der Berufspflichtenverletzung dadurch begangen, daß er "a) dem Anzeiger Dr. A B und der Firma R M GmbH die wesentlich überhöhte Kostennote vom 10. November 1999 gelegt und b) das e-mail d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art90 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs1 / GesetzEMRK Art6 Abs2EMRK Art7EMRK 7. ZP Art2DSt 1990 §1DSt 1990 §16DSt 1990 §28DSt 1990 §77 Abs3
Leitsatz: Ausreichende Bestimmtheit und Klarheit von Bestimmungen des
Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter; keine
verfassungswidrige Verweisung hinsichtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien (im folgenden: Disziplinarrat) vom 24. April 1996 wurde er für schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er im Frühjahr 1993 als Vertreter seines Sohnes, P W, von Frau Mag. D G eine verbotene Investitionsablöse betreffend die... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5DSt 1990 §16MietrechtsG §27 Abs1 Z1WohnungsgemeinnützigkeitsG §13 ffWohnungsgemeinnützigkeitsG §20 Abs1 Z1 litb
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Verlangens einer verbotenen Investitionsablöse für die Übertragung
einer Wohnung; keine Bedenken ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Einschreiter in den zu B704/97 und zu G265/97 protokollierten Verfahren ist Rechtsanwalt in Oberösterreich. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 10. Juni 1996 wurde er von der gegen ihn erhobenen Anschuldigung, er habe Berufspflichten verletzt und Ehre und Ansehen des Standes beeinträchtigt, weil er als Prozeßbevollmächtigter seines Mandanten trotz bestehenden Vollmachtsverhältnisses in zwei beim Landesge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Oberösterreich. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 14. September 1998 wurde er von der gegen ihn erhobenen Anschuldigung, er habe Berufspflichten verletzt und Ehre und Ansehen des Standes beeinträchtigt, weil er im Zeitraum von Ende Dezember 1995 bis 25. Februar 1997 in den Verfahren 21 Nc 33/94 b und 21 Nc 34/94 z vor dem Bezirksgericht Linz einerseits "Die Grünen" ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art7EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §16DSt 1990 §38 Abs2DSt 1990 §77 Abs3VfGG §62 Abs1 erster SatzStPO §393a
Leitsatz: Kein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit, keine Verletzung im
Eigentumsrecht und in sonstigen verfassungsgesetzlich gewährleisteten
Rechten durch die Abweisung eines Antra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) vom 12. Dezember 1994, Z2 Bkd 12/93-12, wurde seiner Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 27. März 1992 hinsichtlich drei disziplinärer Vorwürfe Folge gegeben und er insofern freigesprochen; im übrigen w... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art10RAO §9 Abs1DSt 1990 §16
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitsrechts und der
Meinungsäußerungsfreiheit durch Verhängung einer Disziplinarstrafe
über einen Rechtsanwalt wegen ungehöriger und beleidigender
Äußerungen
Rechtssatz: Auch vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, daß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Wien. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 23. Jänner 1987, Z D 100/85 u. a., wurde er für schuldig erkannt, in der Zeit von Oktober 1984 bis Februar 1985 an bedenklichen Geschäften mitgewirkt zu haben, bei denen größere Beträge in US $ unter Inkaufnahme deren deliktischer oder ungeklärter Herkunft von Devisenausländern in österreichische Schilli... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art6 Abs3 litdEMRK Art7DSt 1990 §16StGB §31StGB §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Mitwirkung an bedenklichen Geldtransaktionen von Devisenausländern
Rechtssatz: Der Verfassun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Im Verfahren zu Z14 Cg 101/89 (früher 14 Cs 486/84) beim Landesgericht Salzburg vertrat er als Klagevertreter E S. Am 14. November 1990 kündigte er die erteilte Vollmacht, wobei er unter einem eine aufgegliederte Kostennote vorlegte. Diese wies u. a. einen Betrag von S 150.290,45 auf, wozu er "50 % gemäß §4 AHR" verrechnete. Am 23. Jänner 1991 wurde - nachdem sich die Betroffene an die Salzburger Rechtsa... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt 1990 §1DSt 1990 §16RAO §5RAO §23RAO §33 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
überhöhter Honorarforderungen
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen §1, §16 DSt 1990 und §5, §23 und §33 Abs2 RAO. Vertretbare Berücksichtigung der Höhe des zu Unrech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Gegen den Beschwerdeführer - er ist Rechtsanwalt - wurde mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 19. Februar 1990 der Vorwurf erhoben, "er habe den Buschenschank in der Zeit vom 6. Mai bis 26. Mai, 19. August bis 8. September und 18. Oktober bis 3. November 1989 trotz Untersagung ausgeübt" und hiedurch das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes begangen. 1.2.... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5DSt 1990 §16DSt 1990 §28 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Ausübung eines Buschenschankes trotz Untersagung; keine unzulässige
Ausdehnung des Tatverdachts
Rechtssatz: Im Einleitungsbeschluß ... mehr lesen...