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27 RECHTSPFLEGENorm
EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Zustellung eines Bescheides und Ausfolgung von Fremdgeld nicht an seinen Mandanten sondern an eine nicht vertrauenswürdige PersonRechtssatz
Keine Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren; vertretbare Annahme der fehlenden rechtlichen Relevanz für einen Beweisantrag betreffend eine Zeugeneinvernahme.
Schlagworte
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial, BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2013:B1291.2012Zuletzt aktualisiert am
08.03.2013