Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art18 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der aus Art 18 Abs 1 B-VG zu entnehmende
Rechtssatz: von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist nicht im Sinne der Festlegung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung zu verstehen (Hinweis auf die von Dolp, Die VwGH-Gerichtsbarkeit/2, Wien 1979, S 320 Abs 3 zi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)82/05 Lebensmittelrecht86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: B-VG Art18 Abs1;FleischUG 1982 §4 Abs2;FleischUG 1982 §6 Abs1;FleischUG 1982 §6 Abs3;
Rechtssatz: Die
Gründe: für die Zurücknahme der Bestellung eines Fleischuntersuchungstierarztes sind im § 6 Abs 3 des FleischuntersuchungsG taxativ aufgezählt. Die Zurücknahme der Bestellung "aus öffentlichem Interesse" widerspr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art18 Abs1;
Rechtssatz: Eine Behörde, die früher eine gesetzlich nicht vorgesehene Auskunft erteilte, kann jederzeit von dieser Rechtsmeinung abgehen, wenn sie die Unrechtmäßigkeit ihrer bisherigen Einstellung erkennt (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0221). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985150270.X17 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs4;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das in Art 18 Abs 1 B-VG normierte Legalitätsgebot ist stärker als jeder andere Grundsatz, insbesondere jener von Treu und Glauben (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0221). Schlagworte Rechtsgrundsätze Treu und Glauben ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art18 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde belastet ihren Bescheid nicht dadurch mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes, dass sie im Beschwerdefall entgegen ihrer bisherigen rechtsirrigen Verwaltungsübung rechtsrichtig entscheidet. Der Beschwerdeführer vermag aus bisher falscher Verwaltungsübung für... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0074/49 B 9. Mai 1949 VwSlg 808 A/1949 RS 3 Stammrechtssatz Ein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung besteht nicht. Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Vertr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art18 Abs1;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art7;
Rechtssatz: Der Gleichheitssatz bedeutet auch die Verpflichtung der Vollziehungsorgane, sich nicht von unsachlichen, dh willkürlichen Erwägungen leiten zu lassen. Dem Verordnungsgeber ist es verboten, Differenzierungen der Normunterworfenen zu schaffen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Europ... mehr lesen...
Index: L61501 Weinbau Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art18 Abs1;B-VG Art18 Abs2;WeinbauG Bgld 1980 §23 Abs2 litb;WeinbauG Bgld 1980 §6 Abs3;
Rechtssatz: Die Ansicht, weil die Bezirkshauptmannschaft ihre gesetzliche Pflicht vernachlässigt habe, das gegenständliche Grundstück nach § 6 Abs 3 des Weinbaugesetzes 1969 zur Weinbauflur zu erklären, sei im Strafverfahren davon auszugehen, diese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Amtsarzt und übt neben seinem amtsärztlichen Beruf eine ärztliche Tätigkeit als praktischer Arzt und als Schularzt aus. Zufolge dieser Praxis ist er ordentlicher Kammerangehöriger der Ärztekammer für Steiermark (§ 40 Abs. 1 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373 - ÄrzteG). Die Ärztekammer für Steiermark hatte dem Beschwerdeführer mit Vorschreibung vom 23. November 1984 für das Kalenderjahr 1984 u.a. den Kammerbeitrag (für Wohlfahrtseinrichtungen), ausgehend von... mehr lesen...
Index: Gesundheitswesen001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §75 Abs3B-VG Art18 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Auch eine langjährige Übung einer Behörde in der Überzeugung, daß sie dem gesetzten Recht entspreche, die aber ihrerseits mit dem gesetzten Recht nicht im Einklang steht, kann nicht zur
Begründung: von Gewohnheitsrecht führen. ... mehr lesen...
Anläßlich von Erhebungen bei inländischen Unternehmen stellte das Finanzamt für Körperschaften in Wien fest, daß die Beschwerdeführerin (B) Lieferungen nach Österreich ausgeführt hatte, die als Werklieferungen im Sinne des § 3 Abs 2 des Umsatzsteuergesetzes 1934, dRGBl I 942 bzw des § 3 Abs 4 des Umsatzsteuergesetzes 1959 BGBl 1958/300 (UStG) anzusehen seien und daher der österreichischen Umsatzsteuer unterlägen. Am 16. 5. 1961 richtete das Finanzamt für Körperschaften in Wien an die ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4B-VG Art18 Abs1
Rechtssatz: Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist die Abgabenbehörde nicht nur berechtigt, sondern unter Umständen im Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG sogar verpflichtet, die Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens ohne jede Einschränkung durchzuführen (Hinweis... mehr lesen...