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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art18 Abs1;Rechtssatz
Die Gründe für die Zurücknahme der Bestellung eines Fleischuntersuchungstierarztes sind im § 6 Abs 3 des FleischuntersuchungsG taxativ aufgezählt. Die Zurücknahme der Bestellung "aus öffentlichem Interesse" widerspricht dem Gesetz und dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090166.X03Im RIS seit
24.10.2005Zuletzt aktualisiert am
09.07.2010