RS Vwgh 1986/12/10 85/09/0166

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Veröffentlicht am 10.12.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
82/05 Lebensmittelrecht
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

B-VG Art18 Abs1;
FleischUG 1982 §4 Abs2;
FleischUG 1982 §6 Abs1;
FleischUG 1982 §6 Abs3;

Rechtssatz

Die Gründe für die Zurücknahme der Bestellung eines Fleischuntersuchungstierarztes sind im § 6 Abs 3 des FleischuntersuchungsG taxativ aufgezählt. Die Zurücknahme der Bestellung "aus öffentlichem Interesse" widerspricht dem Gesetz und dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090166.X03

Im RIS seit

24.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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