RS Vwgh 1986/12/11 86/16/0017

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Veröffentlicht am 11.12.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art18 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der aus Art 18 Abs 1 B-VG zu entnehmende Rechtssatz von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist nicht im Sinne der Festlegung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung zu verstehen (Hinweis auf die von Dolp, Die VwGH-Gerichtsbarkeit/2, Wien 1979, S 320 Abs 3 zitierte Rspr).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160017.X03

Im RIS seit

11.12.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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