Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallUStG 1972 §6 Z10UStG 1972 §11 Abs12 Beachte Anlaßfälle zu VfSlg. 8942/1980
Rechtssatz: UStG 1972, keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Anwendung der §§6 Z10 und 11 Abs12 Entscheidungstexte B 23,47,48,181/77 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / StaatsangehörigkeitB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litaGrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb
Rechtssatz: Grunderwerbsteuergesetz 1955, gleichheitswidrige Auslegung des §4 Abs1 Z3 Entscheidungstexte B 233a/79,B 233b/79,B 233c/79 ua Entscheidungstext ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabAuslBG §4 Abs3, §4 Abs6AuslBG §12AuslBG §19AuslBG §20 Abs3Verordnung des BMS vom 02.02.78, BGBl 109/1978, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
Rechtssatz: Ausländerbeschäftigungsgesetz, Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach §4 Abs6; rechtswidri... mehr lesen...
Index: L9 Sozial- und GesundheitsrechtL9210 Behindertenhilfe, Pflegegeld, Rehabilitation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 8831/1980
Rechtssatz: Wr. Behindertengesetz, Gleichheitsverletzung nach Aufhebung des §33a Abs2 idF LGBl. 10/1975 Entscheidungstexte B 487/76 Entscheidungstext VfGH E... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art15 Abs1B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallStGG Art5VfGG §88Vlbg JagdG §38Vlbg JagdG §50 Abs1Vlbg JagdG §60Vlbg JagdG §60 Abs5 idF LGBl 5/1948 Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 8945/1980
Rechtssatz: Vbg. Jagdgesetz, Rechtsverletzung nach Aufhebung des §60 Abs5; keine Bedenken gegen §60 Abs3 und 4; diesbezüglich keine denkunmöglic... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7400 Fremdenverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art101 Abs1B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art5Brenner-Autobahn-FinanzierungsG §1Brenner-Autobahn-FinanzierungsG §2 Abs1Tir BeitragsgruppenV 1976Tir FremdenverkehrsG 1976 §1 Abs1, §1 Abs5Tir FremdenverkehrsG 1976 §32Tir FremdenverkehrsG 1976 §33 Abs1Tir FremdenverkehrsG 1976 §35 Abs1, §35 Abs2Tir LAO 1963 §48 UStG 1972 §2 Abs1 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt beim Betreten einer Liegenschaft Entscheidungstexte B 436/79 Entscheidungstext VfGH Beschluss 22.10.1980 ... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Die als "Spintikkeusche" bezeichnete Liegenschaft EZ 60 KG R., die im Eigentum der Eltern des Beschwerdeführers steht, wurde diesem zur Benützung überlassen. Sie liegt in jenem Gebiet der Spintikteiche, das mit Verordnung der Ktn. Landesregierung LGBl. 18/1959 idF LGBl. 19/1960, 56/1960 und 84/1971 zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist. Der Beschwerdeführer hat beim Amt der Ktn. Landesregierung den Antrag gestellt, die genannte Verordnung dahingehend abzuänder... mehr lesen...