Begründung: 1. Der Einschreiter bringt vor, daß ein von ihm angemeldeter Amtshaftungsanspruch von der Finanzprokuratur abgelehnt worden sei, sodaß er die klagsweise Geltendmachung seiner Forderung vornehmen habe müssen. In diesem Rechtsstreit sei vom Oberlandesgericht Wien seiner Berufung keine Folge gegeben worden. Gegenstand des Verfahrens sei auch eine letztwillige Verfügung gewesen, welche beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien verwahrt und in gesetzwidriger Weise einem Anwalt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §5 Abs3StVO 1960 §99 Abs1 litbVfGG §82 Abs3VStG §26VStG §35, §35 litb, §35 litc
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit, keine gesetzliche Deckung der Festnahme in §35 litb und c VStG 1950 sowie in §5 Abs3 StVO Entschei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, Exekutionsantrag kein Bescheid, keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 174/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, behauptete Ablehnung der Einsicht in die Akten betreffend Erhebungen in der Amtshaftungssache des Einschreiters kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor: Die Bundespolizeidirektion Wien habe im Jahre 1974 über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,- verhängt. Die gegen das Straferkenntnis erhobene Berufung sei von der Wr. Landesregierung im Jahre 1975 abgewiesen worden. Am 17. Jänner 1976 sei er von der Bundespolizeidirektion Wien verhalten worden, den Strafbetrag von S 1.000,- zu bezahlen. Der VwGH habe mit Erk. vom 17. Mai 197... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter bringt vor, daß ein von ihm angemeldeter Amtshaftungsanspruch von der Finanzprokuratur abgelehnt worden sei, sodaß er die klagsweise Geltendmachung seiner Forderung vornehmen habe müssen. In diesem Rechtsstreit sei vom Oberlandesgericht Wien seiner Berufung keine Folge gegeben worden. Gegenstand des Verfahrens sei auch eine letztwillige Verfügung gewesen, welche beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien verwahrt und in gesetzwidriger Weise einem Anwalt ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §5 Abs3StVO 1960 §99 Abs1 litbVfGG §82 Abs3VStG §26VStG §35, §35 litb, §35 litc
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, Exekutionsantrag kein Bescheid, keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 174/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, behauptete Ablehnung der Einsicht in die Akten betreffend Erhebungen in der Amtshaftungssache des Einschreiters kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor: Die Bundespolizeidirektion Wien habe im Jahre 1974 über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,- verhängt. Die gegen das Straferkenntnis erhobene Berufung sei von der Wr. Landesregierung im Jahre 1975 abgewiesen worden. Am 17. Jänner 1976 sei er von der Bundespolizeidirektion Wien verhalten worden, den Strafbetrag von S 1.000,- zu bezahlen. Der VwGH habe mit Erk. vom 17. Mai 197... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter bringt vor, daß ein von ihm angemeldeter Amtshaftungsanspruch von der Finanzprokuratur abgelehnt worden sei, sodaß er die klagsweise Geltendmachung seiner Forderung vornehmen habe müssen. In diesem Rechtsstreit sei vom Oberlandesgericht Wien seiner Berufung keine Folge gegeben worden. Gegenstand des Verfahrens sei auch eine letztwillige Verfügung gewesen, welche beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien verwahrt und in gesetzwidriger Weise einem Anwalt ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §5 Abs3StVO 1960 §99 Abs1 litbVfGG §82 Abs3VStG §26VStG §35, §35 litb, §35 litc
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit, keine gesetzliche Deckung der Festnahme in §35 litb und c VStG 1950 sowie in §5 Abs3 StVO Entschei... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, Exekutionsantrag kein Bescheid, keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 174/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, behauptete Ablehnung der Einsicht in die Akten betreffend Erhebungen in der Amtshaftungssache des Einschreiters kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor: Die Bundespolizeidirektion Wien habe im Jahre 1974 über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,- verhängt. Die gegen das Straferkenntnis erhobene Berufung sei von der Wr. Landesregierung im Jahre 1975 abgewiesen worden. Am 17. Jänner 1976 sei er von der Bundespolizeidirektion Wien verhalten worden, den Strafbetrag von S 1.000,- zu bezahlen. Der VwGH habe mit Erk. vom 17. Mai 197... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter bringt vor, daß ein von ihm angemeldeter Amtshaftungsanspruch von der Finanzprokuratur abgelehnt worden sei, sodaß er die klagsweise Geltendmachung seiner Forderung vornehmen habe müssen. In diesem Rechtsstreit sei vom Oberlandesgericht Wien seiner Berufung keine Folge gegeben worden. Gegenstand des Verfahrens sei auch eine letztwillige Verfügung gewesen, welche beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien verwahrt und in gesetzwidriger Weise einem Anwalt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §5 Abs3StVO 1960 §99 Abs1 litbVfGG §82 Abs3VStG §26VStG §35, §35 litb, §35 litc
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit, keine gesetzliche Deckung der Festnahme in §35 litb und c VStG 1950 sowie in §5 Abs3 StVO Entschei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, Exekutionsantrag kein Bescheid, keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 174/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, behauptete Ablehnung der Einsicht in die Akten betreffend Erhebungen in der Amtshaftungssache des Einschreiters kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor: Die Bundespolizeidirektion Wien habe im Jahre 1974 über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,- verhängt. Die gegen das Straferkenntnis erhobene Berufung sei von der Wr. Landesregierung im Jahre 1975 abgewiesen worden. Am 17. Jänner 1976 sei er von der Bundespolizeidirektion Wien verhalten worden, den Strafbetrag von S 1.000,- zu bezahlen. Der VwGH habe mit Erk. vom 17. Mai 197... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter bringt vor, daß ein von ihm angemeldeter Amtshaftungsanspruch von der Finanzprokuratur abgelehnt worden sei, sodaß er die klagsweise Geltendmachung seiner Forderung vornehmen habe müssen. In diesem Rechtsstreit sei vom Oberlandesgericht Wien seiner Berufung keine Folge gegeben worden. Gegenstand des Verfahrens sei auch eine letztwillige Verfügung gewesen, welche beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien verwahrt und in gesetzwidriger Weise einem Anwalt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §5 Abs3StVO 1960 §99 Abs1 litbVfGG §82 Abs3VStG §26VStG §35, §35 litb, §35 litc
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit, keine gesetzliche Deckung der Festnahme in §35 litb und c VStG 1950 sowie in §5 Abs3 StVO Entschei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, Exekutionsantrag kein Bescheid, keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 174/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, behauptete Ablehnung der Einsicht in die Akten betreffend Erhebungen in der Amtshaftungssache des Einschreiters kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor: Die Bundespolizeidirektion Wien habe im Jahre 1974 über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,- verhängt. Die gegen das Straferkenntnis erhobene Berufung sei von der Wr. Landesregierung im Jahre 1975 abgewiesen worden. Am 17. Jänner 1976 sei er von der Bundespolizeidirektion Wien verhalten worden, den Strafbetrag von S 1.000,- zu bezahlen. Der VwGH habe mit Erk. vom 17. Mai 197... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter bringt vor, daß ein von ihm angemeldeter Amtshaftungsanspruch von der Finanzprokuratur abgelehnt worden sei, sodaß er die klagsweise Geltendmachung seiner Forderung vornehmen habe müssen. In diesem Rechtsstreit sei vom Oberlandesgericht Wien seiner Berufung keine Folge gegeben worden. Gegenstand des Verfahrens sei auch eine letztwillige Verfügung gewesen, welche beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien verwahrt und in gesetzwidriger Weise einem Anwalt ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4StVO 1960 §5 Abs3StVO 1960 §99 Abs1 litbVfGG §82 Abs3VStG §26VStG §35, §35 litb, §35 litc
Rechtssatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit, keine gesetzliche Deckung der Festnahme in §35 litb und c VStG 1950 sowie in §5 Abs3 StVO Entschei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, Exekutionsantrag kein Bescheid, keine Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Entscheidungstexte B 174/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, behauptete Ablehnung der Einsicht in die Akten betreffend Erhebungen in der Amtshaftungssache des Einschreiters kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ... mehr lesen...
Begründung: 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer im wesentlichen vor: Die Bundespolizeidirektion Wien habe im Jahre 1974 über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,- verhängt. Die gegen das Straferkenntnis erhobene Berufung sei von der Wr. Landesregierung im Jahre 1975 abgewiesen worden. Am 17. Jänner 1976 sei er von der Bundespolizeidirektion Wien verhalten worden, den Strafbetrag von S 1.000,- zu bezahlen. Der VwGH habe mit Erk. vom 17. Mai 197... mehr lesen...