Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §101 Abs7KFG 1967 §102 Abs2 idF der KFG-Nov 1977KFG 1967 §102 Abs12 idF der KFG-Nov 1977VVG §2 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967, keine Bedenken gegen §101 Abs1 und 7 und §102 Abs12; keine denkunmögliche Anwendung; keine Willkür Entscheid... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §101 Abs7KFG 1967 §102 Abs2 idF der KFG-Nov 1977KFG 1967 §102 Abs12 idF der KFG-Nov 1977VVG §2 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967, keine Bedenken gegen §101 Abs1 und 7 und §102 Abs12; keine denkunmögliche Anwendung; keine Willkür Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer ist Bundesbeamter (Berufsoffizier) des Ruhestandes. Er wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Erkenntnis der Disziplinaroberkommission für Berufsoffiziere beim Bundesministerium für Landesverteidigung vom 14. April 1961 mehrerer Dienstvergehen für schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurde die Disziplinarstrafe der Versetzung in den dauernden Ruhestand mit Minderung des Ruhegenusses um 5% verhängt. Am 1. Dezember 1975 beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Beschwerdeführer dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens haben eine auf §27 Abs1 Z1 lita des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1974, BGBl. 397, über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (RFG) gestützte (Administrativ-)Beschwerde an die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes (Kommission) erhoben. Darin behaupten sie, daß durch eine am 20. Juni 1979 vom Österreichischen Rundfunk (ORF) ausgestrahlte Sendung der Programmauftra... mehr lesen...
Begründung: I.1.a) Gegen die Beschwerdeführer war zum Zeitpunkt, zu dem die angefochtenen Amtshandlungen gesetzt wurden, beim Landesgericht für Strafsachen Wien zu AZ 24d Vr 2709/78 die Voruntersuchung wegen Verdachtes mehrerer gerichtlich strafbarer Handlungen (insbesondere nach §34 Abs2 des Kreditwesengesetzes 1979, vor allem im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die "B." GmbH anhängig. b) Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat am 3. August 1979 im Zuge dieses Verfahrens... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Rechtssatz: Art144 B-VG, Hausdurchsuchungen in Vollziehung eines gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehles; keine Zuständigkeit des VfGH Entscheidungstexte B 396,397/79 Entscheidungstext VfGH Beschlus... mehr lesen...
Index: 43 Wehrrecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §69HeeresdisziplinarG §35 Abs1 Z2 litbHeeresdisziplinarG §44 Abs1, §44 Abs2StPO §72
Rechtssatz: Heeresdisziplinargesetz, Ablehnung von Mitgliedern der Disziplinarkommission nach §44 Abs1 dieses Gesetzes in Verbindung mit §72 StPO; Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art83 Abs3B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungABGB §902AVG §33 Abs3RundfunkG §27 Abs3RundfunkG §29 Abs5RundfunkG §30
Rechtssatz: Rundfunkgesetz, §27 Abs3 enthält eine materiell-rechtliche Fristbestimmung; keine Einrechnung der Tage des Postenlaufes Entscheidungstexte B 454/79 Entscheidungstext VfG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Die Beschwerdeführerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Niederlanden. Die Beschwerdeführerin und zwei physische Personen, welche ihren Wohnsitz ebenfalls in den Niederlanden haben, waren Kommanditisten der C. GesmbH & Co. KG (künftig: KG) in G. Komplementär war die R.C. GesmbH. Am 24. März 1971 fand eine außerordentliche Generalversammlung der R.C. GesmbH statt, in welcher beschlossen wurde, die KG mit Wirksamkeit vom 31. August 1970 unt... mehr lesen...
Index: 53 Wirtschaftsförderung53/01 Wirtschaftsförderung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5EStG 1967 §16 Abs2StrukturverbesserungsG §8, §8 Abs2, §8 Abs3
Rechtssatz: Strukturverbesserungsgesetz, keine Bedenken gegen §8 Abs3 erster Satz; keine denkunmögliche Anwendung; EStG 1967, keine Bedenken gegen §16 Abs2 Entscheidungstexte B 22/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationGewO 1973 §360 Abs2
Rechtssatz: GewO 1973, keine Parteistellung des Nachbarn im Verfahren nach §360 Abs2 Entscheidungstexte B 369/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.10.1980 B 369/80 Schlagworte Parteistellung Gewerberecht, Nachbarrechte... mehr lesen...
Begründung: I. Die Beschwerdeführer sind nach ihrem Vorbringen Nachbarn einer gewerblichen Betriebsanlage, deren Schließung gemäß §360 Abs2 GewO 1973 die Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. Mur mit Bescheid vom 5. März 1978 verfügt hatte. Der dagegen erhobenen Berufung der Inhaberin der Betriebsanlage gab der Landeshauptmann von Stmk. mit Bescheid vom 17. April 1980 - ausgenommen im Kostenabspruch - Folge und behob den erstinstanzlichen Bescheid. Dieser Berufungsbescheid, der - a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Nö. Agrarbezirksbehörde hat mit der Verordnung vom 8. Feber 1972, Z 4280-72, das Verfahren zur Zusammenlegung der land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücke in Dippersdorf eingeleitet. Von diesem Zusammenlegungsverfahren ist auch ein Grundstück der Beschwerdeführerin betroffen. Am 9. Dezember 1975 hat die Beschwerdeführerin bei der Agrarbezirksbehörde eine Klage wegen Besitzstörung an einem in das Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Grundstück... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/01 Organisationsrecht
Norm: B-VG Art2B-VG Art12 Abs1 Z3, Art12 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAgrBehG §7 Abs2 idF BGBl 476/1974 AgrVG §1AVG §73 Abs2AVG §74
Rechtssatz: Agrarbehördengesetz 1950, keine Berufungsmöglichkeit an den OAS in einem von der Agrarbehörde durchzuführenden Besitzstörungsverfahren; keine Zuständigkeit des OAS zur Entscheidung über ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art5GEG 1962 §2
Rechtssatz: GEG 1962, keine Bedenken gegen §2; keine denkunmögliche Anwendung Entscheidungstexte B 174/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 04.10.1980 B 174/78 Schlagworte Gerichts- und Justizverwaltungsgebühr... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Liegenschaft Hauptplatz 18, 4020 Linz, dient nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen als Standort für den Druckereibetrieb der Erstbeschwerdeführerin. Die Zweitbeschwerdeführerin ist Miteigentümerin dieser Liegenschaft und einzelzeichnungsberechtigte Gesellschafterin der Erstbeschwerdeführerin. Mit Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 1979 wurde gemäß §76a Abs1 bis 4 StVO idF BGBl. 412/1976 unter anderem "der Hauptplatz an... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 27. November 1978 wurde von Beamten des Gendarmeriepostens Kufstein ein an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges T ..., dessen Zulassungsbesitzer der Beschwerdeführer ist, angebrachtes Radarwarngerät vorläufig beschlagnahmt. Über diesen Vorgang wurde dem Beschwerdeführer eine "Bestätigung" ausgestellt, derzufolge die vorläufige Beschlagnahme "wegen §26 Fernmeldegesetz aus eigener Macht (nach §39 VStG)" vorgenommen worden sei und zwar "bis zur Entscheidung d... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 27. November 1978 wurde von Beamten des Gendarmeriepostens Kufstein ein an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges T ..., dessen Zulassungsbesitzer der Beschwerdeführer ist, angebrachtes Radarwarngerät vorläufig beschlagnahmt. Über diesen Vorgang wurde dem Beschwerdeführer eine "Bestätigung" ausgestellt, derzufolge die vorläufige Beschlagnahme "wegen §26 Fernmeldegesetz aus eigener Macht (nach §39 VStG)" vorgenommen worden sei und zwar "bis zur Entscheidung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer war in einem Verfahren zur Feststellung der außerehelichen Vaterschaft und der Unterhaltspflicht beklagte Partei. Das Bezirksgericht Favoriten hat in diesem Verfahren zunächst die Einholung eines serologischen Gutachtens und sodann auf Vorschlag des Sachverständigen auch die Einbeziehung des HL-A-Systems beschlossen. Mit der Erlassung der Beweisbeschlüsse wurde jeweils dem Beschwerdeführer innerhalb einer bestimmten Frist der Erlag ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Mit dem Bescheid des Gemeinderates der Stadt Gloggnitz vom 28. Feber 1977 wurde der als Gemeindewachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Beschwerdeführer G.K. gemäß §29 Abs2 der Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), LGBl. 2400-0, iVm §3 Abs1 und §7 Abs1 GBDO auf die im Dienstpostenplan 1977 freie Planstelle der Abteilung IV - Allgemeine Verwaltungs- und Kulturabteilung der Verwendungsgruppe D des Dienstzweiges Nr. 85 "m... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Liegenschaft Hauptplatz 18, 4020 Linz, dient nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen als Standort für den Druckereibetrieb der Erstbeschwerdeführerin. Die Zweitbeschwerdeführerin ist Miteigentümerin dieser Liegenschaft und einzelzeichnungsberechtigte Gesellschafterin der Erstbeschwerdeführerin. Mit Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 1979 wurde gemäß §76a Abs1 bis 4 StVO idF BGBl. 412/1976 unter anderem "der Hauptplatz an... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 27. November 1978 wurde von Beamten des Gendarmeriepostens Kufstein ein an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges T ..., dessen Zulassungsbesitzer der Beschwerdeführer ist, angebrachtes Radarwarngerät vorläufig beschlagnahmt. Über diesen Vorgang wurde dem Beschwerdeführer eine "Bestätigung" ausgestellt, derzufolge die vorläufige Beschlagnahme "wegen §26 Fernmeldegesetz aus eigener Macht (nach §39 VStG)" vorgenommen worden sei und zwar "bis zur Entscheidung d... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Liegenschaft Hauptplatz 18, 4020 Linz, dient nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen als Standort für den Druckereibetrieb der Erstbeschwerdeführerin. Die Zweitbeschwerdeführerin ist Miteigentümerin dieser Liegenschaft und einzelzeichnungsberechtigte Gesellschafterin der Erstbeschwerdeführerin. Mit Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 1979 wurde gemäß §76a Abs1 bis 4 StVO idF BGBl. 412/1976 unter anderem "der Hauptplatz an... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 27. November 1978 wurde von Beamten des Gendarmeriepostens Kufstein ein an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges T ..., dessen Zulassungsbesitzer der Beschwerdeführer ist, angebrachtes Radarwarngerät vorläufig beschlagnahmt. Über diesen Vorgang wurde dem Beschwerdeführer eine "Bestätigung" ausgestellt, derzufolge die vorläufige Beschlagnahme "wegen §26 Fernmeldegesetz aus eigener Macht (nach §39 VStG)" vorgenommen worden sei und zwar "bis zur Entscheidung d... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Liegenschaft Hauptplatz 18, 4020 Linz, dient nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen als Standort für den Druckereibetrieb der Erstbeschwerdeführerin. Die Zweitbeschwerdeführerin ist Miteigentümerin dieser Liegenschaft und einzelzeichnungsberechtigte Gesellschafterin der Erstbeschwerdeführerin. Mit Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 1979 wurde gemäß §76a Abs1 bis 4 StVO idF BGBl. 412/1976 unter anderem "der Hauptplatz an... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 27. November 1978 wurde von Beamten des Gendarmeriepostens Kufstein ein an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges T ..., dessen Zulassungsbesitzer der Beschwerdeführer ist, angebrachtes Radarwarngerät vorläufig beschlagnahmt. Über diesen Vorgang wurde dem Beschwerdeführer eine "Bestätigung" ausgestellt, derzufolge die vorläufige Beschlagnahme "wegen §26 Fernmeldegesetz aus eigener Macht (nach §39 VStG)" vorgenommen worden sei und zwar "bis zur Entscheidung d... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Liegenschaft Hauptplatz 18, 4020 Linz, dient nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen als Standort für den Druckereibetrieb der Erstbeschwerdeführerin. Die Zweitbeschwerdeführerin ist Miteigentümerin dieser Liegenschaft und einzelzeichnungsberechtigte Gesellschafterin der Erstbeschwerdeführerin. Mit Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 1979 wurde gemäß §76a Abs1 bis 4 StVO idF BGBl. 412/1976 unter anderem "der Hauptplatz an... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 27. November 1978 wurde von Beamten des Gendarmeriepostens Kufstein ein an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges T ..., dessen Zulassungsbesitzer der Beschwerdeführer ist, angebrachtes Radarwarngerät vorläufig beschlagnahmt. Über diesen Vorgang wurde dem Beschwerdeführer eine "Bestätigung" ausgestellt, derzufolge die vorläufige Beschlagnahme "wegen §26 Fernmeldegesetz aus eigener Macht (nach §39 VStG)" vorgenommen worden sei und zwar "bis zur Entscheidung d... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Liegenschaft Hauptplatz 18, 4020 Linz, dient nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen als Standort für den Druckereibetrieb der Erstbeschwerdeführerin. Die Zweitbeschwerdeführerin ist Miteigentümerin dieser Liegenschaft und einzelzeichnungsberechtigte Gesellschafterin der Erstbeschwerdeführerin. Mit Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 30. November 1979 wurde gemäß §76a Abs1 bis 4 StVO idF BGBl. 412/1976 unter anderem "der Hauptplatz an... mehr lesen...
Begründung: I.1. Am 27. November 1978 wurde von Beamten des Gendarmeriepostens Kufstein ein an der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeuges T ..., dessen Zulassungsbesitzer der Beschwerdeführer ist, angebrachtes Radarwarngerät vorläufig beschlagnahmt. Über diesen Vorgang wurde dem Beschwerdeführer eine "Bestätigung" ausgestellt, derzufolge die vorläufige Beschlagnahme "wegen §26 Fernmeldegesetz aus eigener Macht (nach §39 VStG)" vorgenommen worden sei und zwar "bis zur Entscheidung d... mehr lesen...