Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabWAO §149 Abs2 idF LGBl 28/1978
Rechtssatz: Wr. Abgabenordnung, keine Bedenken gegen §149 Abs2 in der Fassung LGBl. 28/1978 Entscheidungstexte B 293/79 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 16.10.1980 B 293/79 Schlagworte Finanzverfahren, S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Im Zuge einer Getränkesteuerrevision stellte der Magistrat der Stadt Wien fest, daß die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft im Zeitraum vom 1. Juni 1976 bis 31. Dezember 1977 getränkesteuerpflichtige Waren an Letztverbraucher in Wien abgegeben hat, ohne entsprechende Getränkesteuererklärungen einzubringen und die Abgabe auf Grund einer Selbstbemessung zu entrichten. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Abgabenberufungskommission der Stadt Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Gemeindeinstanzenzug ergangenen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 10. Juni 1977 wurde die von der beschwerdeführenden Gesellschaft für die Benützung eines 211 Quadratmeter großen ständigen Standplatzes in der Linzer Großmarkthalle für die Zeit ab 1. Jänner 1977 zu bezahlende monatliche Marktgebühr mit S 16.669,- festgesetzt. Die dagegen von der beschwerdeführenden Gesellschaft erhobene Vorstellung wurde mit Bescheid der ... mehr lesen...
Begründung: In seiner selbstverfaßten, als "Beschwerde gem. Art140 BVG Antrag auf Prüfung der Gesetzmäßigkeit" bezeichneten, jedoch offenbar auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen Vorgänge im Zusammenhang mit einem beim Bezirksgericht Salzburg zu GZ 8 E 2496/80 anhängigen Exekutionsverfahren. In Überschreitung der von diesem Gericht gegen den Beschwerdeführer als verpflichtete Partei bewilligten Fahrnisexekution durch Pfändung, Verwahrung und ... mehr lesen...
Begründung: Mit der offenbar auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen seine am 17. Mai 1980 gegen 17.00 Uhr in Badgastein von Organen der Gendarmerie vorgenommene Verhaftung und Anhaltung. Diese Maßnahmen seien in einer nicht rechtzeitig widerrufenen Ausschreibung seiner Person zur Verhaftung begründet gewesen. Der Beschwerdeantrag ist unter anderem darauf gerichtet, der VfGH möge feststellen, daß dem Beschwerdeführer ein Schadenersatzanspruch z... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/02 Finanzausgleich
Norm: B-VG Art139 Abs6 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / Prüfungsmaßstab Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 8847/1980
Rechtssatz: Linzer Marktgebührenordnung 1976, Rechtsverletzung wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung nach Aufhebung der Zahl "79.-" im Abschnitt B Punkt 2 litc des Tarifes zur Linzer Marktgebühre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktStGG Art8
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG, die in Vollziehung eines richterlichen Haftbefehles von Organen der Gendarmerie erfolgte Verhaftung und Anhaltung sind dem Gericht zuzurechnen Entscheidungstexte B 254/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bauoberbehörde der Stadt Wien vom 3. November 1972 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §129 Abs4 und 10 der Bauordnung für Wien (BauO) ein Auftrag zur Behebung einer Reihe von Baugebrechen und Konsenswidrigkeiten in dessen Haus in W., W-gasse 4, erteilt. Der VwGH hat mit Erk. vom 3. Juli 1973, Z 78/73, die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen diesen Bescheid als unbegründet abgewiesen. 2. Der Magistrat der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §101 Abs7KFG 1967 §102 Abs2 idF der KFG-Nov 1977KFG 1967 §102 Abs12 idF der KFG-Nov 1977VVG §2 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967, keine Bedenken gegen §101 Abs1 und 7 und §102 Abs12; keine denkunmögliche Anwendung; keine Willkür Entscheid... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabMRK Art4 Abs2VStG §31 Abs2Wr BauO 1930 §129 Abs2 idF LGBl 18/1976Wr BauO 1930 §129 Abs10 idF LGBl 18/1976Wr BauO 1930 §135 Abs1
Rechtssatz: Wr. Bauordnung, keine Bedenken gegen §129 Abs2 und 10 und §135 Abs1; keine denkunmögliche Anwendung; kein Entzug des gesetzlichen Richters; kein Verstoß gegen Art4 MRK ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §101 Abs7KFG 1967 §102 Abs2 idF der KFG-Nov 1977KFG 1967 §102 Abs12 idF der KFG-Nov 1977VVG §2 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967, keine Bedenken gegen §101 Abs1 und 7 und §102 Abs12; keine denkunmögliche Anwendung; keine Willkür Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §101 Abs7KFG 1967 §102 Abs2 idF der KFG-Nov 1977KFG 1967 §102 Abs12 idF der KFG-Nov 1977VVG §2 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967, keine Bedenken gegen §101 Abs1 und 7 und §102 Abs12; keine denkunmögliche Anwendung; keine Willkür Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §101 Abs7KFG 1967 §102 Abs2 idF der KFG-Nov 1977KFG 1967 §102 Abs12 idF der KFG-Nov 1977VVG §2 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967, keine Bedenken gegen §101 Abs1 und 7 und §102 Abs12; keine denkunmögliche Anwendung; keine Willkür Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §101 Abs7KFG 1967 §102 Abs2 idF der KFG-Nov 1977KFG 1967 §102 Abs12 idF der KFG-Nov 1977VVG §2 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967, keine Bedenken gegen §101 Abs1 und 7 und §102 Abs12; keine denkunmögliche Anwendung; keine Willkür Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §101 Abs7KFG 1967 §102 Abs2 idF der KFG-Nov 1977KFG 1967 §102 Abs12 idF der KFG-Nov 1977VVG §2 Abs1
Rechtssatz: KFG 1967, keine Bedenken gegen §101 Abs1 und 7 und §102 Abs12; keine denkunmögliche Anwendung; keine Willkür Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen ua. ein Lastkraftwagen und ein Anhänger gehören. Am 20. September 1978 gegen 8 Uhr lenkte der in diesem Unternehmen beschäftigte Sohn des Beschwerdeführers einen LKW-Zug, bestehend aus den beiden genannten Fahrzeugen auf der Bundesstraße 26 in Richtung der Auffahrt zur Südautobahn A 2. Kurz vor dieser Auffahrt wurde der Lenker von zwei Sicherheitswachebeamten der Bundespoli... mehr lesen...