RS Vfgh 1985/2/22 B130/79

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Veröffentlicht am 22.02.1985
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Index

43 Wehrrecht
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
AVG §56
AVG §68 Abs2
WehrG 1978 §30

Rechtssatz

WehrG 1978; Widerruf eines Einberufungsbefehls; kein Rechtsanspruch auf Ableistung einer freiwilligen Waffenübung nach dem Wortlaut des §30; vertretbare Verneinung eines solchen Rechtsanspruches auch iZm. der Genehmigung eines Ausbildungslehrganges zum Reserveoffizier; keine Willkür

Entscheidungstexte

Schlagworte

Militärrecht, Einberufungsbefehl, Waffenübungen freiwillige, Bescheidbegriff, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B130.1979

Dokumentnummer

JFR_10149778_79B00130_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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