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43 WehrrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
WehrG 1978; Widerruf eines Einberufungsbefehls; kein Rechtsanspruch auf Ableistung einer freiwilligen Waffenübung nach dem Wortlaut des §30; vertretbare Verneinung eines solchen Rechtsanspruches auch iZm. der Genehmigung eines Ausbildungslehrganges zum Reserveoffizier; keine Willkür
Schlagworte
Militärrecht, Einberufungsbefehl, Waffenübungen freiwillige, Bescheidbegriff, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B130.1979Dokumentnummer
JFR_10149778_79B00130_01