Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; im Auftrag und unter der Leitung eines Beamten der Sicherheitsdirektion für NÖ durchgeführte Amtshandlungen von Gendarmeriebeamten (als Organe der Sicherheitsdirektion); kein (ausreichend sicherer) Nachweis für die behau... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, der Bf. habe sich am 19. Dezember 1984 als Journalist für eine Tageszeitung in der Stopfenreuther Au aufgehalten. Der Bf. habe sich an diesem Tag gegen 06.30 Uhr beim sog. Lager 4 befunden, welches von Gendarmeriebeamten umstellt worden sei. Als sein Ersuchen, das Lager betreten zu dürfen, von den Beamten abgelehnt worden sei, sei der Bf. außerhalb der Kette der Gendarmen stehen geblie... mehr lesen...