Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
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Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
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Begründung: I. 1. Die Bezirkshauptmannschaft Judenburg als Gewerbebehörde 1. Instanz erließ am 12. August 1987 nachstehende Erledigung: "Gemäß §§39, 52 Abs2 und 63 Abs2 AVG 1950, BGBl. Nr. 172 ergeht im Verfahren betreffend gewerbebehördliche Genehmigung der Sulfatzellstoffanlage in Pöls zur Beurteilung der Gesamtanlage nachstehende Verfahrensanordnung Zur weiteren notwendigen Beurteilung der emissionsseitigen Auswirkungen der Rindenverwertungsanlage, bestehend aus d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAVG §63 Abs2
Leitsatz: Als "Verfahrensanordnung" bezeichnete, aber eine meritorische
Erledigung der Gewerbebehörde 1. Instanz darstellende Erledigung
- ein Bescheid; jedoch Zurückweisung der Beschwerde mangels
Erschöpfung des Instanzenzuges Rechtssat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist Ingenieurkonsulent für das Vermessungswesen, erzielt aus seiner Tätigkeit als Ziviltechniker Einkünfte aus selbständiger Arbeit und ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach §4 Abs3 EStG. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 12. März 1986 wurde ihm Einkommensteuer für die Jahre 1978 und 1979 vorgeschrieben, wobei der beantragte Verlustausgleich hinsi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bf. sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die verschiedene Gewerbebetriebe unterhält, aus deren Betrieb die Bf. Einkünfte erzielen. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Kärnten vom 28. Dezember 1984 wurden gemäß §188 BAO unter anderem negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die Jahre 1977 und 1978 festgestellt. (Gegen diesen Bescheid erhob der Präsident der Finanzlandesdirektion Bes... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallStGG Art5EStG 1972 §18 Abs1 Z4VfGG §88
Leitsatz: Vorschreibung von Einkommensteuer, wobei dem Antrag
auf Verlustvortrag mangels (formell) ordnungsgemäßer Buchführung
nicht stattgegeben wurde; aus diesem Anlaß Prüfung des §18
Abs1 Z4 EStG, insoweit jene Steuerpflichtigen vom Verlustvortrag
ausgeschlossen werden, die über keine ordnungsgemäße Buc... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEStG 1972 §18 Abs1 Z4
Leitsatz: Vorschreibung von Einkommensteuer, wobei der
beantragte Verlustausgleich nicht gewährt wurde; einige Worte in
§18 Abs1 Z4 EStG wurden mit Erk. VfSlg. 11260/1986 nicht als
verfassungswidrig aufgehoben; es ist nicht unsachlich, wenn die
Möglichkeit des Verlustvortrags auf jene Steuerp... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...