Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
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Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
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Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
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Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
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