Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten, auf Art144 B-VG gestützten und an den VfGH gerichteten Schreiben vom 28. September 1987 zog der Einschreiter J S die Erledigung des Bundesministers für Justiz vom 24. August 1987, GZ 89.102/8-IV 2/87, in Beschwerde. Darin hieß es, daß zu einer in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallenden (aufsichtsbehördlichen) Amtshandlung kein Grund bestehe. Unter e... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Der Mitteilung einer Behörde, daß sie zu
aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß finde, fehlt jeder
rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt: Ein derartiger
Verwaltungsakt ist daher kein Bescheid iS des Art144 Abs1
B-VG (VfSlg. 58... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Laut ständiger Rechtsprechung des VfGH (zB VfSlg.
5885/1969, 9095/1981, 10023/1984) fehlt der Mitteilung einer
Behörde, daß sie zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß
finde, jeder rechtsbestaltende oder recht... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VfGH (zB VfSlg. 9025/1981, 9348/1982, 10046/1984) liegt ein gemäß Art144 Abs1 B-VG anfechtbarer, in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangener Verwaltun... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Beschluß des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 3. Juni 1987, GZ 259/87, wurde der Vorstellung des A R gegen den Beschluß der Abteilung 1 des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 21. Mai 1987, wonach zu einem weiteren aufsichtsbehördlichen Einschreiten gegen einen namentlich bezeichneten Rechtsanwalt kein Grund bestehe, nicht Folge gegeben. 1.2. Gegen diesen, vom Bf. als Bescheid gewerteten Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten, auf Art144 B-VG gestützten und an den VfGH gerichteten Schreiben vom 28. September 1987 zog der Einschreiter J S die Erledigung des Bundesministers für Justiz vom 24. August 1987, GZ 89.102/8-IV 2/87, in Beschwerde. Darin hieß es, daß zu einer in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallenden (aufsichtsbehördlichen) Amtshandlung kein Grund bestehe. Unter e... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde. Er beabsichtigt, die - von ihm als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gewertete - "Nichtausfolgung des am 24.7.1987 beantragten Duplikates eines im Jänner 1987 in USA gestohlenen Führerscheines durch eine Bedienstete des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien" zu bekämpfen. Nach der ständige... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Der Mitteilung einer Behörde, daß sie zu
aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß finde, fehlt jeder
rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt: Ein derartiger
Verwaltungsakt ist daher kein Bescheid iS des Art144 Abs1
B-VG (VfSlg. 58... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Laut ständiger Rechtsprechung des VfGH (zB VfSlg.
5885/1969, 9095/1981, 10023/1984) fehlt der Mitteilung einer
Behörde, daß sie zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß
finde, jeder rechtsbestaltende oder recht... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VfGH (zB VfSlg. 9025/1981, 9348/1982, 10046/1984) liegt ein gemäß Art144 Abs1 B-VG anfechtbarer, in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangener Verwaltun... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Beschluß des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 3. Juni 1987, GZ 259/87, wurde der Vorstellung des A R gegen den Beschluß der Abteilung 1 des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 21. Mai 1987, wonach zu einem weiteren aufsichtsbehördlichen Einschreiten gegen einen namentlich bezeichneten Rechtsanwalt kein Grund bestehe, nicht Folge gegeben. 1.2. Gegen diesen, vom Bf. als Bescheid gewerteten Beschl... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten, auf Art144 B-VG gestützten und an den VfGH gerichteten Schreiben vom 28. September 1987 zog der Einschreiter J S die Erledigung des Bundesministers für Justiz vom 24. August 1987, GZ 89.102/8-IV 2/87, in Beschwerde. Darin hieß es, daß zu einer in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz fallenden (aufsichtsbehördlichen) Amtshandlung kein Grund bestehe. Unter e... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde. Er beabsichtigt, die - von ihm als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gewertete - "Nichtausfolgung des am 24.7.1987 beantragten Duplikates eines im Jänner 1987 in USA gestohlenen Führerscheines durch eine Bedienstete des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien" zu bekämpfen. Nach der ständige... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Der Mitteilung einer Behörde, daß sie zu
aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß finde, fehlt jeder
rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt: Ein derartiger
Verwaltungsakt ist daher kein Bescheid iS des Art144 Abs1
B-VG (VfSlg. 58... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Laut ständiger Rechtsprechung des VfGH (zB VfSlg.
5885/1969, 9095/1981, 10023/1984) fehlt der Mitteilung einer
Behörde, daß sie zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß
finde, jeder rechtsbestaltende oder recht... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VfGH (zB VfSlg. 9025/1981, 9348/1982, 10046/1984) liegt ein gemäß Art144 Abs1 B-VG anfechtbarer, in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangener Verwaltun... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde. Er beabsichtigt, die - von ihm als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gewertete - "Nichtausfolgung des am 24.7.1987 beantragten Duplikates eines im Jänner 1987 in USA gestohlenen Führerscheines durch eine Bedienstete des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien" zu bekämpfen. Nach der ständige... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Der Mitteilung einer Behörde, daß sie zu
aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß finde, fehlt jeder
rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Inhalt: Ein derartiger
Verwaltungsakt ist daher kein Bescheid iS des Art144 Abs1
B-VG (VfSlg. 58... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Laut ständiger Rechtsprechung des VfGH (zB VfSlg.
5885/1969, 9095/1981, 10023/1984) fehlt der Mitteilung einer
Behörde, daß sie zu aufsichtsbehördlichen Verfügungen keinen Anlaß
finde, jeder rechtsbestaltende oder recht... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VfGH (zB VfSlg. 9025/1981, 9348/1982, 10046/1984) liegt ein gemäß Art144 Abs1 B-VG anfechtbarer, in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangener Verwaltun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 18. April 1986, Z D 14/85, wurde der Bf. der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt, weil er als Rechtsvertreter in einer Berufungsschrift im Verfahren 3 Cg 272/83 des Kreisgerichtes Krems/Donau wörtlich vorgebracht habe: "... Wenn das Erstgericht... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art13DSt 1872 §2MRK Art6 Abs1MRK Art10DSt 1872 §29 Abs3
Leitsatz: Überprüfung des bekämpften Bescheides der OBDK
bloß auf grobe Fehlerhaftigkeit; vertretbare Annahme
standeswidrigen Verhaltens (beleidigende Schreibweise);
Einleitungsbeschluß ist schlichte Verfahrensandrohung - kein
unmittelbarer Eingriff in Rechte des Bf.; allfällige unrichtige
Zusamm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art9 Abs1B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art5 / VerwaltungsaktStGG Art8StGG Art12 / VereinsrechtMRK Art3MRK Art11
Leitsatz: Betreten eines der Allgemeinheit nicht
zugänglichen Parkplatzes durch Gendarmerieorgane - Ausübung
unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; hier nur Betreten eines
nicht für die Vereinsmitglieder reser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. W B, Bad Hall, ist Obmann des Geselligkeitsvereins H P und betreibt das vom Verein in Bestand genommene Klublokal in N, .... Er und der genannte Verein erheben wegen von der Bundesgendarmerie auf dem zum Klublokal gehörenden Grundstück in N in der Nacht zum 25. Juli 1986 durchgeführter, näher bezeichneter Maßnahmen eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Der Erstbeschwerdeführer W B behauptet darin, durch die geschilderten, im Auftrag der Bezirk... mehr lesen...