Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
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Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
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Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
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Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
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Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
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Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
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Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) Beim VwGH ist das Verfahren über eine Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 14. April 1983 anhängig, mit dem der Bf. schuldig erkannt wurde, er habe durch näher beschriebene Arbeiten in den angegebenen vier Zeiträumen jeweils übermäßigen, aber vermeidbaren Lärm erregt und hiedurch jeweils Verwaltungsübertretungen nach "§2 litc der V der Stadtgemeinde Spittal/Drau in Verbindung mit §2 Abs1 des Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Bf. dadurch verletzt, daß in seiner Abwesenheit sowie ohne eine schriftliche Ermächtigung zur Vornahme einer Hausdurchsuchung sein Büro S.straße, 5020 Salzburg, am 5. August 1987 um 11 Uhr 45 ein Erhebungsorgan der Post- und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg betreten habe. Er behauptet, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht gem. Art9 StGG sowie ... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4000 Anstandsverletzung, Ehrenkränkung, Lärmerregung, Polizeistrafen
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art115 Abs1 und Abs2B-VG Art118 Abs2 letzter SatzB-VG Art118 Abs3 Z3B-VG Art144 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs4Krnt PolizeiG 1977 §2 und §4
Leitsatz: Bei fehlender Bezeichnung einer Angelegenheit als solche des eigenen
Wirkungsbereiches iS des Art118 Abs2 B-VG ist jene
einfachgesetzliche Bestimmung präjudizie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BeschlagnahmeB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / SachentscheidungStGG Art5StGG Art9MRK Art8FMG 1949 §26 Abs1VStG 1950 §39 Abs1 und Abs2VwGG §42 Abs4ZPO §43VfGG §87 Abs1VfGG §88
Leitsatz: Gesetz zum Schutze des Hausrechts; keine Durchsuchung bei
fernmeld... mehr lesen...