Entscheidungsgründe: 1.1. Gegen ein vom Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer ergangenes Erkenntnis vom 3. Juni 1986, Z D 41/81-51, wurde sowohl vom Bf. als auch vom Kammeranwalt Berufung an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) erhoben. Das Verfahren ist bei der OBDK zu Zahl Bkd 53/87 protokolliert. 1.2. Mit Eingabe vom 1. Juli 1986 teilte ein Richter des Kreisgerichtes Wels de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien ab 1. September 1987 zur Gerichtspraxis für die Dauer von 10 Monaten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien zugelassen. 2. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 24. September 1987 wurde der dem Bf. monatlich gebührende Ausbildungsbeitrag unter Berufung auf §3 Abs1 des BG vom 2. Juli 1986, BGBl. 374, über den Ausbildungsbeitrag für Rechtspraktikanten (Rec... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidMRK Art6 Abs1DSt 1872 §27 fDSt 1872 §55e Abs3
Leitsatz: Keine Zuständigkeit des VfGH, gegen die Säumnis einer Behörde
einzuschreiten - hier: die Entscheidung über den Antrag auf Ablehnung
eines Anwaltsrichters wird einer künftigen Erledigung vorbehalten
Familiäre und kollegiale Bindungen für sich allein sprechen wede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / SachentscheidungB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Leitsatz: Dem in Art140 Abs7 B-VG genannten Anlaßfall im engeren Sinn
(anläßlich dessen das Gesetzesprüfungsverfahren tatsächlich
eingeleitet worden ist) sind all jene Fälle gleichzuhalten, die im
Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Gesetzesprüfungs... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. L K beantragte mit ihrer auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 28. März 1987 in ihrer Wohnung in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg erfolgte Festnahme und die anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden. 2. Die BPD Salzburg als bel. Beh. erstattete - unter Vorlage der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8PersFrSchG §4
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; durch Androhung der
unverzüglichen Vorführung erzwungenes anstandsloses Mitkommen der
Bf. zur Bundespolizeidirektion - "Verhaftung" iS des Art8 StGG;
Festnahme gesetzlos - Verletzung des Rechtes auf persönliche
... mehr lesen...