Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / RechtsverletzungGeflügelwirtschaftsG 1969 §1 Abs1GeflügelwirtschaftsG 1969 §5 Abs1
Leitsatz: Keine Möglichkeit der Rechtsverletzung durch einen im
ausschließlichen Interesse des Importeurs liegenden und seinem Antrag
voll Rechnung tragenden Feststellungsbescheid nach §5 Abs1
GeflügelwirtschaftsG 1969; fehlende ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation / Rechtsverletzungsmöglichkeit
Leitsatz: Ersatzbescheid nach Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes; keine
Verletzung subjektiver Rechte durch eine der Berufung des
Beschwerdeführers voll Rechnung tragende, aufhebende Entscheidung;
keine Beschwer; fehlende Legitimation
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / Verletzung keineVStG 1950 §53 Abs4VStG 1950 §54
Leitsatz: Zwangsweise Vorführung zum Strafantritt und folgende Anhaltung;
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; keine Verletzung
im Recht auf persönliche Freiheit durch Vollstreckung von
Ersatzarreststrafen; keine Anzeichen von Geisteskrankheit b... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art5 / EingriffRundfunkG §2 Abs1 Z1RundfunkG §29 Abs5
Leitsatz: Kein Eigentumseingriff durch die Feststellung der Kommission zur
Wahrung des Rundfunkgesetzes, daß eine Fernsehsendung das
Rundfunkgesetz nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers verletzt habe
Rechtssatz: Die Kommission ist eine nach Art133 Z4 B-VG eing... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineB-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung / WirkungTir GVG 1983 §6 Abs1 litcVfGG §87 Abs2
Leitsatz: Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Rechtserwerbes, da die ersteigerten Grundstücke zur Führung
eines selbständigen, lebensfähigen forstwirtschaftlichen
Betriebes nicht ausreichen; keine Willkür ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch
Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens
einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...