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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde mangels InstanzenzugserschöpfungRechtssatz
Da die Zweitbeschwerdeführerin das ihr gemäß §16 lita Nö GVG 1973 zukommende Berufungsrecht nicht ausgeübt hat, kann insoweit von einer Erchöpfung des Instanzenzuges nicht gesprochen werden.
Die Nichterschöpfung des Instanzenzuges ist für den Verfassungsgerichtshof als ein Unzuständigkeitsgrund anzusehen (vgl. VfSlg. 9232/1981, VfGH 3.10.1988 B1449/88).
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B1705.1988Dokumentnummer
JFR_10109388_88B01705_01