Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 8.521-8.550 von 21.813

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
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Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Beschluss 1989/6/12 B414/89

Begründung: 1. Die der Sache nach auf Art144 B-VG gestützte und am 30. März 1989 eingebrachte Beschwerde des G B gegen die Staatsanwaltschaft Wien wegen Nichtausfolgung eines (bereits am 1. Februar 1989) bei C K polizeilich gemäß §§143 ff StPO sichergestellten Gegenstandes erweist sich als unzulässig, weil es sich bei der hier vom Einschreiter gerügten Untätigkeit staatsanwaltschaftlicher Organe in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung weder um einen verwaltungsbehördlichen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.1989

RS Vfgh 1989/6/12 B414/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / SäumnisZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Nichtausfolgung eines polizeilich sichergestellten Gegenstandes durch Organe der Staatsanwaltschaft - Untätigkeit in Form des Unterbleibens einer Amtshandlung; kein geeigneter Beschwerdegegenstand ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/3/14 B782/87

Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 14.03.1989

RS Vfgh 1989/3/14 B782/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
Leitsatz: Amtshandlungen im Verlauf einer Paß- und Zollkontrolle; kein Nachweis für ein Untersagen des Verlassens der Wartehalle des Bahnhofs; kein striktes Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.03.1989

TE Vfgh Erkenntnis 1989/3/14 B782/87

Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 14.03.1989

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