Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
Leitsatz: Amtshandlungen im Verlauf einer Paß- und Zollkontrolle; kein Nachweis
für ein Untersagen des Verlassens der Wartehalle des Bahnhofs; kein
striktes Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
Leitsatz: Amtshandlungen im Verlauf einer Paß- und Zollkontrolle; kein Nachweis
für ein Untersagen des Verlassens der Wartehalle des Bahnhofs; kein
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Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
Leitsatz: Amtshandlungen im Verlauf einer Paß- und Zollkontrolle; kein Nachweis
für ein Untersagen des Verlassens der Wartehalle des Bahnhofs; kein
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Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
Leitsatz: Amtshandlungen im Verlauf einer Paß- und Zollkontrolle; kein Nachweis
für ein Untersagen des Verlassens der Wartehalle des Bahnhofs; kein
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
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Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
Leitsatz: Amtshandlungen im Verlauf einer Paß- und Zollkontrolle; kein Nachweis
für ein Untersagen des Verlassens der Wartehalle des Bahnhofs; kein
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...
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Leitsatz: Amtshandlungen im Verlauf einer Paß- und Zollkontrolle; kein Nachweis
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
Leitsatz: Amtshandlungen im Verlauf einer Paß- und Zollkontrolle; kein Nachweis
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Entscheidungsgründe: I. 1.a) E R beantragt mit ihrer auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß ihr am 22. Juni 1987 durch ein Organ des Zollamtes Arnoldstein verboten wurde, den Wartesaal des Bahnhofes Villach sowie jenen Raum des Zollamtes Arnoldstein, in dem die Durchsuchung ihres Gepäcks stattfand, zu verlassen, weiters durch die Verbote, zu telephonieren und während der sie betreffenden Amtsh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art130 Abs1 litbB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs3StGG Art8 / Verletzung keineFinStrG §35ZollG 1955 §25 Abs1 idF BGBl 188/1985
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Entscheidungsgründe: 1. Die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) hat durch ihren Vizepräsidenten gemäß §55e Abs3 DSt mit Bescheid vom 23. April 1988, Z Bkd 10/88-11, dem Antrag des Disziplinarbeschuldigten auf Ablehnung des Präsidenten der OBDK keine Folge gegeben und die Entscheidung über den Antrag auf Ablehnung "des mit dieser Disziplinarsache derzeit nicht befaßten Mitgliedes der Obersten Berufungs- und Disziplinarko... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter erhebt Beschwerde gegen die Niederschrift der "Bundespolizeidirektion Wien, Abteilung I, Überprüfungsstation" vom 23. September 1988, Zl. I-SD-74.079-StB/88, betreffend einen Asylantrag des Beschwerdeführers, und ersucht gleichzeitig, ihm Verfahrenshilfe zu bewilligen. 2.a) Nach Art144 Abs1 B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden (Art144 Abs1 Satz 1 B-VG) nach Erschöpfung des administr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art69B-VG Art144 Abs1 / AllgAsylG §2ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung des Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit;
Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Niederschrift betreffend den
Asylantrag des Beschwerdeführers
Rechtssatz: Wenn es sich beim bekämpften - offenbar der Sicherheitsdire... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / SäumnisB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1872 §55e Abs1DSt 1872 §55e Abs3
Leitsatz: Vorbehalt der Entscheidung über einen Antrag für eine künftige
Erledigung; bloße Untätigkeit, keine Zuständigkeit des
Verfassungsgerichtshofes; Ablehnung eines Richters der OBDK wegen
seiner Mitwirkung in einem ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Finanzlandesdirektion für Steiermark hat mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 10. Dezember 1987 einen Antrag der Ärztekammer für Steiermark auf Rückzahlung von Zinsertragsteuer hinsichtlich eines bestimmten Betrages abgewiesen und hinsichtlich eines anderen bestimmten Betrages den erstinstanzlichen Bescheid wegen örtlicher Unzuständigkeit des Finanzamtes Graz-Stadt ersatzlos aufgehoben. Der aufhebende Teil des Berufungsbescheides wurde dami... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art83 Abs2 / ZuständigkeitB-VG Art140 Abs7 erster SatzB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallBG BGBl 587/1983, über die Zinsertragsteuer Abschnitt XIV, §6 Abs4BAO §59BAO §240 Abs3EStG 1972 §96 Abs1VfGG §87 Abs2
Leitsatz: Zuständigkeit der Finanzbehörden in Wien zur Entscheidung über einen
Antrag der Steiermärkischen Ärztekammer auf Rückerstattung von
Zinsertragsteuer; kein Anla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Medieninhaber und Herausgeber der Monatszeitschrift "Weitblick" (Erscheinungsort Klagenfurt) ist die politische Partei "Aktionsgemeinschaft für Politik (AfP)". Verantwortlicher des Medieninhabers ist den vorliegenden Akten zufolge J K. In der Folge 2 vom Feber 1988 wurden unter dem Titel "Haben Sie schon bewältigt?" vier Strophen des Liedes "Es zittern die morschen Knochen" abgedruckt. Die Bundespolizeidirektion Klagenfurt brachte diesen Sac... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z1B-VG Art10 Abs1 Z7B-VG Art91 Abs2B-VG Art144 Abs1 / RechtsverletzungsbehauptungMRK österr Vorbehalt zu Art5MRK Art6VerbotsG §3dVerbotsG §3gEGVG 1950 ArtIX Abs1 Z1EGVG 1950 ArtIX Abs1 Z7 idF BGBl 248/1986
Leitsatz: Straftatbestand des ArtIX Abs1 Z7 EGVG 1950 idF BGBl. 248/1986
betreffend das Verbot des Verbreitens nati... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §26 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. 54 (im folgenden: GG 1956), in der hier maßgeblichen Fassung der 41. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. 656/1983 (im folgenden: 41. GG-Novelle), die mit 1. Jänner 1984 in Kraft getreten ist, hat folgenden Wortlaut: "§26. (1) Dem Beamten, der ohne Anspruch auf einen laufenden Ruhegenuß aus dem Dienststand ausscheidet, gebührt eine Abfertigung. (2) Eine Abfertigung gebührt nicht a) wenn das Dienstverhältnis des Beamte... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz / VerletzungB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs3 dritter SatzB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabGehG 1956 §26 Abs3 Z3 idF BGBl 656/1983
Leitsatz: Feststellung der Gleichheitswidrigkeit der Abfertigungsregelung für
weibliche Beamte nach §26... mehr lesen...