Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStGG Art9MRK Art8 / WohnungStPO §177
Leitsatz: Gewaltsames Eindringen von Polizeibeamten in ein alsObdachlosenunterkunft dienendes ehemaliges Geschäftslokal,Festhalten mehrerer Personen; Ausübung unmittelbarer Befehls... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. F T beantragt mit ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß sie am 21. Dezember 1987 um ca. 8.00 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis 22. Dezember 1987, 14.00 Uhr in Haft gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art8 StGG verletzt worden. 2. Die - durch die Finanzprokuratu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde, kostenpflichtig festzustellen, daß er dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 8. September 1988 in 1020 Wien, Untere Augartenstraße 23 in seinem Geschäftslokal mindestens 45 Minuten lang angehalten hätten sowie dadurch, daß eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen worden sei, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStGG Art9MRK Art8 / WohnungStPO §177
Leitsatz: Gewaltsames Eindringen von Polizeibeamten in ein alsObdachlosenunterkunft dienendes ehemaliges Geschäftslokal,Festhalten mehrerer Personen; Ausübung unmittelbarer Befehls... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. F T beantragt mit ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß sie am 21. Dezember 1987 um ca. 8.00 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis 22. Dezember 1987, 14.00 Uhr in Haft gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art8 StGG verletzt worden. 2. Die - durch die Finanzprokuratu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde, kostenpflichtig festzustellen, daß er dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 8. September 1988 in 1020 Wien, Untere Augartenstraße 23 in seinem Geschäftslokal mindestens 45 Minuten lang angehalten hätten sowie dadurch, daß eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen worden sei, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Gesetzwidrige Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen eines
dringenden Tatverdachtes bzw. des allein relevierten Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr im Sinn des §175 Abs1 Z3 iVm. §177 Abs1 Z
2 StPO; Verletzung im Recht auf persönliche F... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art9MRK Art11 Abs2HausrechtsG §2StPO §141 Abs2
Leitsatz: "Nachschau" bewaffneter Sicherheitswachebeamter in der Wohnung des
(abwesenden) Beschwerdeführers; Zustimmung der fremdsprachlichen
Vertreterin des Beschwerdeführers nicht anzunehmen; Verletzung des
Hausrechtes wegen fehlender gesetzlicher G... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8 / VerletzungStGG Art9MRK Art8 / WohnungStPO §177
Leitsatz: Gewaltsames Eindringen von Polizeibeamten in ein alsObdachlosenunterkunft dienendes ehemaliges Geschäftslokal,Festhalten mehrerer Personen; Ausübung unmittelbarer Befehls... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bringt in der auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde vor, er habe im Jahre 1988 während seines Aufenthaltes in Österreich eine Wohnung bewohnt. Es habe sich um eine ihm gehörende Eigentumswohnung gehandelt. Am 7. Juli 1988 - damals habe er sich bereits seit einigen Monaten im Ausland befunden - seien gegen 05,45 Uhr Polizeibeamte in seiner Wohnung erschienen und hätten diese - ohne Angabe von Gründen - durchsu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. F T beantragt mit ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde nach Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, sie sei dadurch, daß sie am 21. Dezember 1987 um ca. 8.00 Uhr von Organen der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und bis 22. Dezember 1987, 14.00 Uhr in Haft gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art8 StGG verletzt worden. 2. Die - durch die Finanzprokuratu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützten Beschwerde, kostenpflichtig festzustellen, daß er dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 8. September 1988 in 1020 Wien, Untere Augartenstraße 23 in seinem Geschäftslokal mindestens 45 Minuten lang angehalten hätten sowie dadurch, daß eine Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten vorgenommen worden sei, in seinen verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...