Begründung: Der am 25. 7. 1953 geborene und zum maßgeblichen Stichtag (1. 8. 2010) 57-jährige Kläger hat im Jahr 1971 die Lehre zum Bürokaufmann abgeschlossen und ist seit Jänner 1975 durchgehend bei der M***** AG in L***** beschäftigt. Er ist dort im Controlling, in der Kostenrechnung und in der internen Konzernverrechnung (teilweise auch Personal-Materialkostenrechnung und Ergebnisrechnung) tätig. Ihm obliegt auch die Datensammlung für Anträge auf Forschungsförderung. Dazu ist erf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. 8. 1947 geborene Kläger hat in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 10. 2004) insgesamt 16 Beitragsmonate als Malerhelfer, 68 Beitragsmonate als angelernter Maler und Anstreicher und 58 Beitragsmonate als Elektrohelfer erworben. Darüber hinaus hat der Kläger zufolge seiner zwischen August 1991 und Dezember 2002 nebenberuflich ausgeübten Hausbesorgertätigkeit 14 Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben (die übrigen „Hausbesorgerzeiten“ übe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Stefan Jöchtl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Adolf D*****, vertreten durch Mag. Rudolf Lind MAS, Rechtsanwalt in La... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter DI Rudolf Pinter (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Wolfgang Birbamer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Stoja B*****, vertreten durch Mag. Rudolf Lind MAS, Rechtsanwalt in Langenzersdorf, gegen ... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. 8. 1951 geborene Kläger, der keinen Beruf erlernt hat, war vom 22. 7. 1971 bis 31. 3. 2004 in der Textilindustrie beschäftigt. Im Zeitraum ab 1. 9. 1993 (bis 31. 3. 2004) arbeitete er durchgehend in der so genannten Farbküche und in der Druckpastenansatzstation. Seine Aufgaben lagen vor allem im Ansetzen von Druckpasten, dem Erstellen von Streifenabschlägen und der Reinigung der Farbkübel. Der Kläger hatte täglich bis zu 50 kg schwere Säcke mit Chemikalien a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Franz H*****, vertreten durch Mag. Rudolf Lind MAS, Rechtsanwalt in Langenzersd... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Gerda Hörhan-Weiguni (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Peter D*****, vertreten durch Dr. Sebastian Mairhofer und Mag. Martha Gradl, Rec... mehr lesen...
Begründung: Der am 31. 7. 1948 geborene Kläger hat den Beruf eines Kfz-Mechanikers erlernt, diesen Beruf aber nur kurze Zeit ausgeübt. Von 1967 bis 2006 war er als Kraftfahrer tätig, wobei er am 20. 10. 1992 die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer erfolgreich ablegte. Während der letzten fünfzehn Jahre vor dem Stichtag (1. 4. 2007) war er in 161 Beitragsmonaten als Lastkraftwagenfahrer tätig, und zwar vom Februar 1986 bis Jänner 2006 als Kraftfahrer (Fernfahrer) im... mehr lesen...
Begründung: Der 1947 geborene Kläger ist seit 1981 als ungelernter Arbeiter in einem industriellen Textilveredelungsbetrieb tätig. Er arbeitet dabei in der Vorbehandlung als Maschinenführer an einer Seng- und Entschlichtungsmaschine. Er muss die Maschine auf zwei Ebenen bedienen. Im Keller hat er die Rohgewebe, die auf verschiedenen Transportmitteln liegen, für die Bearbeitung vorzubereiten. Diese findet einen Stock höher statt. Arbeitskräfte an Seng- und Entschlichtungsmaschinen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Michael Maschl LL.M. (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Stefan M*****, vertreten durch Mag. Sonja Fragner, Rechtsanwält... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Andrea Eisler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Tomislav Z*****, ohne Beschäftigung, *****, vertreten durch Dr. Andreas A. Lintl, Rec... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs4
Rechtssatz: Die gebotene abstrakte (und auf den Durchschnittsverdienst abgestellte) Beurteilung führt dazu, dass nicht zwischen akkord-entlohnten und nicht-akkordentlohnten Arbeitnehmern, die an sich dieselbe Tätigkeit ausüben, differenziert werden darf. Entscheidungstexte 10 ObS 102/08k Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 ObS 102/08k ... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. 12. 1949 geborene und zum maßgeblichen Stichtag (1. 1. 2007) 57-jährige Kläger war in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag als Hilfsarbeiter im Metallbau im Akkord tätig. Seit März 2002 bezieht er einen Pensionsvorschuss. Er ist in der Lage, leichte und fallweise mittelschwere Arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen zu verrichten. Nicht mehr möglich sind Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, in Kälte-, Nässe- oder Zugluftexposition sowie Akkord-, Nacht... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 1. 1947 geborene und zum maßgeblichen Stichtag (1. 2. 2004) 57-jährige Kläger war in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag 117 (Kalender-)Monate nach dem ASVG beschäftigt, davon 35 Monate als Kraftfahrer, 7 Monate als Schalungszimmerer, 3 Monate als Bauhilfsarbeiter und 72 Monate als Holzfachbetriebsarbeiter. Außerdem war er im Zeitraum vom 1. 2. 1989 bis 31. 1. 2004 12 Monate als selbständiger Landwirt nach dem BSVG tätig. Die genannten unselbständ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21. 5. 1949 geborene Kläger absolvierte eine Spenglerlehre, die er mit der Gesellenprüfung erfolgreich abschloss. Seit Mai 1980 war er bei der Linz L***** GmbH zunächst in der Bekohlung, ab Dezember 1989 als REA-Rundgeher und von Oktober 1993 bis Jänner 2002 als REA-Wartefahrer in der Rauchgasreinigung (durchgehend) beschäftigt. Von Oktober 2002 bis September 2003 war er als Spengler bei verschiedenen Dienstgebern tätig und bezog zwischenzeitig Arbeitslos... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Georg Eberl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Hasan Ö*****, ohne Beschäftigung, *****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Zuspruch der Invaliditätspension ab 1. 2. 2006 gerichtete Klagebegehren abgewiesen. Das Berufungsgericht sprach aus, dass dem Kläger die Invaliditätspension ab 1. 2. 2006 dem Grunde nach zustehe und trug der beklagten Partei bis zur Erlassung des die Höhe der Leistung festsetzenden Bescheides eine vorläufige Zahlung von EUR 250 monatlich auf. Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Parte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Univ.-Prof. DI Hans Lechner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schönhofer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Halil E*****... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs4 A
Rechtssatz: Dass der Gesetzgeber im § 255 Abs 4 ASVG beim erforderlichen Beschäftigungsausmaß auf „Kalendermonate" (und nicht auf „Beitragsmonate") abstellt, ist kein Redaktionsversehen. Entscheidungstexte 10 ObS 91/07s Entscheidungstext OGH 11.09.2007 10 ObS 91/07s 10 ObS 113/10f Entscheidungstext OGH 17.08.2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Markus Kaspar (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Monika Kemperle (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Stanoje B*****, Hilfsme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23. 10. 1947 geborene Kläger, der den Beruf eines Maurers erlernt hat, war seit 1977 als LKW-Fahrer und Kranführer bei der Bauunternehmung DI Dr. Adalbert K***** beschäftigt. Seit einem Arbeitsunfall im Jahr 1997 verrichtete er nur mehr leichte Tätigkeiten am Ladeplatz der genannten Bauunternehmung. Im maßgebenden Zeitraum der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1. 11. 2004) war der Kläger von 1. 11. 1989 bis 17. 11. 1997, von 24. 12. 1997 bis 26. 12. 1997... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs4
Rechtssatz: Wer nicht in das Sozialversicherungssystem integriert ist (etwa eine Hausfrau oder ein Hausmann), soll mit einer nicht versicherten Tätigkeit auch nicht in den Genuss des § 255 Abs 4 ASVG kommen, selbst wenn die gleiche Tätigkeit später in einem der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Dienstverhältnis ausgeführt wird (als Haushälterin oder Haushälter). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18. 2. 1943 geborene Kläger hat den erlernten Beruf als Kellner in den letzten 15 Jahren nicht ausgeübt. Er absolvierte von Februar 1973 bis Februar 1976 im „K*****" (Wilhelmine K*****) einen 3-jährigen Kurs zum Yogalehrer. Vom 1. 9. 1975 bis 8. 11. 1985 war er bei der S***** GmbH als Chauffeur und Buchbinderhelfer beschäftigt. Im Zeitraum 15. 11. 1988 bis 12. 12. 1991 arbeitete er beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung als Trainer in der Betr... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs4
Rechtssatz: Die im Gesetz vorgenommene Differenzierung zwischen Kalendermonaten und Beitragsmonaten legt nahe, dass die wirksame Beitragsentrichtung keine Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 255 Abs 4 ASVG ist. Entscheidungstexte 10 ObS 30/07w Entscheidungstext OGH 11.05.2007 10 ObS 30/07w Veröff: SZ 2007/73 10 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. 10. 1947 geborene Kläger hat eine Hafner- und Fliesenlegerlehre ohne Lehrabschlussprüfung absolviert. Ab 1982 war er als Angestellter im Außendienst beschäftigt und hat Non-Food-Artikel für die Gastronomie vertrieben. Ab 1994 führte er - mit Unterbrechungen - eine völlig gleichartige Tätigkeit als Selbständiger aus. Im Zeitraum von 1. 11. 1989 bis 31. 7. 2000 hat er Beitragszeiten nach dem ASVG im Ausmaß von 54 Monaten und 11 Tagen zurückgelegt, weiter... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 3. 1947 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1. 2. 2004) hat sie überwiegend als Verpackerin und Kontrollorin gearbeitet und wurde im Prämienakkord bezahlt. Nach dem verbliebenen Leistungskalkül ist sie weiterhin in der Lage, als Verpackerin und Kontrollorin zu arbeiten. Kalkülsentsprechende Arbeitsplätze für Verpackerinnen und Kontrollorinnen kommen in Österreich in einer Zahl von mehr als 100 vor. Bandar... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass die ordentliche Revision im Hinblick auf die Erheblichkeit der Frage „der Ähnlichkeit der Anforderungen an einen Schimonteur und Arbeiter im Schlüsseldienst" zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist jedoch entgegen dem - das Revisionsgericht nicht bindenden (§ 508a ZPO) - Zulässigkeitsausspruch des Berufungsgerichtes nicht zulässig, weil eine im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Albert Ullmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Waltraud Z*****, Arztsekretäri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. 7. 1948 geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt. Er war bei der Ö***** und S***** N***** OHG vom 5. 11. 1980 bis 28. 2. 1989 als Lagerarbeiter im Zentralersatzteillager und vom 1. 3. 1989 bis 28. 2. 1999 als technischer Angestellter in der Lagermeisterei beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörten neben den Bestandsüberprüfungen und der Materialkontrolle die Bearbeitung von Reklamationen sowie die Kundenbetreuung in Reklamationsfällen, die Beauftragung v... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs4
Rechtssatz: Eine gravierende Lohneinbuße kann ein Kriterium für die Unzumutbarkeit einer Verweisung darstellen. Die Prüfung der Frage der Zumutbarkeit einer solchen Lohneinbuße hat auch in diesem Fall grundsätzlich abstrakt zu erfolgen. Es ist daher nicht vom individuellen früheren Verdienst des Versicherten bei seinem konkreten Dienstgeber, sondern vom Durchschnittsverdienst gleichartig Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt a... mehr lesen...