RS OGH 2008/9/9 10ObS102/08k, 10ObS189/09f

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Veröffentlicht am 09.09.2008
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Norm

ASVG §255 Abs4

Rechtssatz

Die gebotene abstrakte (und auf den Durchschnittsverdienst abgestellte) Beurteilung führt dazu, dass nicht zwischen akkord-entlohnten und nicht-akkordentlohnten Arbeitnehmern, die an sich dieselbe Tätigkeit ausüben, differenziert werden darf.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 102/08k
    Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 ObS 102/08k
  • 10 ObS 189/09f
    Entscheidungstext OGH 10.11.2009 10 ObS 189/09f
    Beisatz: Hier: Im vorliegenden Fall wurde die Klägerin nicht einmal akkordentlohnt; es liegt lediglich die Änderung vor, dass im Rahmen des Schichtbetriebs nur noch Tagarbeit verrichtet werden kann. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124110

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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