Norm: ASVG §183ASVG §203
Rechtssatz: Hatte ein Versehrter aufgrund einer Fehleinschätzung keinen Rentenanspruch, kann ein solcher trotz Zustandsverbesserung entstehen, wenn die verbliebenen Unfallfolgen das berentungsfähige Ausmaß erreichen. Entscheidungstexte 6 Rs 1/19t Entscheidungstext OLG Graz 17.01.2019 6 Rs 1/19t European Case Law... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger erlitt am 20.4.2008 einen Unfall. Mit Bescheid der Beklagten vom 17.7.2009 anerkannte diese den Vorfall als Arbeitsunfall, sprach aus, dass der Riss des vorderen Kreuzbandes des rechten Kniegelenkes durch den Unfall erlitten worden sei und gewährte dem Kläger ausgehend von einer 20 %-igen Minderung der Erwerbsfähigkeit eine vorläufige Versehrtenrente für die Zeit ab 4.9.2008. Im Verfahren ***** des Erstgerichts begehrte der Kläg... mehr lesen...
Norm: ASVG §183ASVG §210
Rechtssatz: Die Rechtsprechung, wonach bei Versäumung der Zweijahresfrist zur Bildung einer Gesamtrente nach § 210 Abs 1 ASVG die gesonderten Rentenleistungen den Zweijahreszeitraum als Dauerrenten überdauern und die Bildung einer Gesamtrente dann gemäß § 183 ASVG nur noch bei einer Änderung der Verhältnisse zulässig ist (RIS-Justiz RS0084362), findet auch dann Anwendung, wenn im Zeitpunkt der für die Bildung einer Gesa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt drei Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1. Bei Schleifarbeiten an der Dachkonstruktion des firmeneigenen VW-Busses am 10. 5. 1994 durchschlug ein ca 12 mm langer Metallstift seine Schutzbrille und drang in sein linkes Auge ein und durchbohrte die Hornhaut. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt ab 20. 1. 2006 weiterhin 15 vH. Eine Veränderung ist nicht zu erwarten. 2. Am 19. 5. 1996 stieß der... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter DI Rudolf Pinter (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in den verbundenen Sozialrechtssachen des Klägers Rudolf G*****, vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt fünf Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1.) Am 9. 8. 1982 rutschte er während der Arbeit aus, kam zu Sturz und zog sich dabei einen Kahnbeinbruch des linken Handgelenks sowie eine Prellung der Mittelhand links zu. 2.) Am 21. 2. 1984 fiel er beim Abplanen eines LKWs vom Dach und erlitt dabei einen Bruch des rechten Fersenbeines mit einer Bandverletzung. 3.) Am 5. 6. 1987 stürzte er beim Beladen eines LKW-Zuges v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Eveline Umgeher (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Scherz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Yasar Ö*****, vertreten dur... mehr lesen...
Norm: ASVG §183ASVG §203ASVG §210 Abs1ASVG §205 Abs4
Rechtssatz: Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liegt in allen Fällen des § 183 Abs 1 ASVG (auch bei Entstehen oder Wegfall eines Rentenanspruches oder der Schwervesehrtheit) erst vor, wenn die mehr als drei Monate anhält. Ist allerdings eine vorläufig gewährte Rente bereits entzogen worden, weil eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im rentenbegründenden Ausmaß nicht mehr vorliegt, so k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4.10.1952 geborene Kläger erlitt am 23.5.1995 dadurch einen Arbeitsunfall, daß ihm ein Gitter auf den
Kopf: , Brustkorb und das rechte Bein fiel, wobei er eine Kopfverletzung, einen Bruch des rechten Oberschenkels mit Riß des mittleren Schenkelmuskels, Prellung des Brustkorbes mit Hautabschürfungen in diesem Bereich, Prellung des Bauches und der linken Niere sowie Rißquetschwunden an der Stirn erlitt. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 31.10.1995 er... mehr lesen...
Norm: ASVG §99ASVG §183
Rechtssatz: § 183 ASVG regelt die Neufeststellung der Versehrtenrente und stellt für diesen Bereich bezüglich der Entziehung eine Sonderbestimmung gegenüber § 99 ASVG dar (SSV-NF 6/71). Entscheidungstexte 10 ObS 443/97p Entscheidungstext OGH 20.01.1998 10 ObS 443/97p 10 ObS 127/07k Entscheidungstext OGH 06.1... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat die Erkrankung, die sich der Kläger als Forstarbeiter zugezogen hatte (sogenannte Weißfingerkrankheit) ab 5.10.1987 als Berufskrankheit der laufenden Nr 20 der Liste der Berufskrankheiten anerkannt und dem Kläger mit Bescheid vom 21.5.1990 eine Dauerrente in der Höhe von 20 v.H. der Vollrente zuerkannt. Grundlage dieses Bescheides war das angiologische Gutachten vom 22.12.1989, in dem festgestellt wurde, daß beim Kläger eine berufsbedingte Weißfinge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 26.6.1962 sowie am 12.2.1993 Arbeitsunfälle. Beim ersten Unfall erlitt er eine offene Verrenkung des Daumengrundgelenks links mit Durchtrennung der Strecksehne und Knochendefekten an beiden Knochenenden; beim zweiten Unfall einen offenen Bruch des linken Unterschenkels. Aufgrund der Folgen des ersten Unfalles wurde dem Kläger von der beklagten Partei eine Entschädigung im Ausmaß von 25 vH der Vollrente als Dauerrente gewährt, welche übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Voraussetzungen für eine Neufeststellung der Versehrtenrente verneint. Insoweit kann auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hingewiesen werden (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Voraussetzungen für eine Neufeststellung der Versehrtenrente verneint. Insoweit kann auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hingewiesen werden (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: ... mehr lesen...
Norm: ASVG §183ASVG §203 Abs1
Rechtssatz: Änderungen der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Zeit vor Bescheiderlassung können auch ohne die Einschränkung des § 183 ASVG berücksichtigt werden; auch aus § 203 Abs 1 ASVG ist das Erfordernis einer mehr als dreimonatigen Dauer einer solchen Änderung nicht abzuleiten. Entscheidungstexte 10 ObS 171/97p Entscheidungstext OGH 08.07.1997 1... mehr lesen...
Norm: ASVG §183ASVG §210 Abs2B-KUVG §108 Abs2
Rechtssatz: Versäumt der Versicherungsträger die Zweijahresfrist zur Bildung einer Gesamtrente, so überdauern die gesonderten Rentenleistungen als Dauerrenten den Zweijahreszeitraum; die Bildung einer Gesamtrente ist dann gemäß § 94 B-KUVG (§ 183 ASVG) nur mehr bei einer Änderung der Verhältnisse zulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin zog sich bei ihrer Berufsausübung als Zimmermädchen durch Kontaktnahme mit Putzmitteln und ständige Nässeeinwirkung Kontaktallergien und ekzematöse Hautveränderungen an beiden Händen zu. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 22.8.1989 wurden diese Erkrankungen von der beklagten Partei als Berufskrankheit im Sinne des § 177 ASVG Anlage 1 lfd.Nr.19 anerkannt. Als Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles wurde der 7.11.1988 festgestellt. Zuglei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 2.11.1989 wurde der Unfall, den die Klägerin am 3.11.1988 im Betrieb ihres Dienstgebers als kaufmännische Angestellte erlitt, gemäß § 175 Abs 2 Z 1 ASVG als Arbeitsunfall anerkannt. Gemäß § 209 Abs 1 ASVG wurde ihr eine vorläufige Versehrtenrente von 20 vH der Vollrente vom 30.1.1989 bis 12.6.1989 und vom 19.7.1989 bis auf weiteres (und für die Zeit vom 13.6. bis 18.7.1989 als Vollrente) zuerk... mehr lesen...
Norm: ASVG §183SRÄG 1987 BGBl 1987/609 ArtIII Z4
Rechtssatz: Art III Z 4 SRÄG 1987, BGBl 1987/609 ist eine authentische Interpretation des bisher im Gesetz nicht näher definierten Begriffes der wesentlichen Änderung. Sie ist zufolge der Bestimmung des § 8 ABGB auch auf die in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Fälle anzuwenden. Entscheidungstexte 9 ObS 41/87 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 31. Mai 1977 wurde dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 26. August 1975 eine Dauerrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente gewährt. Mit Bescheid vom 29. Juli 1986 wies die beklagte Partei das auf die Behauptung einer Verschlimmerung der Unfallsfolgen gestützte Begehren des Klägers auf Erhöhung der Rentenleistung ab. Das Erstgericht gab dem gegen diesen Bescheid erhobenen Begehren des Klägers auf Erhöhung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 11. Dezember 1962 wurde die der Klägerin als Entschädigung für ihre Berufskrankheit (Lungentuberkulose) zunächst gewährte Dauerrente von 70 v.H. der Vollrente ab 1. Februar 1963 auf eine Teilrente von 45 v.H. herabgesetzt. Maßgeblich für die Herabsetzung auf 45 v.H. war der von Dr. Herbert P*** erstellte Befund vom 24. Oktober 1962. In der Diagnose stellte Dr. P*** inaktive fibröse Veränderungen in beiden Lungen mit Pleura... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 14. April 1982 einen Arbeitsunfall. Aufgrund eines Vergleiches vor dem Schiedsgericht der Sozialversicherung für Oberösterreich in Linz vom 29. April 1985 bezog der Kläger ab 1. April 1984 eine Dauerrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente. Diesem Vergleich lag zugrunde, daß beim Kläger anläßlich der Untersuchung durch den neurologischen Sachverständigen am 10. Dezember 1984 ein vermindertes Hautgefühl im Narbenbereich hohlhandseitig sowi... mehr lesen...
Norm: ASVG §183
Rechtssatz: Eine Änderung der MdE von zwanzig Prozent auf fünfzehn Prozent - sodaß sich der Grad der MdE tatsächlich um fünfundzwanzig Prozent gebessert hat - rechtfertigt die Annahme einer wesentlichen Änderung im Sinne des § 183 Abs 1 ASVG und damit eine neue Feststellung der Rente. Entscheidungstexte 9 ObS 22/87 Entscheidungstext OGH 04.11.1987 9 ObS 22/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 27. Dezember 1982 einen Arbeitsunfall. Mit Bescheid vom 12. Juli 1983 wurde der Klägerin eine vorläufige Versehrtenrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente zuerkannt. Mit Bescheid vom 28. August 1984 wurde diese Rente als Dauerrente festgestellt. Mit Bescheid vom 2. September 1986 sprach die beklagte Partei die Entziehung dieser Rente mit Wirksamkeit ab 1. November 1986 mit der
Begründung: aus, daß zufolge einer Besserung des Zustandes e... mehr lesen...
Norm: ASVG §183
Rechtssatz: Wurde bisher an den Kläger unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von zwanzig von Hundert eine Rentenleistung erbracht und hat sich der Zustand des Klägers seitdem soweit gebessert, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit jetzt fünfzehn von Hundert beträgt, rechtfertigt dies die Annahme einer wesentlichen Änderung im Sinne des § 183 Abs 1 ASVG und damit eine Neufeststellung der Rente. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §183
Rechtssatz: Hat der Versicherungsträger die zwingende gesetzliche Vorschrift, dass die Dauerrente spätestens mit Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintritt des Versicherungsfalles festzustellen ist, nicht eingehalten, so tritt die vorläufige Rente in die Funktion der Dauerrente mit der Rechtsfolge des § 183 Abs 2 ASVG hinsichtlich der Neufeststellung ein. Entscheidungstexte 9 Ob... mehr lesen...
Norm: ASVG §183
Rechtssatz: Die Frage, ob eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, kann nicht unter Zugrundelegung starrer Prozentpunkte entschieden werden. Es ist zu prüfen, in welchem Ausmaß die Änderung gegenüber dem bisher bestandenen Zustand eingetreten ist. Entscheidungstexte 9 ObS 20/87 Entscheidungstext OGH 30.09.1987 9 ObS 20/87 Veröff: SZ 60/194 ... mehr lesen...