Norm
ASVG §183Rechtssatz
Änderungen der Minderung der Erwerbsfähigkeit in der Zeit vor Bescheiderlassung können auch ohne die Einschränkung des § 183 ASVG berücksichtigt werden; auch aus § 203 Abs 1 ASVG ist das Erfordernis einer mehr als dreimonatigen Dauer einer solchen Änderung nicht abzuleiten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
3-monatigenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108290Dokumentnummer
JJR_19970708_OGH0002_010OBS00171_97P0000_002