Norm
ASVG §183Rechtssatz
Die Frage, ob eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, kann nicht unter Zugrundelegung starrer Prozentpunkte entschieden werden. Es ist zu prüfen, in welchem Ausmaß die Änderung gegenüber dem bisher bestandenen Zustand eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084125Dokumentnummer
JJR_19870930_OGH0002_009OBS00020_8700000_001