Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 26.Februar 1985 wurde dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 25.Juni 1983 für die Zeit vom 18.August 1983 bis 29.Februar 1984 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 30 v.H. der Vollrente und ab 1.März 1984 eine solche im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente jeweils als vorläufige Rente gewährt. Mit Bescheid vom 5.August 1986 wurde die Entziehung der Rentenleistung mit Ablauf des Monats September 1986 ausgesprochen. Der ... mehr lesen...
Norm: ASVG §99ASVG §183BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Eine früher unrichtigen Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit kann nicht im Wege des § 183 Abs 1 ASVG korrigiert werden. Entscheidungstexte 9 ObS 13/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObS 13/87 Veröff: SSV-NF 1/16 10 ObS 110/89 Entscheidungstext OGH 18.04.1989 10 ObS 110/... mehr lesen...
Norm: ASVG §99ASVG §183BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Zum Vergleich dafür, ob eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, ist der Tatsachenkomplex heranzuziehen, der jener Entscheidung zugrunde lag, deren Rechtskraftwirkung bei unveränderten Verhältnissen einer Neufeststellung der Rente im Wege steht. Entscheidungstexte 9 ObS 13/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObS 13/... mehr lesen...
Norm: ASVG §183
Rechtssatz: § 183 ASVG enthält in dem Bereich, in den er die Voraussetzungen für die Neufeststellung der Rente normiert, materiellrechtliche Bestimmungen, soweit er den Vorgang bei der Neufeststellung anordnet, formellrechtliche Bestimmungen. Ist im gerichtlichen Verfahren ein in der Vergangenheit liegender Sachverhalt zu beurteilen, ist eine Änderung des Sachverhaltes, die sich nach dem Zeitpunkt, auf den der angefochtene Besc... mehr lesen...
Norm: ASVG §101ASVG §183
Rechtssatz: Für das Verfahren vor dem Versicherungsträger ist ein über den
Spruch: hinausgehender Ausspruch über den Grund des Leistungsanspruches ähnlich dem Zwischenfestellungsantrages der ZPO nicht vorgesehen. Die materielle Rechtskraft der Entscheidung erfaßt ausschließlich den Teil des Anspruches, über den spruchgemäß entschieden wurde. Entscheidungstexte 9 ObS ... mehr lesen...
Norm: ASVG §183
Rechtssatz: Voraussetzungen der Anwendbarkeit der formellen Bestimmungen des § 183 ASVG ist, daß eine Rentenfestellung (Dauerrente) mit Bescheid, Urteil oder Vergleich für die Zukunft erfolgte. Nur wenn eine derartige Grundlage besteht, kommt eine bescheidmäßige Neufeststellung in Frage. Für eine Entscheidung durch den Sozialversicherungsträger im Sinn des § 183 Abs 1 ASVG besteht in dem Umfang, in dem die Sache Gegenstand des g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 25. Februar 1967 bei einem Arbeitsunfall aus einer Höhe von ungefähr 4 m ab. Er erlitt dabei eine Gehirnerschütterung sowie eine Wurzellaesion von C 7 und C 8, fraglich auch C 6 und Th 1. Als Entschädigung für die Folgen dieses Unfalles bezieht er seit 3. Juni 1975 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente als Dauerrente. Im Zuerkennungsbescheid vom 13. Jänner 1976 wurde als
Begründung: für die Gewährung der Entschädigung die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 1. Dezember 1982 einen Arbeitsunfall. Mit Bescheid vom 13. November 1984 hat die beklagte Partei die der Klägerin für die Folgen dieses Arbeitsunfalles bisher gewährte vorläufige Versehrtenrente von 20 v.H. der Vollrente mit Wirkung ab 1. Jänner 1985 entzogen und zugleich ausgesprochen, daß ein Anspruch auf Dauerrente nicht bestehte. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Gewährung einer Versehrtenrente im... mehr lesen...