Begründung: 1992 schlossen Franz, Hannes und Margarete T***** sowie die Sand- und Schotterwerke Franz T***** KG, deren Rechtsnachfolgerin die Antragstellerin ist (im Folgenden alle "T*****" genannt), mit Josef S***** sowie der Antragsgegnerin (in der Folge beide "S*****" genannt) einen Vertrag, nachdem Josef und Romana S***** aufgrund eines Wasserbezugsrechtes Einwände gegenüber dem Steinbruchbetrieb erhoben hatten. Mit diesem Vertrag wurde der Streit zwischen T***** und S***** ber... mehr lesen...
Begründung: In Wien gibt es ca 4400 Taxis, von denen zwei Drittel Funkverträge mit den Funktaxizentralen der Erst- bis Drittgegner der antragstellenden und gefährdeten Partei (im Folgenden Antragsgegner) haben, so seit 1992 auch der Antragsteller. Die Funktaxizentrale der Erstantragsgegnerin bietet dabei bereits seit 1985 die Beförderung von Sachen (Botenfahrten) zu Zonentarifen an, wobei das Pauschalentgelt für die erste Zone S 120,- für die zweite Zone S 180,- und darüber S 240,- ... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1KartG 1988 §10 Abs1KartG 1988 §10 Abs2KartG 2005 §1WettbG §12 Abs1
Rechtssatz: Sowohl das Vereinbarungskartell durch Vertrag als auch jenes durch Absprache setzen eine Willenseinigung zwischen den Beteiligten voraus. Ob eine solche vertragliche Übereinkunft oder Absprache vorliegt, ist eine Frage der Tatsachenfeststellungen. Entscheidungstexte 16 Ok 2/00 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Ist die durch einen Vertrag begründete Wettbewerbsbeschränkung selbst schon zu einem gemeinsamen Zweck (§ 1 dGWB) bestimmt, wen sich die Vertragspartner als (aktuelle oder zumindest potentielle) Wettbewerber gegenüberstehen und diesen Wettbewerb durch die Vereinbarung untereinander auf horizontaler Ebene beschränkt, muß das umso mehr für Verträge gelten, durch die die Vertragspartner den Wettbewerb im gemei... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können dem Anwendungsbereich des Kartellrechts entzogen sein, wenn sie lediglich die einwandfreie Abwicklung eines sonst kartellrechtsneutralen Rechtsverhältnisses zu sichern bestimmt sind. Das gilt - neben gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverboten - vor allem auch für solche dem Verkäufer auferlegte Konkurrenzverbote in Unternehmensveräußerungsverträgen, wenn da... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Bei horizontalen Bindungen bezieht sich das gemeinsame Interesse zumeist auf die Verfälschung des Wettbewerbs, selbst wenn die beteiligten Unternehmer dabei verschiedenartige Bindungen eingehen. Beschränkt ein Unternehmer die wettbewerbsrelevante Tätigkeit gegen Entgelt auf Bedürfnisse seines verbleibenden Unternehmens, liegt die sich daraus ergebende Wettbewerbsbeschränkung im gemeinsamen Interesse der Bet... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Die Bejahung eines gemeinsamen Interesses ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Beteiligten sonst durch ganz individuelle, ja sogar einander entgegengesetzte Interessen zu der Vereinbarung bestimmt wurden. Entscheidungstexte Okt 6/93 Entscheidungstext OGH 14.12.1993 Okt 6/93 16 Ok 3/96 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Soweit das Wettbewerbsverbot über das Wesen einer die Äquivalenz der beiderseitigen kartellrechtlich unbedenklichen Hauptleistungspflichten der Vertragspartner sichernden Nebenabrede nicht hinausgeht, entspricht es keinem in § 10 KartG 1988 umschriebenen Tatbestand und ist nicht als Kartell zu beurteilen. Geht dagegen ein vertragliches Konkurrenzverbot über diesen Zweck hinaus und ist es damit schon für sic... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Der Kartellcharakter von vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen hängt nicht davon ab, ob ein Sternvertrag mit einer ausdrücklichen Verpflichtung des Herstellers (Importeurs) vorliegt, dieselbe Bindung auch allen anderen Abnehmern in gleicher Lage aufzuerlegen. Entscheidungstexte Okt 2/93 Entscheidungstext OGH 29.03.1993 Okt 2/93 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Unter sogenannten "Sternverträge" sind Vertragssysteme zu verstehen, in denen der Hersteller (Importeur) gebundenen Händlern gegenüber die Verpflichtung übernimmt, dieselbe Bindung auch allen anderen Abnehmern in gleicher Lage aufzuerlegen. Die dadurch bewirkte Beschränkung des Wettbewerbs auf der Ebene der Händler entspricht einem "gemeinsamen Zweck", der infolge der Bindung des Lieferanten auch in das Zwe... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1KartG 1988 §13 Abs2
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines Wirkungskartells reicht aus, daß hiedurch der Wettbewerb, wenn auch unbeabsichtigt, beschränkt wird. Bei Vertikalbindungen wie der vorliegenden fehlt sogar in der Regel ein gemeinsamer wettbewerbsbeschränkender Zweck. Der Vertrag liefert jedoch das Instrument, gleichgerichtete Interessen - zB Optimierung des Absatzes der Vertragsprodukte, Effektuierung der Schutzre... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Das "gemeinsame Interesse" braucht nicht in der Beschränkung des Wettbewerbs zu liegen. Auch ein anderes Interesse erfüllt den Tatbestand. Solche gemeinsamen Interessen liegen aber auch einfachen Alleinvertriebsverträgen und Exklusivbindungen zugrunde. Durchschlagend ist jedenfalls das gemeinsame Interesse an der Optimierung des Absatzes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Das gemeinsame Interesse im Sinne des § 10 Abs 1 KartG muß nicht im Erreichen eines gemeinsamen wettbewerbsbeschränkenden Zweckes liegen. Das folgt schon daraus, daß der Gesetzgeber auch für das Vorliegen eines Wirkungskartells ein gemeinsames Interesse der Beteiligten fordert, ein Wirkungskartell, bei dem die Beschränkung des Wettbewerbs Vertragszweck ist, aber kaum denkbar wäre. Entsch... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1
Rechtssatz: Für ein gemeinsames Interesse der Mitglieder kann es ausreichen, daß durch die Einführung eines über alle Vertriebsstufen zu überwälzenden Verwertungsbeitrages ein wirksames bundesweites Sammelsystem und Recyclingsystem für diverse Verpackungen eingeführt werden soll, um dadurch den Vorgaben der sogenannten Zielverordnung BGBl 1990/516 (und allfälliger weiterer derartiger Verordnungen) zu entsprechen und da... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß trug das Erstgericht der Antragstellerin gemäß § 65 Abs.1 KartG auf, ihre Anzeige eines Bagatellkartells bei sonstiger Zurückweisung binnen drei Wochen durch genaue und erschöpfende Angaben 1. über die Größe der Gesamtproduktion des betreffenden Wirtschaftszweiges und des Teiles der Produktion, der durch das Kartell erfaßt wird, 2. über das Verhältnis zu bestehenden Kartellen und 3. darüber, wann auf Grund des vorgelegten Vereinbarungsmuste... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1KartG 1988 §44 Abs1
Rechtssatz: Zu einer Klärung, ob eine Vereinbarung ein Absichtskartell ist, kann es in einem Verfahren vor dem Kartellgericht nur kommen, wenn die (präsumtiven) Kartellmitglieder die getroffene Vereinbarung vorsichtshalber als Kartell anmelden, in der Anmeldung aber bereits die Auffassung vertreten, es liege gar kein Kartell vor, und das Kartellgericht der selben Ansicht ist und den Antrag daher zurü... mehr lesen...