RS OGH 1992/11/9 Okt5/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1992
beobachten
merken

Norm

KartG 1988 §10 Abs1

Rechtssatz

Für ein gemeinsames Interesse der Mitglieder kann es ausreichen, daß durch die Einführung eines über alle Vertriebsstufen zu überwälzenden Verwertungsbeitrages ein wirksames bundesweites Sammelsystem und Recyclingsystem für diverse Verpackungen eingeführt werden soll, um dadurch den Vorgaben der sogenannten Zielverordnung BGBl 1990/516 (und allfälliger weiterer derartiger Verordnungen) zu entsprechen und damit durch marktwirtschaftliche Lösungsmodelle auf freiwilliger Basis weitergehende behördliche Maßnahmen nach dem AWG zu vermeiden.

Entscheidungstexte

  • Okt 5/92
    Entscheidungstext OGH 09.11.1992 Okt 5/92
    Veröff: ÖBl 1993,29

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063412

Dokumentnummer

JJR_19921109_OGH0002_000OKT00005_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten