RS OGH 1993/3/29 Okt2/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1993
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Norm

KartG 1988 §10 Abs1

Rechtssatz

Unter sogenannten "Sternverträge" sind Vertragssysteme zu verstehen, in denen der Hersteller (Importeur) gebundenen Händlern gegenüber die Verpflichtung übernimmt, dieselbe Bindung auch allen anderen Abnehmern in gleicher Lage aufzuerlegen. Die dadurch bewirkte Beschränkung des Wettbewerbs auf der Ebene der Händler entspricht einem "gemeinsamen Zweck", der infolge der Bindung des Lieferanten auch in das Zweckgefüge seiner Vereinbarungen mit den Abnehmern integriert ist.

Entscheidungstexte

  • Okt 2/93
    Entscheidungstext OGH 29.03.1993 Okt 2/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063438

Dokumentnummer

JJR_19930329_OGH0002_000OKT00002_9300000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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