RS OGH 2000/5/15 16Ok2/00, 16Ok5/11, 16Ok1/13, 16Ok7/13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2000
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Norm

ZPO §498 Abs1
KartG 1988 §10 Abs1
KartG 1988 §10 Abs2
KartG 2005 §1
WettbG §12 Abs1

Rechtssatz

Sowohl das Vereinbarungskartell durch Vertrag als auch jenes durch Absprache setzen eine Willenseinigung zwischen den Beteiligten voraus. Ob eine solche vertragliche Übereinkunft oder Absprache vorliegt, ist eine Frage der Tatsachenfeststellungen.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 2/00
    Entscheidungstext OGH 15.05.2000 16 Ok 2/00
  • 16 Ok 5/11
    Entscheidungstext OGH 09.11.2011 16 Ok 5/11
    Vgl; Beisatz: Ein begründeter Verdacht (§ 12 Abs 1 WettbG) einer kartellgesetzwidrigen Absprache kann sich auch daraus ergeben, dass sich ein Unternehmen an Abstimmungen beteiligt oder nur an diesen teilgenommen hat, ohne sich offen dagegen auszusprechen. (T1)
  • 16 Ok 1/13
    Entscheidungstext OGH 05.03.2013 16 Ok 1/13
  • 16 Ok 7/13
    Entscheidungstext OGH 07.11.2013 16 Ok 7/13
    Beis wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114081

Im RIS seit

14.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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