Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Ausführungen des Rekursgerichts zur Maßgeblichkeit des Wohnflächenbegriffs gemäß § 10 Abs 3 WGGDV 1940 sind durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gedeckt (MietSlg 39/23; vgl MietSlg 40/33). Daß eine Terrasse nicht unter diesen Begriff fällt (vgl Eckharter/Hauswirth/Meinhart/Rollwagen, Die Nutzfläche im Wohnrecht 51), ergibt sich schon aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes ("abgeschlossene Wohnung", "... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, Nutzungsberechtigter der Genossenschaftswohnung 1100 Wien, Grenzackerstraße 17/1/12, deren Eigentümerin die Antragsgegnerin ist, begehrt die Feststellung, die Vorschreibung der Heizkosten durch die Antragsgegnerin habe nach dem tatsächlichen Verbrauch zu erfolgen, die Antragsgegnerin sei verpflichtet, rückwirkend ab Oktober 1983 über die Heizkosten nach dem Verbrauch Rechnung zu legen und die Überzahlung des Antragstellers samt Kapitalmarktzinsen bin... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §39 Abs8WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14
Rechtssatz: Ist infolge der Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 WGG der § 14 Abs 1 WGG 1979 nicht anwendbar, gelten die Bestimmungen des WGG 1940, und sind Bewirtschaftungskosten im allgemeinen, und Kosten für den Betrieb der gemeinschaftlichen Anlage (zB Heizkosten) nach dem Verhältnis der "Wohnflächen" auf die einzelnen Mieter a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sowie die Revisionsrekurswerber sind Mieter in Häusern der der Antragsgegnerin gehörigen in Linz gelegenen Wohnanlage "Binderbauer" (auch Binderbauerngründe genannt), die erstmalig vor dem Inkrafttreten des WGG 1979 (1. Jänner 1980) bezogen wurden. Die Wärmeversorgung dieser Häuser erfolgt durch das Fernheizwerk Linz. Nach dem Verrechnungszeitraum 1982 wurden in die einzelnen Häuser Subwärmezähler eingebaut, sodaß für den genannten Verrechnungszeitrau... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §7
Rechtssatz: Es bestanden nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz 1940 verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen der bauausführenden Genossenschaft und dem die Wohnung oder das Haus nutzenden Mitglied. Hinsichtlich des grundsätzlich unverbindlichen Nutzungsvertrages richtete sich die Stellung der Erben beim Tode des Nutzungsberechtigten nach der Satzung der Genossenschaft. Diese für den Nutz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. Mai 1931 geborene (nunmehrige) Handelsvertreter Dipl.Ing. Gerhard A des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 (zweiter Fall) StGB. (Punkt I des Urteilssatzes), des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. (Punkt II) und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB. (Punkt III) schuldig erkannt, weil er zu I in den Jahren 1971 bis April 1976 als Geschäftsführer der Molkereigenossenscha... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §39 Abs8 Z3WGG 1940 §7
Rechtssatz: Aus der Verweisung, daß "diesbezügliche Einwendungen nicht nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, sondern nur auf Grund der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen erhoben werden können", kann nicht geschlossen werden, daß schon bisher ein zivilrechtlicher Anspruch auf Überprüfung der Angemessenheit des Preises nach WGG 1940 bestanden hat. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §988ABGB §1090 IIeWGG 1940 §7
Rechtssatz: Dem Nutzungsberechtigten muß klar sein, daß eine endgültige Berechnung des Eigenmittelanteiles erst möglich ist, wenn die Höhe der Baukosten feststeht, die sich in der Regel zwischen der ersten Bekanntgabe des Eigenmittelanteiles und der Fertigstellung des Baues erhöht. Entscheidungstexte 7 Ob 620/76 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcABGB §1090 IIeABGB §1393 CaWGG §1WGG §7
Rechtssatz: Der Inhaber einer Genossenschaftswohnung kann auch durch Erklärung gegenüber der Genossenschaft auf seine Rechte an der Wohnung zugunsten eines bestimmten Dritten verzichten, wobei freilich der beabsichtigte Erfolg - nämlich der Abschluß eines Nutzungsvertrages mit dem begünstigten Dritten - auch hier gegen den Willen der Genossenschaft und ohne deren Mitwirkung nicht erreic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcABGB §1090 IIeABGB §1393 CaWGG §1WGG §7
Rechtssatz: Mangels abweichender Satzungsbestimmungen oder Vertragsbestimmungen können Nutzungsrechte von zunächst Berechtigten vertraglich einem Dritten abgetreten werden. Die "Vertragsübernahme" wird erst voll wirksam, wenn auch die Genossenschaft der Vereinbarung zwischen dem ursprünglichen Berechtigten und seinem Rechtsnachfolger zugestimmt hat. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §1090 IIeWGG §1 ffWGG §7
Rechtssatz: Die weitergehende Ähnlichkeit des Nutzungsvertrages über eine Genossenschaftswohnung ( WGG ) mit einem Bestandvertrag rechtfertigt es, die bestandrechtlichen Vorschriften sinngemäß anzuwenden, soweit das Gesetz, die Satzung oder der einzelne Nutzungsvertrag nichts anderes bestimmen und die gleichlaufende Interessenlage eine solche Anwendung gestattet ( hier Übertragung der Nutzungsrechte ).... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §2WGG 1940 §3WGG 1940 §4WGG 1940 §5WGG 1940 §6WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14WGG 1940 §15
Rechtssatz: Die Bestimmungen des WGG und der DVWGG haben auf einen Vertrag zwischen dem Nutzungsberechtigten und einem Dritten, wonach ersterer die durch den Nutzungsvertrag erworbenen Rechte an die Wohnungsgenossenschaft zugunsten des Dritten gegen den Ersatz bestimmter Auslagen ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1WGG 1940 §7
Rechtssatz: Die Witwe des Mitgliedes einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft kann nicht zur Räumung der Wohnung, deren Innehabung an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden ist, verhalten werden, ohne daß geprüft wird, ob die Weigerung des Genossenschaftsvorstandes, die Witwe als Mitglied aufzunehmen, gerechtfertigt ist; auch wenn die Satzungen der Genossenschaft dem Vorstand das Recht geben, über die ... mehr lesen...
Norm: GenG §88WGG 1940 §7
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer "gemeinnützigen" Baugenossenschaft und Wohnungsgenossenschaft kann sich gegenüber dem Vorwurf, sich mißbräuchlich im Sinne des § 205 c StG aus einem für die Genossenschaft abgewickelten Geschäft zu deren Schaden (eigenen) Vermögensvorteil verschafft zu haben, zu seiner Entlastung nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die gewinnbringende Durchführung des Geschäftsfalles dem Wohnungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10.10.1967 verstorbene Theresia A***** war Mitglied der klagenden Genossenschaft und bewohnte als solches die aufgekündigte Wohnung Nr. 9 in dem der Klägerin gehörigen Hause in V*****. Die Beklagte ist die Erbin der Theresia A*****, hat aber mit ihr nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt. Mit Schreiben vom 15. 12. 1967 teilte sie der klagenden Partei diesen Sachverhalt mit sowie dass sie die Wohnung für sich und ihre beiden Töchter benötige und um Übertragu... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §7
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäß zustande gekommene Änderung der Satzung einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft ist auch für die Rechtsbeziehungen der Genossenschaft zu ihren vor der Satzungsänderung aufgenommenen Mitgliedern maßgebend. Solange die Mitgliedschaft eines verstorbenen Genossenschaftsmitglieder laut Satzung nicht erloschen ist, kann die Genossenschaft weder gegen die Verlassenschaft des verstorbenen Genossensch... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §7
Rechtssatz: Zur Bedeutung bindender Vereinbarungen zwischen einer gemeinnützigen Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft und ihren Mitgliedern darüber, welche Beträge bei der Festsetzung der Nutzungsgebühr zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 6 Ob 108/68 Entscheidungstext OGH 24.04.1968 6 Ob 108/68 Veröff: MietSlg 20637(18) ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 BWGG 1940 §7
Rechtssatz: Zur Aufkündigung eines Nutzungsvertrages durch eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft wegen Nichtbenützung der Genossenschaftswohnung. Entscheidungstexte 7 Ob 3/68 Entscheidungstext OGH 24.01.1968 7 Ob 3/68 Veröff: MietSlg 20641(8) 7 Ob 668/78 Entscheidungstext OGH 09.11.19... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §2WGG 1940 §3WGG 1940 §4WGG 1940 §5WGG 1940 §6WGG 1940 §7WGG 1940 §8WGG 1940 §9WGG 1940 §10WGG 1940 §11WGG 1940 §12WGG 1940 §13WGG 1940 §14WGG 1940 §15
Rechtssatz: Das WGG normiert nicht unmittelbare Wirkungen auf die einzelnen Verträge für den Fall der Zuwiderhandlung gegen seine Vorschriften; es kommt vielmehr auf den Inhalt des einzelnen Vertrages und die zwingenden Normen des Privatrechtes an. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs11WGG 1940 §7DVWGG 1940 §11
Rechtssatz: Keine Anwendung der Bestimmungen des Mietengesetzes auf Nutzungsverträge über Wohnungen auf Grund des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Entscheidungstexte 5 Ob 607/59 Entscheidungstext OGH 09.03.1960 5 Ob 607/59 6 Ob 297/70 Entscheidungstext OGH 09.12.1970 6 Ob 297/70... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7WGG 1940 §7
Rechtssatz: Der OGH ist nicht der Auffassung, daß durch eine sogenannte autonome Zinsregelung, die dem Wohnungsunternehmer die Möglichkeit einer einseitigen Zinsfestsetzung gibt, der Grundsatz der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetz, wie er in Art 7 des B-VG festgelegt ist, verletzt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 580/56 Entscheidungstext OGH 22.05.195... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeWGG §7
Rechtssatz: Ein Nutzungsvertrag nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz vom 29.02.1940, DRGBl I S 437 ist kein Bestandvertrag und unterliegt somit nicht dem Kündigungsschutz. Entscheidungstexte 2 Ob 382/52 Entscheidungstext OGH 14.05.1952 2 Ob 382/52 5 Ob 561/81 Entscheidungstext OGH 28.04.1981 5 Ob... mehr lesen...