Norm
B-VG Art7Rechtssatz
Der OGH ist nicht der Auffassung, daß durch eine sogenannte autonome Zinsregelung, die dem Wohnungsunternehmer die Möglichkeit einer einseitigen Zinsfestsetzung gibt, der Grundsatz der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetz, wie er in Art 7 des B-VG festgelegt ist, verletzt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0053433Dokumentnummer
JJR_19570522_OGH0002_0070OB00580_5600000_001