Norm: WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §25WEG 2002 §37 Abs2 Z2WEG 202 §43 Abs1
Rechtssatz: Das Verhältnis der Einzelansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers nach § 23 Abs 2 Z 2 WEG, die nur auf Verschaffung der für die Eigentumseinverleibung erforderlichen Unterlagen gerichtet sind, zu seinem den dadurch mittelbar angestrebten Enderfolg unmittelbar herbeiführenden Einverleibungsanspruch nach § 25 Abs 1 WEG ist derart, daß ihre kumulierte Geltendmac... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2WEG 1975 §24
Rechtssatz: Die §§ 23 Abs 2 und 4 WEG normieren bloß das Dispositivrecht als Mindeststandard, der nicht unterschritten werden darf. Keine der beiden Vorschriften steht dem Erlöschen der Leistungsverpflichtung selbst durch nachträgliche verschuldete subjektive Leistungsmöglichkeit entgegen, das vielmehr nach den Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechtes zu beurteilen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WBFG §2 Abs2WEG 1975 §23 Abs2WEG 1975 §24 Abs4
Rechtssatz: Bestimmungen der Gesamtbaukostenverordnungen und Ausstattungsverordnungen zum WBFG, wonach sich die angemessenen Gesamtbaukosten um die Umsatzsteuer erhöhen, soweit diese vom Förderungswerber nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann, bleiben auf die Gestaltung der vertraglichen Beziehung zwischen Wohnungseigentumswerber und Wohnungseigentumsorganisator ohne Einfluß. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §23 Abs3
Rechtssatz: Eine während des Rechtsmittelverfahrens erfolgte Einverleibung des Miteigentums und des Wohnungseigentums bleibt wie jede andere Erfüllung des Klagebegehrens nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz für die Begründetheit des Begehrens und das Rechtsschutzinteresse ohne Einfluß. Entscheidungstexte 6 Ob 786/80 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §23 Abs3
Rechtssatz: Die Annahme eines zur Klageführung berechtigenden Verzuges des Wohnungseigentumsorganisators mit der Antragstellung auf Nutzwertfestsetzung ist frei von Rechtsirrtum, soweit dieser nicht selbst im erstinstanzlichen Verfahren konkrete Tatumstände vorbrachte, nach denen eine raschere Vorbereitung des bei der Schlichtungsstelle einzubringenden Antrages für jeden emsigen Wohnungseigentumsorgan... mehr lesen...
Die klagende Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen ist Eigentümerin der Liegenschaft und hat sich in den Verträgen vom 31. August 1972 und vom 12. Feber 1975 verpflichtet, dem Beklagten gegen Bezahlung der anteiligen Grundstückskosten von 28 750 S und anteiliger Baukosten von 29 000 S (Eigenmittel) das Wohnungseigentumsrecht an der dort befindlichen Wohnung Nr. 3 samt dem dazu gehörigen Grundanteil einzuräumen. Der beklagte Wohnungseigentumsbewerber benützt gemeinsam mit sei... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch auf Einverleibung des Eigentumsrechtes am Mindestanteil und des Wohnungseigentums setzt das Bestehen einer gültigen Vereinbarung voraus. Entscheidungstexte 5 Ob 709/79 Entscheidungstext OGH 22.01.1980 5 Ob 709/79 Veröff: SZ 53/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVWEG §22WEG §23 Abs2
Rechtssatz: Die vertragliche Pflicht des Wohnungseigentumsorganisators, jeden einzelnen Wohnungseigentumsbewerber von der künftigen Gemeinschaft mit solchen Personen zu bewahren, mit dem das Zusammenleben in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft unzumutbar ist, berechtigt den Wohnungseigentumsorganisator, bei Vorliegen jener tatsächlichen Voraussetzungen in der Person eines Wohnungseigentumsbewerbers, die nac... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2WEG 1975 §29 Abs2 Z1WEG 1975 §29 Abs2 Z2WEG 1975 §29 Abs2 Z3WEG 1975 §29 Abs2 Z4
Rechtssatz: Nur nach Maßgabe und im Umfang der Bestimmungen des § 29 Abs 2 Z 1-4 werden auch Ausnahmen von der sonst uneingeschränkten Anwendung des § 23 Abs 2 WEG 1975 auf Verträge gemacht, welche vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 abgeschlossen wurden. Entscheidungstexte 6 Ob 593/79 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2
Rechtssatz: Die Ansprüche aus § 23 Abs 2 WEG 1975 haben ein zweiseitiges Rechtsgeschäft zur Voraussetzung. Entscheidungstexte 1 Ob 741/78 Entscheidungstext OGH 31.01.1979 1 Ob 741/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0083198 Dokumentnummer JJR_19790131_OGH... mehr lesen...
Norm: Wr BauO §128WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §23 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch auf Übergabe der Wohnung besteht erst dann, wenn das Wohnungseigentumsobjekt beziehbar ist, wobei aber der Umstand, daß noch kleinere Abschlußarbeiten vorzunehmen sind, dem nicht entgegensteht. Sehen BauO aber eine Benützungsbewilligung vor, muß diese auch vorliegen. Entscheidungstexte 1 Ob 773/78 Entscheidung... mehr lesen...
Die Klägerin hat der Beklagten die Wohnung Nr. 4 im Hause X zum 1. Juni 1976 gerichtlich aufgekundigt und behauptet, die Gekundigte benötige die von ihr gemietete Wohnung nicht zur Befriedigung des eigenen Wohnungsbedürfnisses oder jenes eintrittsberechtigter Personen, sie halte sich vielmehr ständig in einer anderen Wohnung auf; die Kündigung sei gemäß § 19 Abs. 2 Z, 13 MG berechtigt. Die Beklagte brachte in ihren Einwendungen gegen die Aufkündigung vor, daß sie nicht Mieterin der ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 1975 §23 Abs2
Rechtssatz: Ein Vertrag zwischen dem Wohnungseigentumsorganisator und dem Wohnungseigentumsbewerber ist zwar rechtsgrundabhängig und muß auch im Sinne des § 23 Abs 2 WEG zahlenmäßig bestimmte Beträge für die Grundkosten, Baukosten und sonstige Kosten ausweisen, die vom Wohnungseigentumsbewerber zu entrichten sind, der Schutzzweck der
Norm: verlangt aber bloß für die Zusage des Wohnungseigentumsorganisator... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §25 Abs1
Rechtssatz: Der unabdingbare Anspruch der Wohnungseigentumsbewerber nach § 23 Abs 2 Z 2 WEG 1975 zerfällt in mehrere Einzelansprüche. Für die Säumnis mit jedem der zur Verschaffung des Wohnungseigentums notwendigen Schritte bildet die auf den Enderfolg der Einverleibung gerichtete Klage nach § 23 Abs 1, eine einheitliche Sanktion. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2WEG 1975 §25 Abs1ZPO §406 AaZPO §406 Ab
Rechtssatz: Die Säumnis muß im Zeitpunkt der Klagseinbringung noch bestehen. Die Klage ist daher nicht berechtigt, wenn der Wohnungseigentums - Organisator jenen Teilschritt, mit dem er säumig war, im genannten Zeitpunkt bereits nachgeholt hat. (Der Fall des Kreuzes von Nachholung und Klage wurde offengelassen). Auch Säumnis nach Klagseinbringung rechtfertigt die Klage (§ 406 ZPO). ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Vorlage eines von zwingenden Gesetzesvorschriften oder von der getroffenen Vereinbarung abweichenden Offerts für den Wohnungseigentumsvertrag durch den WEO begründet Säumnis mit der Errichtung der notwendigen Urkunden. Entscheidungstexte 7 Ob 696/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 696/76 Veröff: EvBl 1977/247 S 583 = JBl 1978,41 = WoSi... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff "zahlenmäßig bestimmt" schließt alle Bestimmungselemente aus, die nicht numerisch ausgedrückt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 664/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 6 Ob 664/76 Veröff: SZ 50/14 = MietSlg 29516(11) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS00832... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IIIABGB §1334ABGB §1417WEG §23 Abs2WEG §25 Abs1
Rechtssatz: Zur Fälligstellung der nicht kalendermässig bestimmbaren Leistungen gemäß § 23 Abs 2 WEG 1975 bedarf es gemäß §§ 1334 und 1417 ABGB der Mahnung. Entscheidungstexte 7 Ob 696/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 696/76 Veröff: Wo-Si 1978 1/E 39 = EvBl 1977/247 S 583 = ImmZ 1978,72 = SZ 50/15 = Wo-Si 1... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §4WEG 1975 §23 Abs2
Rechtssatz: Besteht zwischen Siedlungsgesellschaft und Wohnungswerbern eine Übereinstimmung lediglich in der Absicht, Wohnungseigentum zu übertragen bzw zu erwerben, nicht aber hinsichtlich der finanziellen Voraussetzungen einer solchen Übertragung, so ist mangels erklärter Willensübereinstimmung hierüber ein wirksamer Vertrag über die Übertragung von Liegenschaftsanteilen, verbunden mit Wohnungseigentum, bish... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1WEG 1975 §23 Abs2WEG 1975 §25
Rechtssatz: Unmittelbar Anspruch auf Beschaffung von Wohnungseigentum gegen den Bauunternehmer; Übertragung dieses Anspruches. Entscheidungstexte 1 Ob 255/56 Entscheidungstext OGH 13.06.1956 1 Ob 255/56 Veröff: JBl 1957,217 = ImmZ 1957,175 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...