Norm
WEG 1948 §4Rechtssatz
Besteht zwischen Siedlungsgesellschaft und Wohnungswerbern eine Übereinstimmung lediglich in der Absicht, Wohnungseigentum zu übertragen bzw zu erwerben, nicht aber hinsichtlich der finanziellen Voraussetzungen einer solchen Übertragung, so ist mangels erklärter Willensübereinstimmung hierüber ein wirksamer Vertrag über die Übertragung von Liegenschaftsanteilen, verbunden mit Wohnungseigentum, bisher nicht zustande gekommen. Damit aber fehlt dem hierauf gestützten Anspruch der Wohnungswerber auf Unterlassung einer weiteren Belastung der zu übertragenden Liegenschaft seitens der Siedlungsgesellschaft die Grundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0083007Dokumentnummer
JJR_19710914_OGH0002_0080OB00248_7100000_001