RS OGH 2002/8/27 5Ob64/02a

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Norm

WEG 1975 §19

Rechtssatz

Die Vermietung allgemeiner Teile des Hauses durch die Miteigentümer und Wohnungseigentümer (im Falle einer Vermietung nach Inkrafttreten des 3. WÄG: durch die Wohnungseigentümergemeinschaft) hat auf den im Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern geltenden gesetzlichen Aufteilungsschlüssel keinen Einfluss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116992

Dokumentnummer

JJR_20020827_OGH0002_0050OB00064_02A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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