Norm
WEG 1975 §19Rechtssatz
Die Vermietung allgemeiner Teile des Hauses durch die Miteigentümer und Wohnungseigentümer (im Falle einer Vermietung nach Inkrafttreten des 3. WÄG: durch die Wohnungseigentümergemeinschaft) hat auf den im Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern geltenden gesetzlichen Aufteilungsschlüssel keinen Einfluss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116992Dokumentnummer
JJR_20020827_OGH0002_0050OB00064_02A0000_002