Begründung: Antragsteller und Antragsgegnerin sind (neben anderen Personen) Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1185 KG Mariahilf mit dem Haus Wien 6., Linke Wienzeile 94. Mit den 35/1371 Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist das Wohnungseigentum unter anderem an den im Keller des Hauses (Straßentrakt) gelegenen Räumlichkeiten Kellerlokal top. Nr. 28 und 29 sowie am sogenannten Magazin samt Vorraum im Ausmaß von 50,56 m 2 verbunden. Darüber hinaus ist der Antragsteller auf Gr... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 AABGB §1002WEG §16 Abs2 idF 3.WÄGWEG 2002 §20
Rechtssatz: Da der Verwalter gem § 837 ABGB als Machthaber anzusehen ist, hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Machthabers nach §§ 1002 ff ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 85/85 Entscheidungstext OGH 29.10.1985 5 Ob 85/85 Veröff: SZ 58/158 = ImmZ 1986,149 (Meinhart) = RdW 1986,175 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der am 30.4.1984 beim Erstgericht eingelangten Klage die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 114.493,58 S samt 14 % Zinsen seit 26.4.1984. Sie brachte vor, sie sei Mehrheitseigentümerin des Hauses Wien 3., Baumannstraße 4, und auf Grund eines Bauauftrages zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an diesem Haus verpflichtet. Die Schlichtungsstelle habe mit der (gemäß §§ 18 f.MRG ergangenen) Entscheidung vom 16.1.1984 festgestellt, daß das G... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die 46 Antragsgegner, darunter jedoch nicht mehr der Viertantragsgegner Komm.Rat Josef J, sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 299 KG Villach mit den beiden Häusern Widmanngasse 28 und Ringmauergasse 10. An diesen beiden Häusern ist bereits nach dem Wohnungseigentumsgesetz 1948 Wohnungseigentum begründet worden. Die Wohnungseigentumseinheiten waren ursprünglich in beiden Häusern jeweils in den unteren drei Geschoßen (Erdgeschoß, er... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Nicht jede Beeinträchtigung von Interessen der Miteigentümer steht der Änderung entgegen, sondern nur eine wesentliche Beeinträchtigung, die die Interessen der anderen Miteigentümer am Unterbleiben der Änderung so schutzwürdig erscheinen lässt, dass das Verfügungsrecht des Wohnungseigentümers über Änderung der im Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeit hat zurückzustehen. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im Konfliktsfall hat über die Verpflichtung zur Duldung einer Änderung der Außerstreitrichter zu erkennen. Entscheidungstexte 5 Ob 39/82 Entscheidungstext OGH 29.11.1983 5 Ob 39/82 5 Ob 20/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 5 Ob 20/84 Veröff:... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und die übrigen am Verfahren beteiligten Personen sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, auf der sich eine Wohnhausanlage ***** befindet. Mit den Miteigentumsanteilen der Antragsteller ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 1 Stiege I (Zweitantragstellerin) und der Wohnung Nr. 2 Stiege I (Erstantragsteller) und mit jenen der Antragsgegnerin Christine T***** das Wohnungseigentum am Keller Stiege I und dem Geschäft Erdgesc... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z3WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Sanierungsarbeiten an der Feuermauer einer Eigentumswohnung sind nicht als Änderungen an dieser Eigentumswohnung, für welche auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden sollen, die im Wohnungseigentum eines anderen Miteigentümers stehen, sondern als der ordnungsgemäßen Erhaltung der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft einschlie... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Um die vom Gericht zu treffende Entscheidung der privatrechtlichen Frage, ob die übrigen Miteigentümer einer Liegenschaft bestimmte Änderung eines Wohnungseigentümers an seiner im Wohnungseigentum stehenden Wohnung im Sinne der §§ 13 Abs 2 und 26 Abs 1 Z 2 WEG zu dulden und bejahendenfalls, wenn für diese Änderung eine behördliche Bewilligung erforderlich ist, die zu deren... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes, "der Übung des Verkehrs entsprechend" in § 13 Abs 2 Z 2 WEG (Umgestaltung einer großen Eigentumswohnung in drei Kleinwohnungen entspricht nicht der Übung des Verkehrs). Entscheidungstexte 5 Ob 47/81 Entscheidungstext OGH 22.12.1981 5 Ob 47/81 Veröff: EvBl 1982/60 S 211 = MietSlg 33466 = MietSlg 33... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1JN §1 DVe1WEG §13 Abs1WEG §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wer ohne Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer und ohne eine die fehlende Zustimmung ersetzende Entscheidung des Außerstreitrichters eigenmächtig Änderungen iSd § 13 Abs 2 WEG vornimmt, ist ausnahmslos auf dem streitigen Rechtsweg in Anspruch zu nehmen: droht die Gefahr künftiger rechtswidriger Änderungen (sei es eines Ersteingriffe... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 C2ABGB §833 D2ABGB §834WEG §14 Abs1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Durch das Aufstellen einer fest verankerten Patientenwartebank auf dem gemeinschaftlichen Gang maßt sich der ( Mit- ) Wohnungseigentümer ein ihm nicht zustehendes ( Allein- ) Gebrauchsrecht an. Das Aufstellen der Bank ist eine wichtige Veränderung im Sinn des § 834 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 659/79 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Nicht jede Veränderung an den zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Teilen einer gemeinschaftlichen Sache stellt schon einen empfindlichen Eingriff in die Rechtssphäre der übrigen Miteigentümer und damit eine Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen im Sinne des § 13 Abs 2 Z 1 WEG dar. Entscheidungstexte 5 Ob 15/78 Ents... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Bei der Zulässigkeit von Änderungen ist auf den Einzelfall abzustellen, wobei alle in Betracht kommenden Umstände der Interessenbeeinträchtigung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 5 Ob 15/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 15/78 Veröff: MietSlg 30561/28 = ImmZ 1978,362 5 O... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 Abs 2 Z 1 WEG 1975 zählt demonstrativ Kriterien auf, die eine Änderung unzulässig machen, gleichgültig, welche Teile der Liegenschaft davon nachteilig betroffen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 15/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 15/78 Veröff: ImmZ 1978,362 = MietSlg 30561/28 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: § 13 Abs 2 WEG 1975 berechtigt den einzelnen Wohnungseigentümer nicht, die Außenmauer der in seinem Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten zu durchbrechen, um ein Garageneinfahrtstor anzubringen; wichtige Veränderung gemäß § 834 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 564/76 Entscheidungstext OGH 07.04.1976 1 Ob 564/76 Veröff: SZ 4... mehr lesen...