Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses *****, L*****gasse 9/W*****gasse 15. Balkone bzw Terassen gibt es nur im 7. Stock des Hauses. Die Antragstellerin ist Wohnungseigentümerin von Top Nr 32, gelegen im (obersten) 7. Stock des Hauses. Zu dieser Wohnung gehört eine Terrasse im Ausmaß von etwa 60 m². Die Wohnung der Antragstellerin hat Fenster auf die L*****gasse; das ist die West- und Wetterseite. Zur W*****gasse weist nur das kleine Badezimmerfenster... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die (einzigen) Miteigentümer der Liegenschaft. Beide sind Wohnungseigentümer je einer Wohnung (102/427 bzw 103/427-Anteile), je einer Garage (je 15/427-Anteile) und je eines Wirtschaftsraums (20/427 bzw 12/427-Anteile) jeweils im „Haus 6". Die Antragsgegnerin ist weiters Wohnungseigentümerin einer Schwimmhalle (160/427-Anteile) in einem räumlich vom Wohnhaus getrennten Objekt. Der Antragsteller begehrte - soweit im Revisio... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. Mag. Sandra M*****, 2. Anneliese W*****, beide vertreten durch Dr. Matthias Paul Hagele, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Gemeinde S****... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage, welche an drei Seiten von einem Golfplatz umgeben ist. Die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte sind nicht Teil eines Gesamtgebäudes, sondern selbstständige, freistehende und durch Wege sowie Hausgärten getrennte, sogenannte Atriumhäuser. Der zum jeweiligen Atriumhaus gehörige Garten steht im Zubehör-Wohnungseigentum des betreffenden Wohnungseigentümers. Der Anlage liegt das architektonische Kon... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht ersetzte die allein fehlende Zustimmung der Erstantragsgegnerin zur Durchführung einer Baumaßnahme, mit der die im Wohnungseigentum der Antragsteller stehenden Wohnungen top Nr 5 und 6 durch eine gemeinsame, vorversetzte Wohnungseingangstür verbunden werden. Dazu wurden bestimmte Auflagen zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Gestaltung des Stiegenhauses erteilt und ausgesprochen, dass die Arbeiten so durchzuführen seien, dass eine Wiederherstellung d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Mag. Anna-Maria Freiberger, Rechtsanwältin in Wien, gegen die Antragsgegnerin O***** GmbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die 1. bis 23. Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****, P*****gasse *****/B*****gasse 41. Die 24. Antragsgegnerin ist die Verwalterin der Liegenschaft. Die Antragsteller begehrten, die 24. Antragsgegnerin (= Verwalterin) zur Legung einer richtigen Abrechnung für das Jahr 2005 zu verhalten, in welcher die Ausgaben aus der Reparaturreserve für das Kalenderjahr 2005 lediglich 9.317,63 EUR an Stelle bisher 55.427,36 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcABGB §523 CaWEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentumsbewerber steht vor der Verbücherung seines Eigentums die Eigentumsfreiheitsklage zur Abwehr eigenmächtiger Änderungen eines anderen Wohnungseigentumsbewerbers oder Wohnungseigentümers (allenfalls: eines anderen Mitglieds der Verwaltungsgemeinschaft nach § 37 Abs 5 WEG) nicht zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf einer Liegenschaft, die im Alleineigentum des Bauträgers und Wohnungseigentumsorganisators steht, ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 für unter anderem fünf Wohnungen angemerkt, und zwar zu Gunsten der Kläger für die Wohnungen Top Nr 2 und Top Nr 4, zu Gunsten des Beklagten für die Wohnung Top Nr 1. Sowohl die Wohnung Top Nr 2 als auch die Wohnung Top Nr 4 wurden bereits übergeben und bezogen. Der Beklagte hat sein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und die weiteren Verfahrensbeteiligten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundstücksadresse H*****. Das Haus steht teilweise im Wohnungseigentum, teilweise im schlichten Miteigentum. An jenen Wohnungen, an denen kein Wohnungseigentum begründet ist, sind durch Benützungsregelungen diversen Wohnungseigentümern, betreffend die Wohnungen top Nr 11 und 12 aber auch bloß schlichten Miteigentümern ausschließliche Benützungsre... mehr lesen...
Begründung: Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus mehreren getrennten Doppelhäusern; die Wohnungen der Antragsteller und der Erstantragsgegnerin sind im selben Doppelhaus. Die Antragsteller ließen im Juni 2006 den 1,30 Meter tiefen Balkon auf 3 Meter Tiefe ausbauen. Die übrigen Balkone der Wohnhausanlage sind um einiges schmäler. Das Rekursgericht wies den Antrag auf Genehmigung der Änderung ab und qualifizierte den durch den Balkonausbau verursachten Verlust an Privatsphäre der E... mehr lesen...
Begründung: Antragsgegner und Antragsteller sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Erstantragsgegnerin ist unter anderem Miteigentümerin von 1440/140190-tel Anteilen verbunden mit dem Wohnungseigentum an W8 im Haus II im dritten und letzten Stock. Sie beabsichtigt, an der Straßenseite des Hauses II einen Personenaufzug mit Ausstieg nur im Erdgeschoß und im dritten Stock für ihren ausschließlich eigenen Gebrauch bei Übernahme sämtlicher Kosten für ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt als Wohnungseigentümer eines ebenerdig gelegenen, als „Geschäftslokal" gewidmeten Objekts die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu diversen baulichen Änderungen am Objekt gerichtlich zu ersetzen sowie die Widmungsänderung als gastgewerbliches Vereinslokal laut behördlichem Bescheid zu genehmigen. Die Arbeiten wurden bereits durchgeführt, der Betrieb aufgenommen. Im Haus befindet sich bereits seit seiner Errichtung ein Gastgewerbebetrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 76/41184 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung 14 B/3 verbunden. Der Beklagte und Karoline S***** sind zu je 74/20592 Anteilen ebenfalls Miteigentümer der genannten Liegenschaft; mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung 14 B/5 verbunden. Die Kläger begehrten vom Beklagten, die von ihm im Stiegenhaus des zweiten Obergeschoßes der Stiege 14 der Liege... mehr lesen...
Begründung: Das Wohnungseigentumsobjekt der Antragsteller liegt in einem dreistöckigen Wohnhaus, dessen hintere, zum Garten hin liegende Fassade eine Lamellenverkleidung aufweist. Die Wohnung der Antragsteller liegt im ersten Stock. Die Antragsteller haben an der gartenseitigen Außenfassade ein Klimagerät in einer vorhandenen Nische der Fassade angebracht, sodass es mit dem etwas weiter nach vorn gebauten Fassadenteil abschließt und über diesen nicht hinausragt. An der gartenseitige... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin macht in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs eine unrichtige Einzelfallbeurteilung bei der Auslegung des Begriffs „wichtiges Interesse" im Sinn des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 geltend. Die Vorinstanzen hätten nicht (ausreichend) berücksichtigt, dass die von der Antragstellerin angestrebten baulichen Änderungen ihrer Wohnung (Errichtung einer Dachterrasse) Die Antragstellerin macht in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs eine unrichtige Einzelfallb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin von 777/1548 Anteilen (B-LNR 26) der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Fünfhaus, verbunden mit dem Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen 1 bis 9 samt Anteil am Keller- und Erdgeschoss und 1. Stock. Sie betreibt in den in ihrem Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten eine Bankfiliale, die 1978 im Haus mit entsprechenden Umbauarbeiten etabliert und 1987 im Erdgeschoss erweitert wurde. Zuletzt erfolgte, beginnend im Jahr 2000, ein ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 735 GB ***** mit dem Haus *****gasse 4. Die Antragsgegnerin ist die Verwalterin der Liegenschaft. Die Antragstellerin begehrte von der Antragsgegnerin - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch wesentlich - gestützt auf § 20 Abs 6 WEG 2002 die Gewährung der Einsicht in das Bankkonto der Eigentümergemeinschaft des Hauses. Dies sei besonders zur Kontrolle erforderlich, ob die Antragsgegnerin d... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den §§ 18 ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsarbeiten ein Zwangsverwalter gemäß § 6 Abs 2 MRG bestellt. Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den Paragraphen 18, ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermiet... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Waltraud M*****, vertreten durch Fritsch Kollmann Partner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die Antragsgegner 1. Edda Gudrun R*****, 2. Sabine O*****, 3. Johann G*****, 4. Margit G*****, 5. K... mehr lesen...
Begründung: Die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in ***** fassten nach einer Eigentümerversammlung im Umlaufverfahren einen Mehrheitsbeschluss dahin, dass die bisher vorhandene gemeinschaftliche Solarheizungsanlage stillgelegt und durch eine zentrale Pelletsheizanlage zu erneuern sei. Die Antragstellerin hat diesen Mehrheitsbeschluss erfolglos gerichtlich bekämpft. Ein einstimmiger Beschluss dahin, dass die Antragstellerin von der neu zu errichtenden Heizungsanlage... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solè als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ernestine Ingrid R*****, vertreten durch Dr. Helgar Schneider, Dr. Gerhard Preissl, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1.) Manfred Günther M*****, 2.) Christiane Elvire Josefine M*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensbeteiligten sind die Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Mit den Anteilen der Antragsteller ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 1 im Haus 3, Stiege A untrennbar verbunden. Der Wohnungseigentumsvertrag wurde am 18. 10. 1966 geschlossen. Im Zuge der Errichtung des Gebäudes wurden unter der zur Wohnung top 1 gehörenden Terrasse Kellerräume geschaffen, die ca 25 Meter lang und drei bis vier Meter breit sind. Wegen der Unterkellerung war die Au... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller und die Zweitantragstellerin sind mit zusammen 581/1076-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 745 GB *****. Mit ihren Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum an den Wohnungen W 1, W 10, W 11 und W 12 (Erstantragsteller) und weiters W 2, W 13, W 14 und W 15 (Zweitantragstellerin) verbunden. Der Antragsgegner ist mit 274/1076-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft; mit seinen Anteilen ist untrennbar Wohnungseigent... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat ausgesprochen, es sei gegen seinen Aufhebungsbeschluss der Rekurs (richtig: Revisionsrekurs - § 64 Abs 1 AußStrG nF) zulässig, weil die Richtigkeit seiner rechtlichen Qualifikation, das Begehren der Antragstellerin sei nicht als solches nach einer Benützungsregelung, sondern als Antrag nach § 16 Abs 2 WEG 2002 zu behandeln, letztlich nur vom Obersten Gerichtshof beurteilt werden könne. Das Rekursgericht hat ausgesprochen, es sei gegen seinen Aufheb... mehr lesen...
Begründung: Das Wohnungseigentumsobjekt in * ist ein gemischtes Geschäfts- und Wohnhaus. Von den insgesamt 32 Wohnungseigentumsobjekten sind 8 als Geschäfte und 24 als Wohnungen parifiziert. Die Geschäfte sind im Erdgeschoss, die Wohnungen im Obergeschoss gelegen. Das Geschäftslokal, das im Wohnungseigentum des Antragstellers steht, befindet sich an der Nordwestseite des Hauses, weist eine Fläche von 322,52 m² auf und ist an die S* AG vermietet. Der Mietvertrag war ursprünglich auf ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Widmungsänderung vorliegt, die einer Genehmigung im Sinn des § 16 Abs 2 WEG 2002 bedarf, ist nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung nach der gültigen Widmung des betreffenden Objektes zu beurteilen. Primär ist daher zu prüfen, welche vertragliche Widmung für ein Objekt besteht. Das erfordert einen Rückgriff auf die vertragliche Einigung der Mit- und Wohnungseigentümer (RIS-Justiz RS0101800 zuletzt 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Am 24. 6. 2004 fand eine Versammlung der Miteigentümer dieser Liegenschaft statt. Tagesordnungspunkt dieser Eigentümerversammlung war der von Viertantragsgegner und Fünftantragsgegnerin geplante Ausbau des - zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft gehörenden - Dachbodens des Hauses im Bereich über deren Wohungseigentumsobjekt und die anschließende alleini... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin DI Adrienne K*****, vertreten durch Dr. Wilhelm Sluka und Dr. Alfred Hammerer, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die Antragsgegner 1. Franz H***** und 2. Monika H*****, beide *****, 3. Lu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Wohungseigentumsanlage umfasst mehrere Gebäudekomplexe mit ca. 400 Wohneinheiten, für welche ca. 176 gemeinschaftseigene Parkplätze zur Verfügung stehen. Mit dem Miteigentumsanteil des Beklagten ist das Wohnungseigentum an einem im Erdgeschoß des betreffenden Hauses befindlichen Geschäftslokal verbunden. Dieses Geschäftslokal ist Teil einer Geschäftszeile, in welcher sich weiters ein ... mehr lesen...