Norm
ABGB §828Rechtssatz
Durch das Aufstellen einer fest verankerten Patientenwartebank auf dem gemeinschaftlichen Gang maßt sich der ( Mit- ) Wohnungseigentümer ein ihm nicht zustehendes ( Allein- ) Gebrauchsrecht an. Das Aufstellen der Bank ist eine wichtige Veränderung im Sinn des § 834 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013195Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008