Begründung: Die Beklagte hat in den Jahren 1969 bis 1972 auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** insgesamt 193 Wohneinheiten errichtet, und zwar die Häuser *****. Die Zuteilung der Wohnungen an die Wohnungseigentumswerber erfolgte 1969 und 1970, die Wohnungsübergabe in der zweiten Jahreshälfte 1971 und im ersten Halbjahr 1972. Von der Beklagten wurde den Wohnungseigentümern eine Nutzungsgebühr vorgeschrieben, die auch eine Indstandhaltungsrücklage beinhaltete, woraus anstehe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit Anfang der 70er Jahre grundbücherlicher Eigentümer von 137/7000tel Anteilen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung 621 verbunden ist. Die Wohnung besteht unter anderem aus einem Zimmer mit umlaufender Terrasse (im Parifizierungsbeschluss vom 12. 7. 1972, Msch 9/71 des Bezirksgerichtes Bad Aussee, ist ein Balkon als zur Wohnung Nr 621 gehörig genannt) und hat ein Gesamtausmaß von 45,25 m2. Die Terrasse is... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, mit dem Haus S*****straße 40a und 40b. Der Antragsteller ist Eigentümer der Anteile B-LNR 11 (Wohnungseigentum an Garage 1), B-LNR 23 (Wohnungseigentum an W 3; S*****straße 40a) und B-LNR 24 (Wohnungseigentum an W 4; S*****straße 40a). Neben der Garage des Antragstellers existieren im Wohnungseigentumsobjekt (nur) noch zwei weitere Garagen (B-LNR 12 und 13; Garagen 2 und... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CcWEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Bei der Frage der Zulässigkeit einer Widmungsänderung ist zunächst auf die dem Wohnungseigentumsvertrag zugrunde liegende Widmung abzustellen. Wenn keine spezielle Geschäftsraumwidmung zwischen den Mit-und Wohnungseigentümern getroffen wurde, ist die Umwandlung des Gegenstands und der Betriebsform des im Wohnungseigentumsobjekt geführten Unternehmens erst dann eine genehmigungsbedürftige Änderung,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ * Grundbuch * mit der Grundstücksadresse *. Die beklagte Partei ist Miteigentümerin von 626.039/3,769.860 Anteilen dieser Liegenschaft, mit welchen Anteilen untrennbar Wohnungseigentum am Geschäftsraum 1 auf Stiege II verbunden ist. Die klagenden Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ * Grundbuch * mit der Grundstücksadresse *. Die beklagte Partei ist Miteigentüme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte errichtete auf der (ihm zunächst allein gehörigen) Liegenschaft EZ ***** ein Doppelwohnhaus mit zwei selbständigen Wohneinheiten (in der Folge als "Wohnhaus Nord" und "Wohnhaus Süd" bezeichnet). Mit notariellem Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 27. 10. 1998 verkaufte und übergab er einen Hälfteanteil dieser Liegenschaft an die Kläger. Unter einem begründeten die Vertragsparteien Wohnungseigentum in der Form, dass das ausschließliche Nutzungs-... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z4WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Soll in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, ist eine Verfahrensbeteiligung auch jener Miteigentümer, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, nicht notwendig. Die gegen einzelne Miteigentümer ergangene Entscheidung i... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Der Außerstreitrichter hat über die Genehmigungsfähigkeit einer dem § 13 Abs 2 WEG 1975 (jetzt § 16 Abs 2 WEG 2002) zu unterstellenden Veränderung eines Wohnungseigentumsobjekts selbständig, also grundsätzlich losgelöst von baurechtlichen Voraussetzungen zu befinden. Hindernisse, die sich aus Vorschriften der jeweiligen Bauordnung ergeben, können für sich allein nur dann zur Versagung der ger... mehr lesen...
Begründung: Zur GZ 24 Msch 24/98p des BG Klagenfurt ist ein Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 anhängig, an dem die jetzigen Antragsgegner als Antragsteller und die jetzige Antragstellerin sowie die Ehegatten Ing. Erik und Margareta H***** als Antragsgegner beteiligt sind. Die Genannten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Von den übrigen Mit- und Wohnungseigentümern der Liegenschaft waren im verfahrenseinleitenden Sachantrag noch zwei namentlich als An... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaften EZ *****, auf denen sich die in den 70er Jahren errichtete Wohnhausanlage mit den Grundstücksadressen ***** befindet. Verwalterin der Anlage ist die Dr. D***** Immobilienverwaltungs GesmbH. Im Jahre 2000/2001 ergab sich die Notwendigkeit einer Fassadensanierung beider Teile der Wohnungseigentumsanlage. Am 29. 5. 2001 richtete deshalb die Hausverwaltung ein Schreiben an sämtliche Wohnungs... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2 Z4WEG 1975 §26 Abs1 Z2WEG 2002 §16 Abs2 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Soll in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG 1975 die fehlende Zustimmung einzelner Miteigentümer zu einem Bauansuchen durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, ist eine Verfahrensbeteiligung auch jener Miteigentümer, die ihre Zustimmung bereits erteilt haben, nicht notwendig. Die gegen einzelne Miteigentümer ergangene Entscheidung i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.- Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Univ. Prof. Friedrich B*****, 2.) Dipl. Ing. Georg M*****, 3.) Dipl. Ing. Annemarie M*****, 4.) Dr. Gislind E*****, und 5.)... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Norbert M*****, 2. Monika M*****, beide vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die Antragsgegner 1. Dr. Klau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungseigentümer der Wohnung top 2 samt Stellplatz top 10 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die F***** OEG ist bücherliche Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top 3 auf dieser Liegenschaft. Der Erstbeklagte hat am 21. 11. 1997 nach Auflösung der OEG das von dieser geführte Gastwirtschaftsunternehmen im Wege der Anwachsung gemäß § 142 HGB als Gesamtrechtsnachfolger übernommen. Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungs... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1WEG 2002 §16 Abs2 Z2
Rechtssatz: Alles, was nicht funktional nur einem einzigen oder einer begrenzten Zahl von Mietgegenständen zugeordnet ist, ist allgemeiner Teil des Hauses ist. So werden mehrfunktionale Einrichtungen wie Trennwände oder Decken zwischen Mietgegenständen, Steigleitungen oder Abwasserstränge zu allgemeinen Teilen des Hauses gezählt. Funktional bleibt eine Außenwand allgemeiner Teil des Hauses, selbst wenn s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses an den Obersten Gerichtshof wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 527 Abs 2, § 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses an den Obersten Gerichtshof wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 527, Absatz 2,, Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der ... mehr lesen...
Begründung: Einem Begehren der antragstellenden Wohnungseigentümergemeinschaft auf Herausgabe einer Instandhaltungsrücklage von EUR 33.149,47 nach Beendigung der Verwaltungstätigkeit gegen den bisherigen Verwalter hat dieser entgegengehalten, dieses Guthaben sei im Wesentlichen für Minderzahlungen von Wohnungseigentümern für Betriebskosten und Tilgungsraten aufgewendet worden, somit zur Überbrückung von Finanzierungslücken bei der Abdeckung der Bewirtschaftungskosten. Die Wohnungsei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top Nr 1 der Wohnungseigentumsanlage *****. Die Hausverwaltung schrieb die monatlichen Akontozahlungen für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 12. 1994 gegliedert in Instandhaltungsrücklagen und Betriebskosten zuzügliche Umsatzsteuer vor. Ab 1995 übersandte die Hausverwaltung den Wohnungseigentümern lediglich ausgefüllte Erlagscheine mit einem bestimmten Betrag, der die monatlich vorgeschriebenen Akontobeträg... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §833 CABGB §834ABGB §835WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die fehlende Zustimmung eines Teilhabers kann im Fall von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die § 828 ABGB zu unterstellen sind, nicht durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 174/02b Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 174/02b ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, ein Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****, will gerichtlich festgestellt haben, dass die Antragsgegner, die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft, die Anbringung einer Satellitenantenne (Parabolantenne) bei einem Fenster seiner Wohnung zu dulden haben. Das Erstgericht hat dieses Begehren (auf Grund sehr ausführlicher Feststellungen, die hier nicht interessieren) abgewiesen, weil die Antenne die äußere Erschei... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellen die Mehrheit der Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses *****dar. Sie begehren von der beklagten Wohnungseigentümerin zuletzt an rückständigen Hausbewirtschaftungskosten für den Zeitraum Mai 1991 bis Juni 1996 den Betrag von S 1,118.731,58 sA. Die Kläger seien gegenüber der Beklagten mit dem Klagsbetrag insofern in Vorlage getreten, als die angesparte Instandhaltungsrücklage damit belastet worden sei. Hinsichtlich der Miteigentümer S***** KG (Anteil 1... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16 Abs2WEG 1975 §19WEG 2002 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Kommen Änderungen an gemeinsamen Teilen der Liegenschaft (Zubauten, Umbauten oder Neubauten) nur einem einzigen Miteigentümer oder Wohnungseigentümer zugute, so hat dieser die diesbezüglichen Kosten zu tragen. Das ergibt sich aus § 13 Abs 2, insbesondere Z 2 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 277/01y Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der S***** AG, die Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Grundstücksadresse ***** war. Mit Kaufvertrag vom 27. Jänner 1993 erwarb die R*****bank ***** registrierte Genossenschaft mbH 168 und 147/2.000 Miteigentumsanteile an der bezeichneten Liegenschaft mit der Vereinbarung, Wohnungseigentum zu begründen und an den Lokalen top Nr 5 und 6 Wohnungseigentum zu erwerben. Unter § 8 dieser Vereinbarung wurde festgeha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 26 Abs 2 WEG, § 37 Abs 3 Z 16 MRG, § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil eine gefestigte Judikatur des Obersten Gerichtshofs zur Frage fehle, ob die Errichtun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Miteigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung der anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen. Tut er dies nicht oder setzt er sich über den Widerspruch eines anderen Miteigentümers hinweg, handelt er in unerlaubter Eigenmacht und kann im streitigen Rechtsweg zur Beseitigung d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung zulässig sei, weil noch keine höchstgerichtliche Judikatur zur Frage vorliege, ob der von einzelnen Mit- und Wohnungseigentümern eines im gemischten Miteigentum stehenden Hauses angestrebte Ausbau des Dachgeschoßes (Dachbodens) auch dann nach §§ 834, 835 ABGB (und nicht nach § 13 Abs 2 WEG) zu beurteilen ist, wenn den Antragstellern ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Seine Anteile sind wie folgt im Grundbuch einverleibt: 95/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 6 (B-LNr 27), 68/4847-Anteil verbunden mit der Wohnung top Nr A 7 und dem Autoeinstellplatz 22 (B-LNr 141), 68/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 8 und Autoeinstellplatz 12 (B-LNr 146) und 5/4847-Anteile verbunden mit dem Autoeinstellplatz 24... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, um die vom Obersten Gerichtshof bislang nicht beantwortete Frage zu klären, ob die zu § 13 Abs 2 Z 2 WEG bestehende Rechtsprechung hinsichtlich eines wichtigen Interesses bei der Herstellung von Dachterrassen oder Dachbodenausbauten auch auf Balkonausbauten anzuwenden sei. Doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG und § 26 Abs 2 WEG normierten Voraussetzungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in*****. Die erstbeklagte Partei ist Mit- und Wohnungseigentümerin zu 867/7218 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum am gesamten, sich über alle vier Stiegen des Hauses erstreckenden Erdgeschoß sowie an einem Teil des Kellergeschosses untrennbar verbunden ist. Das Objekt der Erstbeklagten weist eine Gesamtnutzfläche von 1.278,9 m**2 auf. Im Wohnungseigentumvertrag des Jahres 1977... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Er beabsichtigt, den in seinem Wohnungseigentum stehenden Dachboden unter gleichzeitiger Aufstockung des Hauses auszubauen und verfügt über bereits bewilligungsfähige Baupläne, doch verweigert ihm die Antragsgegnerin als einzige der übrigen Miteigentümer die Liegenschaft die Zustimmung zur Bauführung. Sie wendet sich nicht gegen den Dachbodenausbau an sich, wohl aber gegen eine vorgesehene Übe... mehr lesen...