Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die im § 4 MRG angeführten nützlichen Verbesserungen könnten zu einer Duldungspflicht des Mieters im Sinne des § 8 Abs 2 Z 1 MRG führen, ohne dass die Voraussetzungen für eine Erhaltungspflicht beziehungsweise Verbesserungspflicht des Vermieters vorliegen müssen (Krejci, HBzMRG, 235 gibt mit dem Wort "insbesondere" zu erkennen, dass die Duldungspflicht des Mieters sogar noch weiter reichen kann). ... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die im § 4 MRG angeführten nützlichen Verbesserungen könnten zu einer Duldungspflicht des Mieters im Sinne des § 8 Abs 2 Z 1 MRG führen, ohne dass die Voraussetzungen für eine Erhaltungspflicht beziehungsweise Verbesserungspflicht des Vermieters vorliegen müssen (Krejci, HBzMRG, 235 gibt mit dem Wort "insbesondere" zu erkennen, dass die Duldungspflicht des Mieters sogar noch weiter reichen kann). ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2ZPO §502 HIII4AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10
Rechtssatz: In einem nach § 8 Abs 2 Z 2 MRG unter billiger Abwägung aller Interessen zu beurteilenden Fall stellt die vom Rekursgericht im Rahmen des bestehenden Wertungsspielraumes vorgenommene Beurteilung, dem Mieter sei es nicht zumutbar, dass ihm bloß eine um ein Drittel kleinere Ersatzfläche zur Verfügung gestellt werde, keine Verkennung der Rechtslage d... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2ZPO §502 HIII4AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10
Rechtssatz: In einem nach § 8 Abs 2 Z 2 MRG unter billiger Abwägung aller Interessen zu beurteilenden Fall stellt die vom Rekursgericht im Rahmen des bestehenden Wertungsspielraumes vorgenommene Beurteilung, dem Mieter sei es nicht zumutbar, dass ihm bloß eine um ein Drittel kleinere Ersatzfläche zur Verfügung gestellt werde, keine Verkennung der Rechtslage d... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Die Außenfassade - und daher auch die in ihrem Zuge befindlichen Außenfenster und erst recht die davor befindlichen Außenjalousien - gehören zu den allgemeinen Teilen des Hauses; allerdings sind die Fenster und die mit Zustimmung des Vermieters davor angebrachten Außenjalousien auch wesentliche Bestandteile des Mietgegenstandes selbst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unstrittig ist, daß die Klägerin mit Mietvertrag vom 7.3.1978 die Stadtbahnbögen Nr.8, 9 und 10 der von ihr betriebenen Stadtbahn (nunmehr U 6) unter der Gumpendorferbrücke ab 1.1.1978 an die Beklagte als Lager und Büroraum für einen Großhandel mit Kosmetikartikel vermietet hat. Vom Mietvertrag umfaßt ist auch die Außenwand eines Brückenpfeilers (mit Blindportal und Ausstellungsvitrine) des Stadtbahnbogens Nr.10 nächst der Verbindungsstraße zwischen der Gump... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragsgegnerin, Mieterin einer Wohnung in einem Haus mit reich gegliederter historischer Fassade, brachte ohne Zustimmung der Eigentümer an der Außenfassade eine Parabolspiegelantenne mit einem Durchmesser von zirka 150 cm an. Sie wurde von den Vorinstanzen zur Entfernung dieses Parabolspiegels verurteilt, weil die Voraussetzungen des § 9 Abs 1 Z 6 MRG für eine diesbezügliche Duldungspflicht der Vermieter nicht gege... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §9MRG §9 Abs1 Z6
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Bestimmung des § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieht § 9 Abs 1 Z 6 MRG keine Interessenabwägung vor. Der Vermieter kann die Zustimmung bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen des § 9 MRG zur Anbringung von Einrichtungen für den Hörfunkempfang und Fernsehempfang nur dann nicht verweigern, wenn mit der beabsichtigen Maßnahme keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses verbund... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §9MRG §9 Abs1 Z6
Rechtssatz: Im Gegensatz zur Bestimmung des § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieht § 9 Abs 1 Z 6 MRG keine Interessenabwägung vor. Der Vermieter kann die Zustimmung bei Erfüllung der anderen Voraussetzungen des § 9 MRG zur Anbringung von Einrichtungen für den Hörfunkempfang und Fernsehempfang nur dann nicht verweigern, wenn mit der beabsichtigen Maßnahme keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses verbund... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist eine gemeinnützige Wohnbauvereinigung, die auf der Baurechtsliegenschaft in Wien ***** 111 Wohnungen unter Zuhilfenahme von öffentlichen Förderungsmitteln errichtete. Die Antragsgegnerin ist Nutzungsberechtigte der Wohnung Nr. 8 im zweiten Stock der Stiege 2. Die Antragstellerin sanierte die Wohnhausanlage und erwirkte hiezu eine Erhöhung der Bauerneuerungsrücklage gemäß § 14 Abs 2, 3 und 5 WGG. Diesem Antrag lag eine neue Wärmedämmung der Hausfas... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des den Antragsgegnern gehörenden Hauses Wien *****. Die Antragsteller begehrten - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, daß die von den Antragsgegnern beabsichtigte Errichtung einer Gegensprechanlage am Haustor des genannten Hauses a) keine nützliche Verbesserung des Hauses darstelle und b) daher aus der Hauptmietzinsreserve nicht finanziert werden dürfe. Das Erstgericht wies diese Anträge we... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2
Rechtssatz: "Verbesserungsarbeit" strebt an, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten zu machen (Krejci in: Korinek-Krejci, Handbuch zum MRG, 238). Dies kann nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall die Erreichung dieses Zustandes fördernden oder hindernden Umstände beurteilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Ergibt die Abwägung der mit einer konkreten Maßnahme verbundenen Vorteile und Nachteile unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein Überwiegen der Vorteile, so liegt eine Verbesserungsarbeit vor, die der Mieter beziehungsweise Nutzungsberechtigte nach § 8 Abs 2 Z 1 MRG zu dulden hat, ohne dass eine weitere Interessenabwägung zu erfolgen hätte. Die Duldungspflicht des Mieters i... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §37 Abs1ZPO §228 B8
Rechtssatz: Ein Feststellungsbegehren, daß es sich bei der beabsichtigten Errichtung einer Gegensprechanlage um keine nützliche Verbesserung handle, ist im Verfahren außer Streitsachen zu behandeln. Unter einer solchen "Verbesserungsarbeit" ist nicht bloß eine Tatsache zu verstehen, die nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein könnte, sondern ein in Kurzform zum Ausdruck gebrachtes Rechtsverhäl... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine Verbesserungsarbeit strebt an, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten zu machen, auch wenn der gegenwärtige Zustand nicht mangelhaft erscheint. Entscheidungstexte 5 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 15/92 Veröff: WoBl 1992/123 (Würth) = ImmZ 1992,316 ... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Nützliche Verbesserungsarbeiten sind immer jedenfalls auch solche in § 8 Abs 2 Z 1 MRG genannte zweckmäßige Verbesserungsarbeiten schlechthin. Entscheidungstexte 5 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 15/92 Veröff: WoBl 1992,123 (Würth) = ImmZ 1992,316 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Ergibt die Abwägung der mit einer konkreten Maßnahme verbundenen Vorteile und Nachteile unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein Überwiegen der Vorteile, so liegt eine Verbesserungsarbeit vor, die der Mieter beziehungsweise Nutzungsberechtigte nach § 8 Abs 2 Z 1 MRG zu dulden hat, ohne dass eine weitere Interessenabwägung zu erfolgen hätte. Die Duldungspflicht des Mieters i... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine Verbesserungsarbeit strebt an, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten zu machen, auch wenn der gegenwärtige Zustand nicht mangelhaft erscheint. Entscheidungstexte 5 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 15/92 Veröff: WoBl 1992/123 (Würth) = ImmZ 1992,316 ... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Nützliche Verbesserungsarbeiten sind immer jedenfalls auch solche in § 8 Abs 2 Z 1 MRG genannte zweckmäßige Verbesserungsarbeiten schlechthin. Entscheidungstexte 5 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 15/92 Veröff: WoBl 1992,123 (Würth) = ImmZ 1992,316 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Verstärkung der Trennwand zwischen zwei Wohnungen zur Herstellung des den Vorschriften der Bauordnung entsprechenden Zustandes ist unzweifelhaft die Durchführung einer Erhaltungsarbeit an allgemeinen Teilen des Hauses im Sinne des § 8 Abs 2 Z 1 erster Fall MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 1092/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 5 Ob 1092/91 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Mietrechtssache des Antragstellers Ernst Karl P*****, Hauseigentümer, ***** vertreten durch Dr. Roland Kassowitz, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Hedwig U*****, kfm. Angestellte, ***** vertreten durch Dr. Karl Zinghe... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Verstärkung der Trennwand zwischen zwei Wohnungen zur Herstellung des den Vorschriften der Bauordnung entsprechenden Zustandes ist unzweifelhaft die Durchführung einer Erhaltungsarbeit an allgemeinen Teilen des Hauses im Sinne des § 8 Abs 2 Z 1 erster Fall MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 1092/91 Entscheidungstext OGH 17.12.1991 5 Ob 1092/91 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Beurteilung des Ersatzes vorhandener Holzrahmenfenster durch neue Kunststofffenster als Erhaltungsarbeit im Sinne der §§ 3 Abs 2 Z 1, 8 Abs 2 Z 1 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 110/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 110/91 Veröff: WoBl 1992,109 5 Ob 15/96 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist einer von 97 Nutzungsberechtigten einer Wohnanlage der Antragstellerin in Wien. Nach einer Hausversammlung am 20.3.1987, bei der es um den Austausch der Fenster ging, wurden Listen herumgereicht, in denen 63 Nutzungsberechtigte ihr Einverständnis mit dem Ersatz der vorhandenen Holzfenster durch Kunststoffenster erklärten. Mittlerweile wurde der Austausch durchgeführt; nur der Antragsgegner, eine im bereits abgeschlossenen Parallelverfahren 5 Msch 46... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Beurteilung des Ersatzes vorhandener Holzrahmenfenster durch neue Kunststofffenster als Erhaltungsarbeit im Sinne der §§ 3 Abs 2 Z 1, 8 Abs 2 Z 1 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 110/91 Entscheidungstext OGH 26.11.1991 5 Ob 110/91 Veröff: WoBl 1992,109 5 Ob 15/96 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AMRG §8 Abs2MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Wird der beabsichtigte Eingriff in das Mietrecht des AG (Mieters) vom ASt (Vermieter) konkret bezeichnet, handelt es sich um keine Regelungsstreitigkeit, wie etwa im Falle des Anstrebens einer Benützungsregelung. Nur in einem solchen Fall hätte das Gericht ohne Bindung an das im Antrag gestellte Begehren eine billige Lösung für alle Beteiligten zu treffen. Ist der Antrag des ASt vielmehr e... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches S***** mit den Grundstücken 225/1, 293/9 und 293/2. Auf dem Grundstück 225/1 steht das Haus S*****, H*****straße 24. Im Anschluß daran befindet sich auf dem Grundstück 293/9 eine Grünfläche, ein Obstgarten und ein Holzschuppen, sowie auf dem Grundstück 293/2 ein Garten. Im Erdgeschoß des Hauses befand sich bis Juni 1987 ein Postamt. Seither ist das Erdgeschoß unvermietet. I... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Die Frage einer Entschädigungszahlung würde sich nur dann stellen, wenn die Veränderung des Mietgegenstandes bei billiger Abwägung aller Interessen dem Mieter zwar zumutbar wäre, dennoch aber wesentliche Beeinträchtigungen bestehen blieben. Entscheidungstexte 5 Ob 109/90 Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 109/90 Veröff: WoBl 1991,... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2
Rechtssatz: Auf die Höhe des vom Mieter vereinbarungsgemäß zu zahlenden Hauptmietzinses kommt es bei Beurteilung der Duldungspflicht des Mieters nicht an. § 8 Abs 2 Z 2 MRG stellt auf die Zumutbarkeit der Beeinträchtigung des Mietrechtes bei billiger Abwägung aller Interessen ab. Entscheidungstexte 5 Ob 109/90 Entscheidungstext OGH 30.04.1991 5 Ob 109/90 Ve... mehr lesen...