Norm
MRG §4Rechtssatz
Die im § 4 MRG angeführten nützlichen Verbesserungen könnten zu einer Duldungspflicht des Mieters im Sinne des § 8 Abs 2 Z 1 MRG führen, ohne dass die Voraussetzungen für eine Erhaltungspflicht beziehungsweise Verbesserungspflicht des Vermieters vorliegen müssen (Krejci, HBzMRG, 235 gibt mit dem Wort "insbesondere" zu erkennen, dass die Duldungspflicht des Mieters sogar noch weiter reichen kann).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069209Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009