Begründung: Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin der von den Antragstellern vermieteten Wohnung Top Nr 11 in einem in Wien gelegenen Haus. Gestützt auf § 8 Abs 2 MRG beantragten die Antragsteller mit ihrem verfahrenseinleitenden Antrag an die Schlichtungsstelle, die Antragsgegnerin zur Duldung des Zutritts zu ihren Bestandräumlichkeiten in vierteljährlichen Abständen zur Überprüfung der Dichtheit der Wasserversorgungsinnenanlage zu verpflichten. Sie seien als Wasserabnehmer iSd § 7... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 108 der ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** besteht Stockwerkseigentum. Die 1. bis 7. Antragsgegner sind schlichte Miteigentümer des materiellen Anteils B, wozu auch die Wohnung der Antragstellerin gehört, wobei der 1. Antragsgegnerin an der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung das ausschließliche Benützungsrecht zusteht. Die 8. bis 16. Antragsgegner sind Wohnungseigentümer des materiellen Anteils A dieser Liegenschaft. Mietzins wird vo... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind - mit Ausnahme der 29.-Antragsgegnerin, die Fruchtgenussberechtigte von Miteigentumsanteilen ist, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf errichteten Haus mit der Liegenschaftsadresse *****. In der Wohnung top Nr 14 des Antragstellers befinden sich acht Fenster. Zwei dieser Fenster wurden bereits ausgetauscht, wofür der Hausverwaltung 2.020,80 EUR netto („Sondernettopreis zu Hausv... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mieterin einer der Klägerin gehörigen Wohnung. Der zugrundeliegende Mietvertrag wurde von den jeweiligen Rechtsvorgängern der Parteien am 26. 1. 1954 errichtet. Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Klage die Wiederherstellung einer in der an die Beklagte vermieteten Wohnung früher im Bereich des Badezimmers vorhandenen Scheidewand sowie die Entfernung einer stattdessen errichteten Scheidewand und einer abgehängten Gipsd... mehr lesen...
Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil zur Frage, wer bei Durchführung von Arbeiten durch einen anderen Wohnungseigentümer gemäß § 8 Abs 3 MRG dem beeinträchtigten Mieter ersatzpflichtig ist, keine höchstgerichtliche Rechtsprechung bestehe. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem Ausspruch, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 71 Abs 1 AußStrG), liegen die Voraussetzungen des § 62 Abs 1 A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss dem - inhaltlich auf § 8 Abs 2 Z 2 MRG gestützten - Antrag der Antragstellerin stattgegeben und die Antragsgegnerin verpflichtet, jede Bauführung auf der von der Antragstellerin im 1. Stock des Hauses zusammen mit der Wohnung 2 als Dachterrasse gemieteten, über dem ebenerdigen Geschäftslokal und Magazin gelegenen Flachdachfläche zu unterlassen. Dem Antrag der Antragsgegnerin, die Antragstellerin zur Duldung der im Einreichpl... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin strebt die Errichtung einer Liftanlage an, welche sich als Erneuerung eines bisher bereits bis in den dritten Stock bestandenen Lifts darstellt, der nunmehr aber bis ins Dachgeschoß hinaufgeführt werden soll. Dieser Lift verbindet die Mietobjekte mit dem Eingang H*****straße, bei welchem Hauseingang sich der Müllraum, die Garage und Postkästen befinden. Der zweite - spätere errichtete und als Anschluss für eine der beiden Dachgeschoßwohnungen unerlä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache des Antragstellers Prof. MMag. Thomas P*****, vertreten durch Dr. Christian Prader, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegner 1. Dr. Thaddäus S*****, 2. Dr. Christa S*****, beide ve... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin und - wie im gegenständlichen Verfahren aufgrund der nie in Zweifel gezogenen Sachlegitimation zu unterstellen ist - auch die übrigen Antragsgegner sind Mieter einer 224 m² großen Wohnung im Hochparterre einer Villa, die von einer Gartenfläche im Ausmaß von 5.714 m² umgeben ist. Ihnen stehen Mitbenützungsrechte am Garten zu. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus auf dem hinter der Villa gelegenen nördlichen Grundstückstei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Flossmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin Bärbel S*****, vertreten durch Dr. Ursula Mair, Rechtsanwältin in Landeck, gegen die Antragsgegnerin C***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Günther Petzelbauer, Rechtsanwalt... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Villach. Die verfahrensbeteiligte B***** GmbH (im Folgenden: Hausverwalterin) verwaltet diese Liegenschaft. Die Hausverwalterin lud sämtliche Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung am 22. Mai 2007, bei der als Tagesordnungspunkt „Erneuerung Außenfenster und Balkontüren" behandelt wurde. Die Hausverwalterin hatte für die Eigentümerversammlung einen Sani... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, ob in einem Verfahren der Bestandgeberin auf Abwehr von Eingriffen in das Bestandrecht eines ihrer Bestandnehmer nach den Grundsätzen der Doppelvermietung zu prüfen sei, welchem Bestandnehmer der stärkere Titel zukomme, noch keine Rechtsprechung vorliege. Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision an den Ausspruch des Berufungsgerichts nach § 500 Ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin eines Hauses in Wien 1; der Antragsteller ist Mieter der im ersten Stock dieses Hauses gelegenen Pension. Die Antragsgegnerin hat Dachbodenflächen zum Zwecke des Ausbaus an eine Immobilienverwertungs GmbH vermietet. Dieses Unternehmen hat die Mietrechte „zumindest teilweise" an eine Immobilienprojektierungs- und Entwicklungs AG weitergegeben. Der Antragsteller begehrt nach § 8 Abs 3 MRG einen Entschädigungsbetrag von 85.000 EUR (Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit 1983 Mieterin einer Wohnung im Erdgeschoss des Hauses *****. Dabei handelt es sich um einen Gebäudekomplex mit mehreren Wohnungen und zwei Innenhöfen. Eigentümerin des Gebäudekomplexes und damit Vermieterin ist die Beklagte. Die Wohnung der Klägerin besteht aus einem Zimmer, einem Kabinett, Küche und Vorzimmer. Im Mietvertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass auch ein Kellerabteil mitvermietet, im Übrigen jedoch nur der Innenraum der Wohnung ver... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges für die Unterlassungsklage des Mieters gegen den Vermieter gegen Beeinträchtigungen durch (unterlassene) Baumaßnahmen und dennoch errichtete Baugerüste samt Staubschutznetz. Wegen der im Zuge der sukzessiven Kompetenz in Wien dem außerstreitigen Verfahren vor Gericht vorgeschalteten Schlichtungsstelle der Gemeinde (Verwaltungsbehörde) besteht sogar die Unzulässi... mehr lesen...
Die klagenden Mieter verschiedener Wohnungen im Hause P*****straße *****/H*****straße ***** begehrten von den damaligen drei Vermietern die Entfernung eines Werbebanners im Ausmaß von etwa 240 m² samt Entfernung des H*****straßenseitig angebrachten (Bau-)Gerüstes samt Staubnetz und jede weitere Beeinträchtigung durch das Gerüst und das Werbebanner - behauptet war auch die Bestrahlung der hinter dem Werbebanner liegenden Wohnungen nächstens mit Halogenscheinwerfern - zu unterlassen. D... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung des Rekursgerichtes besteht zum einen aus zwei Beschlüssen, zum anderen Teil aus einem Sachbeschluss, mit dem meritorisch über miteinander verbundene Begehren der Antragsteller und der Antragsgegnerin entschieden wurde. Rechtliche Beurteilung 1.) Zum Revisionsrekurs, soweit er sich gegen die Beschlüsse des Rekursgerichtes wendet: a) Zunächst wurde aus Anlass des Rekurses der Antragsteller die Zurückweisung des Sp... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top Nr 10 im Haus ***** in *****, die Antragsgegnerin ist alleinige Hauseigentümerin dieser Liegenschaft. Die Wohnung des Antragstellers verfügt über zwei Wasserentnahmestellen, welche von verschiedenen Versorgungssträngen gespeist werden. Eine Befundaufnahme durch die gerichtlich bestellte Sachverständige DI Dr. Christa Hametner (Spezialgebiet ua Wasser- und Abwasseranalyse) am 10. 12. 2002 in der Wohnung des Antragstellers erg... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus D*****. Es ist dies ihr ehemaliges Elternhaus. Tiefe Zerwürfnisse zwischen den Geschwistern haben bereits zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Das gegenständliche Verfahren ist seit 10. 10. 1995 gerichtsanhängig. Seine ungewöhnliche Dauer ist ua auf ein mehrmaliges Ruhen zurückzuführen. In der Sache geht es (nach der Zurückziehung bzw Erledigung anderer Sachan... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §18c Abs2
Rechtssatz: Schon vor Inkrafttreten des 3. WÄG hatte der Mieter die Verschiebung, ja sogar die geringfügige Verkleinerung einer von ihm (mit-)benützten Dachbodenfläche hinzunehmen. Bleibt der beabsichtigte Eingriff in diesem Rahmen, sind die weiteren Voraussetzungen des § 18c Abs 2 MRG gar nicht mehr zu prüfen. Ist dem Mieter der Verlust eines Benützungsrechtes abzugelten, kann sich die Entschädigung (ob in Ge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1 Grundbuch ***** mit dem darauf errichteten Haus *****. Dieses Haus weist im nördlichen Teil einen nicht ausgebauten Dachraum auf. Die Antragsteller beabsichtigen, den nicht ausgebauten Teil des Dachraums auszubauen, wofür bereits vom zuständigen Stadtmagistrat ***** eine Bewilligung erteilt wurde. Im Zug der geplanten Ausbauarbeiten ist es notwendig, die dort befindliche allgemeine Waschküche, die... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §18c Abs2
Rechtssatz: Schon vor Inkrafttreten des 3. WÄG hatte der Mieter die Verschiebung, ja sogar die geringfügige Verkleinerung einer von ihm (mit-)benützten Dachbodenfläche hinzunehmen. Bleibt der beabsichtigte Eingriff in diesem Rahmen, sind die weiteren Voraussetzungen des § 18c Abs 2 MRG gar nicht mehr zu prüfen. Ist dem Mieter der Verlust eines Benützungsrechtes abzugelten, kann sich die Entschädigung (ob in Ge... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Ehegatten sind je zur Hälfte Wohnungseigentümer der hier maßgeblichen, von der Erstklägerin an den Beklagten vermieten Eigentumswohnung. Der Zweitkläger hat sowohl der Vermietung als auch der Räumungsklage, der von den Vorinstanzen übereinstimmend stattgegeben wurde, zugestimmt. Der Beklagte releviert im Wesentlichen ausschließlich die Frage, inwieweit dies deshalb unberechtigt sei, weil vorerst nur einer der beiden Ehegatten die Räumungsklage ein... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 14 Abs 1 AußStrG). Solche ... mehr lesen...
Begründung: Über Begehren der Antragsteller traf das Erstgericht mit Sachbeschluss vom 14. 8. 2001 eine Benützungsregelung für die vier auf der Liegenschaft***** befindlichen Parkplätze. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge, sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 10.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil es sich um eine bloße Ermessensentscheidung im Einzelfall handle. Gegen die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 2.: Das Einbringen dieses Schriftsatzes verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit eines Rechtsmittels, da hier lediglich Vorbringen nachgetragen wurde (vgl Gitschthaler in Rechberger, § 85 ZPO, Rz 12 mwN). Das Einbringen dieses Schriftsatzes verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit eines Rechtsmittels, da hier lediglich Vorbringen nachgetragen wurde vergleiche Gitschthaler in Rechberger, Paragraph 85, ZPO, Rz 12... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr ***** im Haus ***** in*****, der Antragsgegner ist Vermieter dieser Wohnung. Infolge diverser Ausführungsmängel der elektrischen Anlage entspricht diese nicht den verbindlichen Anforderungen an einen unbedingt erforderlichen Mindestausstattungsumfang hinsichtlich der elektrischen Sicherheit, abgeleitet aus den ÖVE-Bestimmungen. Die Anlage beinhaltet ein erhebliches Gefahrenpotential. Ein plötzlich auftretender Fehler (... mehr lesen...