Begründung: Gegenstand des auf § 37 Abs 1 Z 5 MRG iVm § 8 Abs 2 Z 2 MRG gestützten Antrags des Hauseigentümers gegen die Antragsgegnerin, die im Haus L***** 60 in ***** W***** eine Apotheke betreibt, ist das Begehren, die Antragsgegnerin zur Duldung des Einbaus einer Rolltreppe in den daneben gelegenen Geschäftsräumlichkeiten der Mieterin L*****handelsgesellschaft mbH zu verpflichten. Gegenstand des auf Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 5, MRG in Verbindung mit Paragraph 8, Abs... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die in § 8 Abs 2 Z 2 MRG geforderte billige Abwägung aller Interessen kann auch wirtschaftliche Interessen des Vermieters an der besseren Vermietbarkeit der Bestandobjekte seines Hauses umfassen. Der vom Gesetz gewählte Begriff "alle Interessen" lässt eher eine ausdehnende Auslegung der maßgeblichen Interessen als eine Einschränkung nur auf die beiden von der Änderung betroffenen Mieter zu. E... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die in § 8 Abs 2 Z 2 MRG geforderte billige Abwägung aller Interessen kann auch wirtschaftliche Interessen des Vermieters an der besseren Vermietbarkeit der Bestandobjekte seines Hauses umfassen. Der vom Gesetz gewählte Begriff "alle Interessen" lässt eher eine ausdehnende Auslegung der maßgeblichen Interessen als eine Einschränkung nur auf die beiden von der Änderung betroffenen Mieter zu. E... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Mietrechtssache ist in dritter Instanz nur mehr die Frage zu klären, ob der Mieter die Verlegung eines mitgemieteten Dachbodenabteils dulden muß, um dem Vermieter den (bereits baubehördlich bewilligten) Ausbau des Dachbodens (bzw den Verkauf des Dachbodens zwecks Ausbau durch den Käufer) zu ermöglichen. Die Darstellung des Sachverhalts kann sich daher auf die entscheidungswesentlichen Einzelheiten beschränken: Die Antragstellerin ist zu 721/... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die in § 8 Abs 2 MRG normierte Pflicht des Mieters, Veränderungen seines Mietgegenstandes zu dulden, reicht so weit, ein mitgemietetes, also ihm zur alleinigen Nutzung überlassenes Dachbodenabteil gegen Bereitstellung eines Ersatzraumes aufgeben zu müssen. Entscheidungstexte 5 Ob 60/99f Entscheidungstext OGH 23.03.1999 5 Ob 60/99f ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Mieter kann zur gänzlichen Aufgabe eines mitgemieteten, zum Ausbau des Dachbodens erforderlichen Abstellraums nur unter den Voraussetzungen und im Wege einer Teilkündigung gezwungen werden (WoBl 1998, 373/237 = SZ 70/3); bei Bereitstellung eines Ersatzraumes bietet sich jedoch dem Vermieter die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 8 Abs 2 Z 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 5 MRG. Entsc... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die in § 8 Abs 2 MRG normierte Pflicht des Mieters, Veränderungen seines Mietgegenstandes zu dulden, reicht so weit, ein mitgemietetes, also ihm zur alleinigen Nutzung überlassenes Dachbodenabteil gegen Bereitstellung eines Ersatzraumes aufgeben zu müssen. Entscheidungstexte 5 Ob 60/99f Entscheidungstext OGH 23.03.1999 5 Ob 60/99f ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2MRG §37 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Mieter kann zur gänzlichen Aufgabe eines mitgemieteten, zum Ausbau des Dachbodens erforderlichen Abstellraums nur unter den Voraussetzungen und im Wege einer Teilkündigung gezwungen werden (WoBl 1998, 373/237 = SZ 70/3); bei Bereitstellung eines Ersatzraumes bietet sich jedoch dem Vermieter die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 8 Abs 2 Z 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 5 MRG. Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Neufestsetzung von Aufteilungsschlüsseln gem § 19 Abs 3 WEG. Die Antragstellerin begehrte die Neufestsetzung von Aufteilungsschlüsseln gem Paragraph 19, Absatz 3, WEG. Das Erstgericht stellte 1. zum Sachantrag lit a fest, daß die Antragstellerin entsprechend der Vereinbarung im Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 13.11.1974 nicht in den Instandhaltungsfonds einbezahlen, sondern sämtliche Leistungen, welche sich aus der Vereinb... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 22.8.1966 Hauptmieter des Geschäftslokals top 1 im Haus *****. Er hat das Objekt von der Ö*****, der damaligen Alleineigentümerin des Hauses, gemietet, doch ist mittlerweile Mit- und Wohnungseigentum am Haus begründet worden. Mehrheitseigentümerin (mit 3969/4170) ist die Klägerin. Sie ist seit 1966 auch Wohnungseigentümerin des verfahrensgegenständlichen Bestandobjekts. Gestützt auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG hat die Klägerin ... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 22.1.1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Sachantrag begehrte die Antragstellerin (als Vermieterin), dem Antragsgegner (als Mieter) aufzutragen, die Umgestaltung eines im ersten Stock des Hauses Graz, P*****gasse 7, gelegenen WCs, das ihm zur Mitbenützung zur Verfügung stehe, zu dulden. Es soll die derzeitige Raumgröße des WCs auf ein Maß von 95 cm Breite und 1,20 m Tiefe reduziert und die Tür nach außen öffnend hergestellt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BbMRG §8 Abs2MRG §8 Abs3
Rechtssatz: Bei der
Begründung: von Wohnungseigentum an einer vermieteten Wohnung werden die Duldungsansprüche und Veränderungsansprüche, die dem Vermieter gemäß § 8 Abs 2 MRG gegen den Mieter zustehen, an den Wohnungseigentümer abgetreten. Für Entschädigungsansprüche des Mieters gemäß § 8 Abs 3 MRG bleiben diesem alle ursprünglichen Vermieter voll haftbar, weshalb diese einem Entschädigungsverfahren nac... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (§ 8 Abs 2 Z 1 MRG iVm § 22 Abs 1 Z 3 WGG). Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer eins, MRG in Verbindung mit Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 3, WGG). Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Zweit- und der Drittantragsgeg... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1MRG §14 Abs2WGG §14 Abs3WGG §14 Abs4WGG §22 Abs1 Z3
Rechtssatz: Soweit in einem Verfahren gemäß § 14 Abs 2 bis 4 WGG entschieden worden ist, daß eine Erhaltungsarbeit eine Erhöhung des Beitrages für die Rückstellung rechtfertigt, ist bindend darüber abgesprochen, daß es sich um eine Erhaltungsarbeit handelt, die der Nutzungsberechtigte zuzulassen hat (MietSlg 36.261 = JBl 1985, 546). Eine neuerliche Überprüfung, ob der Fenst... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1MRG §14 Abs2WGG §14 Abs3WGG §14 Abs4WGG §22 Abs1 Z3
Rechtssatz: Soweit in einem Verfahren gemäß § 14 Abs 2 bis 4 WGG entschieden worden ist, daß eine Erhaltungsarbeit eine Erhöhung des Beitrages für die Rückstellung rechtfertigt, ist bindend darüber abgesprochen, daß es sich um eine Erhaltungsarbeit handelt, die der Nutzungsberechtigte zuzulassen hat (MietSlg 36.261 = JBl 1985, 546). Eine neuerliche Überprüfung, ob der Fenst... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer zu 333/10000 Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Reihenhausanlage *****weg, ***** an der Wohnungseigentum begründet ist. Mit seinem Antrag vom 6.10.1994 begehrte der Antragsteller die Feststellung, daß der Mehrheitsbeschluß der Miteigentümer der obgenannten Liegenschaft, hinsichtlich der Errichtung einer Streetball-Anlage, der dem Antragsteller am 21.9.1994 schriftlich... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei Vorhandensein von Innenfensterflügeln ist die Ersetzung der gesamten Fenster zu dulden, weil die vorgesehenen Verbesserungsarbeiten durch Ersetzung der Gesamtfenster (mit Innenscheiben und Außenscheiben als Einheit) Arbeiten an allgemeinen Teilen der Liegenschaft betreffen, die untrennbar mit Arbeiten im Inneren des Mietobjektes verbunden sind, sodaß die Arbeiten im Inneren inklusive der allfällig notwendig... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei Vorhandensein von Innenfensterflügeln ist die Ersetzung der gesamten Fenster zu dulden, weil die vorgesehenen Verbesserungsarbeiten durch Ersetzung der Gesamtfenster (mit Innenscheiben und Außenscheiben als Einheit) Arbeiten an allgemeinen Teilen der Liegenschaft betreffen, die untrennbar mit Arbeiten im Inneren des Mietobjektes verbunden sind, sodaß die Arbeiten im Inneren inklusive der allfällig notwendig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IIdMRG §8 Abs2 Z2MRG §18c Abs2WohnVerbG §15
Rechtssatz: Der Mieter hat einen Dachbodenausbau durch den Vermieter hinzunehmen, wenn dadurch sein Mietrecht - im Licht einer Abwägung der beiderseitigen Interessen - nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 2426/96t Entscheidungstext OGH 14.01.1997 5 Ob 2426/96t Veröff: SZ 70/3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IIdMRG §8 Abs2 Z2MRG §18c Abs2WohnVerbG §15
Rechtssatz: Der Mieter hat einen Dachbodenausbau durch den Vermieter hinzunehmen, wenn dadurch sein Mietrecht - im Licht einer Abwägung der beiderseitigen Interessen - nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 2426/96t Entscheidungstext OGH 14.01.1997 5 Ob 2426/96t Veröff: SZ 70/3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 B1MRG §8 Abs2WEG §9WEG §9 Abs3WEG §13 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Wohnungseigentum von Ehegatten kann nur gemeinsam über die Wohnung verfügt werden; die von einem allein getroffene Maßnahme ist für den anderen nicht verbindlich; auch die Individualrechte des Wohnungseigentümers stehen den Ehegatten nur gemeinsam zu; lediglich zur Abwehr rechtswidriger Eingriffe Dritter in das Wohnungseigentumsrecht ist jeder Ehegatte allein befugt. Be... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Ersetzung von Holzrahmenfenstern durch neue Kunststoffenster kann grundsätzlich als Erhaltungsarbeit oder Verbesserungsarbeit (§§ 3, 4 MRG) an allgemeinen Teilen des Hauses anzusehen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 3 oder 4 MRG bildet zugleich eine Vorfrage für das Bestehen der Duldungspflicht des Mieters gemäß § 8 Abs 2 Z 1 MRG; im Gegensatz zu § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieh... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Ersetzung von Holzrahmenfenstern durch neue Kunststoffenster kann grundsätzlich als Erhaltungsarbeit oder Verbesserungsarbeit (§§ 3, 4 MRG) an allgemeinen Teilen des Hauses anzusehen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 3 oder 4 MRG bildet zugleich eine Vorfrage für das Bestehen der Duldungspflicht des Mieters gemäß § 8 Abs 2 Z 1 MRG; im Gegensatz zu § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieh... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Ersetzung von Holzrahmenfenstern durch neue Kunststoffenster kann grundsätzlich als Erhaltungsarbeit oder Verbesserungsarbeit (§§ 3, 4 MRG) an allgemeinen Teilen des Hauses anzusehen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 3 oder 4 MRG bildet zugleich eine Vorfrage für das Bestehen der Duldungspflicht des Mieters gemäß § 8 Abs 2 Z 1 MRG; im Gegensatz zu § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieh... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §9MRG §37 Abs1 Z5MRG §37 Abs1 Z6MRG §38
Rechtssatz: Die Baubehörde ist zu Anträgen betreffend die Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten (§ 37 Abs 1 Z 5 MRG in Verbindung mit § 8 Abs 2 MRG) nicht zu hören; dies ergibt sich eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut des § 38 MRG, der in Z 1 die in § 37 Abs 1 Z 2 MRG umschriebene Durchführung von Erhaltungsarbeiten un... mehr lesen...