Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Herbert Holzinger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Norbert Wie... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft. Die beklagte Partei ist Mieterin von Büroräumen, einer Verkaufsfläche und von zwei Ausstellungsplätzen im Ausmaß von 560 m² und 420 m². Ein weiterer 27/168-Anteil steht im Eigentum von I***** P*****. Die beklagte Partei bezahlt monatlich 785 EUR Mietzins. Die Kläger begehren unter Berufung auf eine Rechtsnachfolge auf Mieterseite angemessenen Mietzins in Höhe von 128.279,70 EUR sowie Räumung. Das Erstger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Veith und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christine A*****, vertreten durch Dr. Josef Olischar und Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Altmann, Recht... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verurteilte den beklagten Mieter zur Zahlung des Aufwands für von ihm aufgrund des Mietvertrags geschuldeter, aber verweigerter Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten und darüber hinaus zur Räumung des Bestandobjekts, weil die Verweigerung der vertraglich geschuldeten Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten die vertraglich vereinbarte Auflösung des Bestandverhältnisses aus wichtigem Grund rechtfertige. Überdies bilde die Weigerung des Mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten einerseits 3.682,61 EUR sA an rückständigen Mietzinsen und andererseits die Räumung zweier in Bestand gegebener Geschäftsräumlichkeiten. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren im Wesentlichen statt. Der Beklagte erhob nur gegen den Zuspruch von Mietzinsforderungen im Ausmaß von 2.625,85 EUR sA Berufung. Das Berufungsgericht gab dieser Berufung in der Hauptsache nicht, sondern nur im Zinsenbegehren teilweise Folge. Es sprach unter Hinwei... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Mieter einer im Haus der Kläger gelegenen Wohnung. Die Kläger brachten gegen ihn zwei separate Klagen wegen Räumung und wegen Zahlung von rückständigem Mietzins in Höhe von 3.090,48 EUR ein. Beide Verfahren wurden vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Erstgericht gab beiden Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht hob die Entscheidung im Aufkündigungsstreit auf und bestätigte mittels Teilurteils die Entscheidung ü... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin, eine Aktiengesellschaft, ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der früheren Vertragspartnerin des beklagten Mieters; sie begehrte in vier zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren die Zahlung rückständiger Mietzinse sowie Räumung; nur im verbundenen (letzten) Verfahren AZ 17 C 52/06y des Erstgerichts wurde ausschließlich ein Zahlungsbegehren von 24.115,22 EUR sA erhoben. Das Erstgericht erkannte - ohne nach den in den einze... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Kläger wird vom Beklagten zu 45 C 481/07f des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien ein Mietzins- und Räumungsverfahren geführt. Mit der gegenständlichen Widerklage verlangt der Kläger vom Beklagten die Rückzahlung zu viel bezahlten Mietzinses in Höhe von 5.277,55 EUR. Zu Unrecht sei ihm als Mieter eine Reparaturrücklage vorgeschrieben worden. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten, dem Kläger 5.277,55 EUR sA zu bezahlen. Einer dagegen erhobenen Berufung gab... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung erging in den verbundenen Verfahren über Zahlung von Mietzinsrückstand (Streitwert 12.855,06 EUR sA) und Räumung der Wohnung Top Nr. 5 im Haus F***** in *****. Das Rekursgericht hat die (ordentliche) Revision mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO insgesamt für nicht zulässig erklärt. Das Rekursgericht hat die (ordentliche) Revision mangels Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO insgesamt fü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden Partei E***** AG, *****, vertreten durch die Dr. Wilhelm Schlein GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Daniela C*****, Ärztin und Geschäftsführerin, *****, vertreten durch Dr. Christa S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Valentin K*****, vertreten durch NM Norbert Moser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1. Rosemarie T*****,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in Wien, der Beklagte ist Mieter eines dort etablierten Gastgewerbebetriebes. Der Kläger begehrte vom Beklagten EUR 12.012,80 s.A. und die Räumung des Gasthauses. Er brachte vor, dass der Beklagte einen Mietzinsrückstand von EUR 12.012,80 habe auflaufen lassen und stützte sein Begehren auf eine zwischen den Parteien vereinbarte Wertsicherung. Der Beklagte wendete ein, dass kein Mietzinsrückstand bestehe und stellte den Zwische... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ä*****, vertreten durch Kodolitsch-Nopp-Kodolitsch Rechtsanwälte GmbH in Graz, wider die beklagte Partei Dr. Wolfgang H*****, vertreten durch Steiner &am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit „Pachtvertrag" vom 1. 8. 1997 nahmen die Beklagten von der Klägerin einen 100 Jahre alten, stillgelegten, aus Steingemäuer errichteten Bauernhof in Bestand. Vor Abschluss des Vertrages hatten die Beklagten das aus dem Wohngebäude, einem Teil des Wirtschaftsgebäudes und ca 2 ha Grünfläche bestehende Bestandobjekt mehrmals besichtigt. Die Böden, Trennwände, Decken und Umfassungswände des Wohngebäudes wiesen einen altersgemäßen, erkennbar abgenützten Zustand au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anna W*****, vertreten durch Dr. Cornelia Sprung, Rechtsanwältin in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Siegfried G*****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Wohnungseigentümer, die Beklagte Mieterin. Der monatliche Mietzins betrug EUR 128,60, ab Jänner 2004 EUR 133,80. Die Beklagte bezahlte von Oktober 2003 bis Mai 2004 einen um EUR 30 verminderten Mietzins und machte geltend, dass ein anderer Mieter im Haus ortsunüblich und unzumutbar Lärm erzeuge, sodass sie im Gebrauch ihrer Wohnung gestört werde, sodass sie zur Mietzinsminderung berechtigt sei. Bereits im August 2001 richtete sie eine schriftliche Besch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von den Beklagten jeweils die Bezahlung von Benützungsentgelt für die von ihnen titellos verwendeten Wohnungen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht änderte das angefochtene Urteil dahingehend ab, dass es die Klagebegehren zur Gänze abwies. Es sprach aus, dass die Revision hinsichtlich des Erstbeklagten jedenfalls unzulässig und die Revision hinsichtlich der Zweitbeklagten nicht zulässig sei. Das Berufungsgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt ihr Räumungsbegehren zuletzt auf einen Mietzinsrückstand seit Jänner 2004. Eine Ausdehnung des Klagebegehrens um den nach ihrem Vorbringen aushaftenden Betrag nahm sie nicht vor. Der Beklagte bestritt den Mietzinsrückstand und machte als Gegenforderung Honorar für Architektenleistungen geltend. Das Erstgericht stellte mit Beschluss gemäß § 33 MRG fest, dass die monatlichen Mietzinse für den Zeitraum zwischen Jänner 2004 bis einschließlich Juli 2005 i... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Eigentümers einer Liegenschaft in Maria Enzersdorf mit einem "villenartigen Objekt" wurde mit Beschluss vom 6. Oktober 1999 der Konkurs eröffnet. Dieses Verfahren ist anhängig. Zur Sicherung der Forderungen einer Bank gegen den Eigentümer wurden als Belastung dessen Liegenschaft 1995 und 1997 drei Höchstbetragspfandrechte bücherlich einverleibt. Die 1997 verbücherten Pfandrechte beruhten nach dem Grundbuchsstand vom 6. Juli 2004 (Beilage ./A) auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vermieterin, der Beklagte seit 1. 10. 1998 Mieter einer aus Kabinett, Küche, Vorzimmer, Bad, WC, Abstellraum, Gartenterrasse und Garten sowie Kellerabteil und Autoabstellplatz bestehenden Wohnung. Das Mietobjekt liegt an der Grundgrenze einer Wohnhausanlage. Im November 2001 wurde auf der Nachbarliegenschaft mit Baumaßnahmen begonnen und in einem Abstand von etwa 2,5 bis 3 m zum Objekt des Beklagten ein neues Wohnhaus samt Garage errichtet. Gara... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin begehrt nach Einschränkung die Zahlung von 5.014,88 EUR und stützt sich dazu auf die Vertragsbestimmung (P 9. des Mietvertrags), dass „die mit der Vorbereitung, Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten des Vertragserrichters mit dem Betrag von zwei Brutto-Monatsmieten zuzüglich USt und Barauslagen pauschaliert werden". Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte das erstinstanzliche Urteil d... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und sein Vater sind persönlich haftende Gesellschafter einer seit 1. Jänner 1977 bestehenden und nicht aufgelösten Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Anstelle des weiteren Gesellschafters, eines Onkels des Beklagten, trat mit 1. Jänner 1999 der Beklagte. Weitere Gesellschafter gab es während der gesamten Zeit nicht. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag existiert nicht. Die OHG ist Eigentümerin einer Liegenschaft im kleinen Walsertal und betreibt auf ders... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) DI Dr. Judith M*****, 2.) Lara M*****, beide Hauseigentümer, *****, beide vertreten durch Dr. Wilhelm Schlein, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei P***** M****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Zahlung eines Mietzinsrückstands von 1.789,12 EUR und die Räumung des vom Beklagten gemieteten Bestandobjekts. Der Beklagte habe trotz Mahnung und Nachfristsetzung die Zahlung des aushaftenden Mietzinses verweigert. Daher habe die klagende Partei gemäß § 1118 ABGB das Recht zur sofortigen Aufhebung des Bestandvertrags. Der Beklagte wendete ein, dass der Bestandgegenstand infolge gravierender Mängel zum bedungenen Gebrauch nicht ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Ing. Horst W*****, Baumeister, 2.) Eleonore W*****, Private, beide *****, beide vertreten durch Dr. Herbert Orlich, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Intsar ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietete am 7. 6. 2001 den Beklagten ein für Geschäftszwecke mit Kundenverkehr geeignetes, repräsentatives Mietobjekt zu einem monatlichen Mietzins von 2.783,37 EUR. Die Beklagten reklamierten schon am 1. 9. 2001 Schäden am Parkettboden und in der Folge verschiedene andere Mängel des Mietobjektes und machten mehrfach, insbesondere auch nach einem Wasserschaden, eine Mietzinsminderung geltend. Die Klägerin erklärte, dass der Schaden am Parkettboden auf üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem dem Zweit- und Drittbeklagten gehörenden Haus, an dem der Erstbeklagten das Fruchtgenussrecht zusteht. Bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz wurden die vorgeschriebenen Mietzinse von der Klägerin zur Gänze bezahlt. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass ab dem 1. 1. 2000 nur mehr ein jeweiliger Mietzins von 60 % bis auf Weiteres gerechtfertigt sei, in eventu, dass ab dem 1. 1. 2000 nur mehr ein jewei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG hat das Gericht vor Schluss der Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden, wenn die Höhe oder auch nur der Grund des geschuldeten Mietzinsbetrages strittig ist (RZ 1991/65; SZ 42/128 ua; Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht20 § 33 MRG Rz 30). Es bedarf der im § 33 Abs 2 MRG iVm § 33 Abs 3 MRG zwingend angeordneten Beschlussfassung auch dann, wenn in dem auf einen qualifizierten Mietzinsrückstan... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118ZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Das im Räumungsverfahren über den Zwischenstreit über die Höhe des Mietzinsrückstandes ergangene Teilurteil ist, wenn der Streitwert zwar nicht S 260.000,- aber S 52.000,- übersteigt, mit außerordentlicher Revision anfechtbar. Entscheidungstexte 8 Ob 176/01t Entscheidungstext OGH 25.10.2001 8 Ob 176/0... mehr lesen...